Schmuck und Bargeld im Paket: Darauf sollten Sie beim Versand von Wertgegenständen achten

Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Kunst oder Elektronik sicher zu versenden, erfordert sorgfältige Planung – vor allem, damit Sie im Fall eines Verlusts Ihre Ansprüche geltend machen können. MEINRECHT zeigt auf, worauf Sie beim Versand achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
Bis zu einem gewissen Warenwert sind Pakete in der Regel automatisch versichert.
Wertpapiere oder Bargeld lassen sich nur bis 500 Euro versichern.
Dokumentieren Sie den Versand sorgfältig, falls es zum Verlust kommt.
Paketversand boomt
Der Trend zum Paketversand ist ungebrochen: 4,29 Milliarden Kurier-, Express- und Paketsendungen wurden im Jahr 2024 in Deutschland verschickt. Das sind 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch viele Privatpersonen versenden Wertgegenstände, beispielsweise, wenn sie elektronische Geräte über einen Secondhand-Online-Marktplatz verkaufen.
Teure Ware: Einschreiben oder Paket?
Für Werte bis ca. 500 Euro kann ein „Einschreiben Wert“ der Deutschen Post sinnvoll sein. Es bietet Sendungsverfolgung und Empfangsbestätigung sowie bis zu 500 Euro Haftung.
Für teurere Güter ist der Paketversand mit Transportversicherung die sicherere Option. Bei den meisten Versanddienstleistern sind Pakete bis zu einem gewissen Warenwert automatisch versichert:
DHL haftet für Pakete bis zu einem Wert von 500 Euro.
Bei Hermes sind Pakete bis 500 Euro automatisch versichert.
DPD bietet eine automatische Versicherung bis zu 520 Euro.
GLS hat eine Versicherungsgrenze von 750 Euro für Pakete.
Versicherung und Wertdeklaration
Sollte der Inhalt des Pakets wertvoller als 500 Euro sein, bietet DHL beispielsweise Transportversicherungen bis zu 2.500 Euro oder 25.000 Euro an.
Wichtig: Wertpapiere, Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Kunstgegenstände zählen zur sogenannten Valoren-Klasse II und lassen sich nur bis maximal 500 Euro absichern. Auch darf nur eine Sendung pro Tag zwischen demselben Absender und Empfänger aufgegeben werden.
Richtige Verpackung wählen
Verwenden Sie stabile Kartons und eine Innenverpackung mit Luftpolsterfolie oder Schaumstoff, um den Inhalt vor Beschädigung zu schützen.
DHL kann beispielsweise keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn Pakte nicht ausreichend verpackt sind. Vermeiden Sie auffällige Hinweise wie „wertvoller Inhalt“, denn Diebstähle passieren häufig in Zwischenlagern.
Dokumentation und Belege aufbewahren
Bewahren Sie Einlieferungsbelege, Rechnungen, Wertgutachten und Fotos von Verpackung, dem Packvorgang und Inhalt auf. Diese Unterlagen sind im Schadensfall wichtig, insbesondere, wenn der Empfänger bestätigt, dass das Paket leer angekommen ist – oder einen anderen Gegenstand enthält.
Geht die versandte Ware verloren, muss sich der Absender um einen Nachforschungsauftrag kümmern. Auch diesen Nachweis sollten Sie gut aufbewahren.
Mehl statt Laptop im Paket
So erhielt ein Münchner vom Amtsgericht München Recht, nachdem ein von ihm versendeter Laptop im Wert von mehr als 2.900 Euro auf dem Transportweg verschwand und stattdessen drei Packungen Mehl beim Empfänger ankamen.
Das Gericht sprach ihm einen Schadensersatz in voller Höhe zu, da seine Schilderungen plausibel waren und durch Belege wie Quittung, Fotos und Zeugenaussagen gestützt wurden.
Der Paketdienstleister muss sowohl den Laptop-Wert als auch die Versandkosten erstatten. Der Kläger hat einen Anspruch in Höhe des Verkaufspreises des Laptops von 2.924,21 Euro nach § 425, 429 Abs. 1, 3 HGB sowie auf die Frachtkosten in Höhe von 53,20 Euro nach § 432 HGB.
Fazit: Versand sorgfältig dokumentieren
Für den sicheren Versand wertvoller Gegenstände gilt: Geeignete Verpackung, Wertdeklaration, Transportversicherung und sorgfältige Dokumentation sind Pflicht. So können Sie im Fall, dass Ihr Paket nicht wie gewünscht bei dem oder der Empfänger*in ankommt, deutlich besser argumentieren und haben eine Chance auf Schadensersatz.
Quellen:
Bundesverband Paket- und Expresslogistik, Zahlen und Fakten (abgerufen am 4.8.2025)
DHL, Service Transportversicherung (abgerufen am 4.8.2025)
Deutsche Post, Sachwerte verschicken – was Sie dabei beachten sollten (abgerufen am 4.8.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.