So finden Sie das günstigste Hotel – auch ohne Booking.com

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 2 min01.07.2025
Foto: Zeigt ein Laptop und ein Handy, welche beide webseiten geöffnet haben, um das passende Hotel zu finden©ruizluquepaz - iStock

Preisgarantien, Rabattschwindel, versteckte Gebühren: Manchmal zahlen Sie bei einer Hotelbuchung mehr, als Sie es eigentlich müssten. MEINRECHT zeigt auf, wie Sie echte Schnäppchen finden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Booking.com steht aktuell wegen irreführender Angaben in der Kritik.

  • Auch niederländischen Verbraucherschützer klagen.

  • Preisvergleiche und genaues Lesen der AGB schützt vor teuren Preisen.

Kritik an Booking.com

Die US-Buchungsplattform Booking.com steht seit einiger Zeit in der Kritik. Nun häufen sich die Beschwerden über das gern genutzte Buchungsportal. Zwei niederländische Verbraucherschutzorganisationen haben gegen das Unternehmen geklagt.

Der niederländische Verbraucherverband und die Consumers Competition Claims Foundation (CCC) werfen Booking.com vor, die Hotelpreise durch wettbewerbswidrige Praktiken jahrelang in die Höhe getrieben zu haben.

So hätte Booking.com gefälschte Rabatte angeboten, unvollständige Preisangaben gemacht und durch „Nur noch 1 Zimmer verfügbar“-Angaben den Eindruck künstlicher Verknappung erweckt. Diese sogenannten „Dark Patterns“ sind nach EU-Recht verboten.

Verbraucher*innen stehe eine Entschädigung zu, weil sie durch diese Praktiken jahrelang zu viel gezahlt hätten.

Bestpreisklauseln unzulässig – weitere Klagen gegen Booking.com

Das sind nicht die einzigen Verfahren gegen Booking.com: Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen Booking.com eingereicht. Der Vorwurf: irreführende Preisangebote. Das Verfahren läuft vor dem Landgericht Berlin II (AZ: 52 O 317/24).

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Neben einzelnen Hotels bereiten derzeit auch 26 Hotelverbände aus Europa eine Klage gegen die Plattform vor. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (AZ: C-264/23). Darin entschied das höchste europäische Gericht, das sogenannte Bestpreisklauseln auch als Nebenabrede unzulässig seien.

Mit Bestpreisklauseln dürfen Hotels ihre Zimmer nicht günstiger anbieten als auf der jeweiligen Plattform – also in diesem Fall Booking.com.

Hotelsuche: So finden Sie das günstigste Angebot

Es gibt ein paar Tricks, wie Sie auch ohne Booking.com günstige Hotels und Unterkünfte für Ihre Reise finden (oder zumindest nicht allein dort).

Fazit: Mit etwas mehr Aufwand wirds günstiger

Zwar hilft Booking.com mit seiner Vielzahl an Hotels und Apartments bei der Suche nach einer passenden Unterkunft am Urlaubsort. Allerdings sollten Sie sich nicht allein auf die Buchungsplattform verlassen – zumindest, wenn Sie den günstigsten Preis finden wollen.

Hinterfragen Sie die Bestpreisgarantie. Booking.coms „Bestpreis-Versprechen” kann durch vertragliche Zwänge der Hotels oder künstliche Verknappung eingeschränkt sein. Es lohnt also auch immer ein Blick auf die Webseite der jeweiligen Unterkunft, ein Anruf oder eine Mail dorthin.

Quellen:

Belga News Agency, Dutch Consumers’ Association launches major legal action against Booking.com (abgerufen: 01.07.2025)

Verbraucherzentrale Bundesverband, Klage gegen Booking.com B.V. (abgerufen: 01.07.2025)

Vertragsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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