Neues Namensrecht: Das ist erlaubt

Am 1. Mai ist das reformierte Namensrecht in Kraft getreten. Bei der Wahl ihres Familiennamens haben Eheleute nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten. MEINRECHT zeigt auf, was möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze:
Doppelnamen: Die Pflicht zum Bindestrich entfällt.
Kinder dürfen Doppelnamen tragen.
Das Namensrecht für Minderheiten wurde geändert.
Namensrecht: flexibel und vielfältig
Das neue Namensrecht ist flexibler und soll der vielfältigen Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Neben weiteren Änderungen ist es am 1. Mai 2025 in Kraft getreten.
Doppelnamen weiterhin möglich
Eheleute können weiterhin den Namen ihres Partners oder ihrer Partnerin annehmen oder jeweils ihre eigenen Namen behalten. Neu ist die Möglichkeit eines gemeinsamen Doppelnamens, der aus den Namen beider Partner:innen gebildet wird – und das auch ohne den bisher verpflichtenden Bindestrich. Bislang galt, dass nur einer der Ehepartner einen Doppelnamen tragen darf. Auch weiterhin kann nur einer der Eheleute einen Doppelnamen annehmen.
Reihenfolge der Namensbestandteile muss gleich sein
Möglich wären also unter anderem Frau Schmidt und Herr Müller oder Herr und Frau Schmidt oder Frau Schmidt und Herr Schmidt-Müller. Es ist auch möglich, als gemeinsamen Namen Schmidt Müller oder Müller Schmidt zu wählen. Allerdings muss die Reihenfolge der Namensbestandteile für beide gleich festgelegt werden.
Doppelname: nur zwei Namen erlaubt
Lange Namensketten wie Schmidt-Müller-Meyer-Schulz sind auch mit dem neuen Namensrecht nicht möglich: Maximal zwei bestehende Namen können für den Doppelnamen genutzt werden.
Kinder dürfen Doppelnamen tragen
Auch Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Eltern, die keinen Ehenamen führen und denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, können für ihre Kinder einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen als Geburtsnamen des Kindes wählen.
Sollten sich die Eltern scheiden lassen, wird die Namensänderung für das Kind einfacher. Sollte ein Elternteil den Ehenamen ablegen und einen zuvor geführten Namen wieder annehmen, kann das Kind der Änderung folgen.
Sorbinnen: weibliche Form des Nachnamens möglich
Das neue Namensrecht berücksichtigt auch die Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten. So dürfen Sorbinnen seit dem 1. Mai offiziell die weibliche Form ihres Nachnamens tragen. Der Familienname von Frauen wird in der sorbischen Tradition um eine bestimmte Endung verlängert – abhängig vom Familienstand.
Die Endungen -ojc oder -ic werden für unverheiratete Frauen verwendet, -owa oder -ina für verheiratete. Auch im Sorbischen gibt es den Trend, nicht mehr auf den Familienstand hinzuweisen. Frauen können festlegen, dass sie -owa heißen möchten, egal ob verheiratet oder nicht.
Nachnamen nach friesischer Tradition
Auch die Fries:innen können durch das reformierte Namensrecht ihren Nachnamen nach friesischer Tradition bilden. Also nach dem Vornamen des Vaters oder nach dem Vornamen der Mutter – in diesem Punkt wurde das Namensrecht ebenfalls modernisiert. Heißt der Vater Sven, könnte der Sohn beispielsweise Paul Svensen heißen oder Paul Annasen, falls die Mutter Anna heißt. Eine Tochter mit dem Namen Paula hieße dann zum Beispiel Paula Svens oder Paula Annas.
Gut zu wissen:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat viele Beispiele zu den wichtigsten Änderungen sowie zahlreiche Fragen und Antworten bereitgestellt.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.