Hassrede im Internet: Wie schützen Sie sich vor negativen Posts

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min01.05.2025
Eine Frau sitzt auf der Straße und schaut auf ihr Handy, während sie Hasskommentare im Internet liest.©martin-dm - iStock

Social Media macht es immer einfacher: Negative Äußerungen und Beschimpfungen können mittlerweile völlig anonym verbreitet werden. Ab wann handelt es sich um Hassrede? Und wie können Sie sich davor schützen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hassrede im Internet nimmt zu.

  • Hassrede kann strafbar sein.

  • Es gibt Meldestellen für Hasspostings.

Mehr Hassrede im Internet

Immer mehr Menschen werden im Internet mit negativen Kommentaren, Beleidigungen bis hin zu extremistischen Äußerungen konfrontiert. Eine Studie der Universität Leipzig zeigt, dass der Anteil der Betroffenen innerhalb von zwei Jahren um sechs Prozent gestiegen ist. Betroffen sind grundsätzlich alle Altersgruppen. Besonders ernst zu nehmen ist Hassrede in den sozialen Medien. Dadurch sind Jugendliche stark gefährdet.

Hassrede (vom englischen: Hate Speech) bezeichnet sprachliche Ausdrucksweisen von Hass, die darauf abzielen, Personengruppen oder Personen mit bestimmten realen oder wahrgenommenen Identitätsmerkmalen herabzusetzen. Zu diesen Merkmalen gehören Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexuelle Orientierung oder Behinderung.

Was zählt als Hassrede?

Nicht jede negative Äußerung ist gleich Hassrede. Denn jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dies wird von der Meinungsfreiheit grundrechtlich geschützt.

Aber es gibt Grenzen. Insbesondere dann, wenn durch Äußerungen andere Menschen verletzt werden. Dies ist bei der sogenannten Hassrede der Fall. Darunter fallen unter anderem:

  • Beleidigungen,

  • Abwertungen,

  • Beschimpfungen – sowohl gegen Einzelpersonen als auch Personengruppen,

  • Rassismus,

  • Antisemitismus und auch

  • Homo- und Transfeindlichkeit.

Wann ist Hassrede strafbar?

Feindliche Äußerungen können strafbar sein. So können sich Äußernde unter anderem wegen Beleidigung oder auch Volksverhetzung strafbar machen. Darunter fallen zum Beispiel Holocaustleugnungen und die Drohung oder Verherrlichung von Gewalt.

Hassrede anzeigen

Hassrede führt nicht nur dazu, dass sie einzelne Personen verletzt. Sie stellt auch einen Angriff auf unsere Werte und unsere Demokratie dar. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich davor schützen und dagegen vorgehen.

Es gibt einige Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie selbst Opfer digitaler Hassrede geworden sind oder davon mitbekommen haben.

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    Eine Möglichkeit ist, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies ist online über die Internetwachen wie beispielsweise der Polizei NRW möglich oder auf jeder Polizeiwache.

  2. 2.

    Außerdem wurde 2022 vom Bundeskriminalamt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet eingerichtet. Hier können Sie die Hasskommentare melden. Mitarbeitende prüfen die Meldung dann darauf, ob sie strafbar ist. Wird eine Strafbarkeit angenommen, sucht die Behörde nach den mutmaßlichen Verfasser:innen und übermittelt den Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Außerdem wird veranlasst, die Inhalte zu löschen.

  3. 3.

    Daneben gibt es noch weitere Beschwerdestellen für Hasskommentare wie die Internetbeschwerdestelle und das Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz.

Vermeiden sollten Sie stattdessen, Ihrerseits Hassposts über oder an den oder die Verfassenden zu veröffentlichen. Digitale Selbstjustiz kann strafbar sein.

Fazit: Keine Angst vor falschen Meldungen

Von den bisher eingegangenen Meldungen beim Bundeskriminalamt waren insgesamt 86 Prozent strafbar. Zögern Sie also nicht, negative Kommentare zu melden – eine Straftat kann schneller angenommen werden, als Sie denken. Außerdem ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Es können vollkommen anonym beleidigende und diskriminierende Inhalte verbreitet werden – eine Gefahr, der man entgegnen muss.

Teaser Datenleck-Prüfung
Service

Datenleck-Prüfung

Die Datenleck-Prüfung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie Sie in dem Fall weiter vorgehen sollten.

Egal, ob Sie also selbst Opfer sind oder es bei anderen Personen mitbekommen haben: Machen Sie auf Hassrede aufmerksam und melden Sie Hassposts. So tragen Sie einen Teil dazu bei, gegen digitale Hassrede vorzugehen und sich und andere zu schützen.

Sonstiges
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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