Recht: Das ändert sich im Juni 2026

Von Frauke StammLesezeit: 3 min21.05.2026
Foto: ein Warenkorb auf einem Würfel steht auf einer Tastatur©deepblue4you - iStock

Was ändert sich im Juni 2026? Änderungen beim Entgelttransparenzgesetz, mehr Klarheit im Honigregal und die Einführung des Widerruf-Buttons: MEINRECHT.DE fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Entgelttransparenzgesetz gilt ab 7. Juni auch bereits für Betriebe mit 100 Beschäftigten.

  • Honiggläser müssen mehr Infos zu den Herkunftsländern ausweisen.

  • Der Widerruf-Button für Online-Verträge wird ab 19. Juni zur Pflicht.

  • Kein Druck beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen: „Dark Patterns" werden verboten.

Entgelttransparenzgesetz: neue Regeln und Grenzwerte

Die EU hat mit der Entgelttransparenz-Richtlinie neue Regeln und Grenzwerte beschlossen. Das Entgelttransparenzgesetz gilt dann bereits für Betriebe mit einer Größe von mindestens 100 Beschäftigten. Außerdem wurden die Auskunftsansprüche, Berichtspflichten und Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung erweitert. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Was sich noch ändert durch das Entgelttransparenzgesetz, lesen Sie bei MEINRECHT.DE.

Änderung der Honigverordnung

Mehr Klarheit im Honigregal: Ab dem 14. Juni muss auf allen Honiggläsern angegeben werden, aus welchem Land der Honig stammt und zu welchen Anteilen. Formulierungen wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" reichen dann nicht mehr aus. Geregelt wird dies in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Honigverordnung. Die deutschen Imkerinnen und Imker begrüßen diesen Schritt, da Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt nun besser nachvollziehen können, woher der Honig kommt.

Widerruf-Button für Online-Verträge ist Pflicht

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Internetseiten einen Button oder klar beschrifteten Link anbieten, mit dem sich Online-Verträge widerrufen lassen. Der Button oder Link muss gut sichtbar und leicht auffindbar sein. Die Beschriftung sollte beispielsweise lauten: „Vertrag widerrufen" oder „Widerruf erklären". Das gilt auch für Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte über Amazon, eBay oder einen anderen Online-Marktplatz verkaufen.

Der Widerruf-Button bezieht sich auf Online-Verträge, für die ein Widerrufsrecht besteht. Voraussetzung ist, dass der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird, beispielsweise eine App, eine Buchungsseite, ein Online-Formular oder einen Webshop. Hintergrund der neuen Pflicht ist eine EU-Richtlinie, die im neuen § 356a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgesetzt wird.

Verbot von „Dark Patterns"

Ebenfalls ab dem 19. Juni sind bei Online-Abschlüssen von Finanzdienstleistungen manipulative Praktiken – sogenannte Dark Patterns – verboten. Neue Regeln in Art. 246b § 4 Einführungsgesetz zum BGB untersagen Unternehmen etwa irreführende Hervorhebungen, künstlichen Zeitdruck oder versteckte Ablehnungsbuttons auf ihren Online-Benutzeroberflächen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Verträge künftig freier und informierter abschließen können. Verstöße dagegen gelten zugleich als unlautere Geschäftspraktik und können abgemahnt werden.

Was ändert sich 2026?

Von einer neuen Abgasnorm über die Anhebung des Mindestlohns bis zum Recht auf Reparatur: Was sich im Jahr 2026 rechtlich noch für Sie ändert, haben wir in unseren Artikeln Recht: Das ändert sich 2026 – Teil 1 und Teil 2 zusammengefasst.

Quellen:

Verbraucherzentrale, Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen (abgerufen am: 12. Mai 2026)

Deutscher Imkerbund e.V., Mehr Klarheit auf dem Honigetikett (abgerufen am: 12. Mai 2026)

Arbeitsrecht Vertragsrecht
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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