Wespen töten kostet 50.000 Euro – jetzt echt?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min14.08.2025
Foto: Nahaufnahme einer Wespe, die auf einem Glas mit Marmelade sitzt.©David Ziegler - iStock

In den Medien liest man dieser Tage immer wieder davon, dass das Töten von Wespen bis zu 50.000 Euro kosten kann. Stimmt das wirklich? MEINRECHT klärt auf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wespen stehen unter Naturschutz.

  • Wespen zu töten, ohne vernünftigen Grund kostet.

  • Bei bestimmten Wespenarten wird es richtig teuer.

Wespe töten kostet

Töten Sie eine Wespe, droht dafür ein Bußgeld. Darüber gab es in den vergangenen Tagen immer wieder Berichte in den Medien. Häufig war von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro die Rede.

Als wild lebende Tiere fallen auch Wespen unter das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu müssen sie dort nicht explizit erwähnt werden. Damit ein Bußgeld fürs Töten des Insekts droht, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Töten – aber nur mit Grund

So heißt es in § 39 Abs. 1 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Einen solchen haben zum Beispiel Allergiker*innen. Oder Menschen mit Kindern oder Nutztieren. Auch wenn Sie eine einzelne Wespe töten, weil diese Sie stechen wollte oder gestochen hat, droht in der Regel kein Bußgeld.

Töten Sie die Wespe aber aus Spaß an der Freude, wartet mitunter ein Bußgeld auf Sie – und zwar bis zu 10.000 Euro (§ 69 Abs. 1, 7 BNatSchG). Allerdings sind solch hohe Bußgelder fürs Wespentöten eher die Seltenheit.

Beispiel: In Nordrhein-Westfalen ist für das Zerstören eines Wespennestes ein Bußgeld von 45 Euro verhängt worden, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke hervorgeht.

Höhere Bußgelder für besonders geschützte Wespenarten

Für einige Wespen kann es allerdings teurer werden. Nach dem BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung droht für das Töten der Kreiselwespe und der Knopfhornwespe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Diese Arten sind ausdrücklich geschützt. Allerdings kommen sie in Deutschland so gut wie nicht vor. Daneben genießen aber auch Hornissen, Bienen und Hummeln diesen besonderen Schutz.

Wespennester entfernen – dürfen Sie das?

Das Zerstören, Entfernen oder Ausräuchern von Wespennestern ist verboten. Ebenso das eigenmächtige Umsiedeln, zumindest ohne vernünftigen Grund. Sind Sie Allergiker*in oder haben kleine Kinder oder Hunde im Haus, kann eine Umsiedlung der Nester gestattet sein. Auch wenn sich das Nest in der Nähe eines Kindergartens oder Altenheims befindet, könnte ein solcher Grund gegeben sein.

Gut zu wissen: Wohnen Sie zur Miete, sagen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter Bescheid. Sie oder er kann sich dann darum kümmern, das Wespennest beispielsweise aus dem Rollladenkasten zu entfernen.

Jedenfalls muss die Umsiedlung aber zunächst fachmännisch geklärt werden. Wenden Sie sich daher an die Stadtverwaltung oder das Umweltamt. Dort wird Ihnen bei der Suche nach einem Fachmann oder einer Fachfrau geholfen.

Wichtig: Im Internet findet man immer wieder Angebote von Schädlingsbekämpfern. Oft sind diese aber nicht seriös und verlangen horrende Preise. Über die genannten öffentlichen Stellen sind Sie auf der sichereren Seite. Auch hilft der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband weiter.

Fazit: Auch störende Tiere sind geschützt

Wespen unterliegen als wild lebende Tiere dem Naturschutz. Sie zu töten, weil sie „einfach“ nur stören, kann Sie daher ein Bußgeld kosten. Je nach Art fällt dieses teurer aus. Auch bei Wespennestern gilt: Handeln Sie nicht vorschnell und sprechen Sie mit einem Fachmann oder einer Fachfrau über Umsiedlung oder Entfernung.

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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