Grillen im Park: ist das erlaubt?
©eljkosantrac - iStockFebruar - 17 Grad: Damit startet die Grillsaison. Doch wohin können Sie ausweichen, wenn der Balkon nicht genug Platz bietet und auch kein eigener Garten zur Verfügung steht? Dürfen Sie im Park grillen?
Das Wichtigste in Kürze:
Beachten Sie Hinweisschilder.
Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo gegrillt werden darf.
Beachten Sie Brandschutz-Vorkehrungen.
Grillen erlaubt oder verboten? Keine eindeutige Rechtslage
Ob das Grillen im Park erlaubt ist, entscheiden Städte und Gemeinden selbst. Es gibt dazu keine bundesweit einheitliche Rechtslage. Stattdessen legen lokale Vorschriften wie Satzungen und Verordnungen fest, ob und wo gegrillt werden darf. Dazu findet sich meist etwas in der Grünanlagensatzung oder dem Grünanlagengesetz.
Andere Städte, andere Regeln
Da jede Stadt und jede Gemeinde selbst entscheiden darf, wie und wo sie das Grillen in Parks erlaubt, kann es schnell zu Verwirrungen kommen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachzufragen, zum Beispiel beim Grünflächenamt. Manche Städte haben auch spezielle Satzungen dafür aufgestellt.
Auf der sicheren Seite sind Sie auch, wenn es Hinweisschilder gibt. Sind Schilder aufgestellt worden, die eine öffentliche Wiese oder einen Park als Grillfläche ausweisen, ist das Grillen dort erlaubt. So gilt im Umkehrschluss, dass nicht gegrillt werden darf, wenn es ein entsprechendes Verbotsschild gibt. So können Sie sich in jedem Fall sicher sein, ob das Grillen an den Stellen erlaubt ist – oder nicht.
Wie handhaben es die Städte:
Essen: Hier gibt es nur zwei gekennzeichnete Grillzonen, außerhalb davon ist das Grillen verboten.
Köln: Verbot nur in bestimmten Parks, sonst ist es erlaubt. Außerdem Verbot für Einweg-Grills.
Berlin: Nur auf extra ausgeschilderten Grillplätzen erlaubt.
Gelsenkirchen, Duisburg, Moers: Grillen auch innerhalb ausgewiesener Flächen verboten, wenn die Brandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit steigt.
Bochum, Münster und Bonn: Grillen ist mit wenigen Ausnahmen geduldet.
Strafe fürs Grillen im Park
Achtung: Wird gegrillt, obwohl es verboten ist, droht ein Bußgeld. Welche Bußgelder für verbotenes Grillen drohen, steht meist in der Gefahrenabwehrverordnung. In Berlin sind das 20 oder sogar bis zu 5.000 Euro, sollte es beim Grillen zu Beschädigungen kommen.
Kein Grillen im Wald
In Wäldern ist es immer verboten, zu grillen. Dies gilt bereits ab einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand. So regelt es zum Beispiel des Landesforstgesetz NRW. Grund dafür ist die hohe Waldbrandgefahr. Wer sich daran nicht hält, riskiert ein Bußgeld.
Vorsicht bei Brandgefahr
In den heißen Sommermonaten ist die Brandgefahr aufgrund der ansteigenden Trockenheit erhöht. Viele Städte können daher das Grillen auf Flächen verbieten, in denen es normalerweise erlaubt ist. Berücksichtigen Sie dies in jedem Fall bei Ihrer Planung.
Sicher ist sicher: Tipps beachten
Auch wenn das Grillen erlaubt ist, sollten Sie bestimmte Punkte beachten, um das Grillvergnügen vollkommen abzusichern:
Suchen Sie ebene und freie Stellen.
Nutzen Sie einen festen Untergrund.
Halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien und Pflanzen.
Nutzen Sie keine leichtentzündlichen Stoffe zum Anzünden.
Behalten Sie den Grill immer im Auge.
Sorgen Sie für Löschmaterial in greifbarer Nähe.
Fazit: Sichern Sie sich beim Grillen ab
Haben Sie sichergestellt, dass Sie an der ausgewählten Stelle grillen dürfen und darüber hinaus die nötigen Sicherungsvorkehrungen getroffen, steht unbeschwertem Grillvergnügen im Park nichts mehr im Wege. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Gemeinde oder schauen Sie nach, ob es schriftlich geregelt ist.

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



