Recht: Das ändert sich 2026
©baona - iStockWas ändert sich im Jahr 2026? Der Mindestlohn und das Kindergeld werden erhöht, das „Deutschlandticket“ wird teurer: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt.
Die Abgasnorm Euro 7 wird eingeführt.
Bundesrat stimmt am 19. Dezember über Steuerpaket ab.
Mehr Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Aktuell (seit 1. Januar 2025) beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich in Verbindung damit auf 603 Euro.
Kindergeld wird erhöht
Ab Januar 2026 gibt es mehr Kindergeld: Es steigt einheitlich für jedes Kind um vier Euro monatlich auf 259 Euro. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an. Wer bereits Kindergeld erhält oder beantragt hat, muss nicht aktiv werden.
„Deutschlandticket“ wird teurer
Die Verkehrsminister*innen der Länder haben sich darauf geeinigt, ab 1. Januar 2026 den Preis für das „Deutschlandticket“ von 58 auf 63 Euro zu erhöhen. Das entspricht einer Preiserhöhung um 8,6 Prozent. Mit dem „Deutschlandticket“ können Reisende deutschlandweit Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr nutzen
Abgasnorm Euro 7 kommt
Ab dem 29. November 2026 greift die neue Abgasnorm Euro 7. Sie betrifft zunächst nur ganz neue Modelle, die auf den Markt kommen. Ab 29. November 2027 gilt Euro 7 dann für alle neu zugelassenen Pkw. Die Norm bedeutet nicht nur strengere Anforderungen für Emissionen, sondern auch für Reifen, Bremsen und die Haltbarkeit von Komponenten.
Neue Anforderungen für Assistenzsysteme
Pkw und leichte Nutzfahrzeug der Klassen M1 und N1, die neu zugelassen werden, müssen ab dem 7. Juli 2026 neue Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Europäische Union setzt damit die nächste, sogenannte Stufe C der Verordnung zur Fahrzeug- und Verkehrssicherheit um. Neu und verpflichtend sind: ein Notbremsassistent, der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erkennt, ein Ablenkungswarnsystem, das bei nachlassender Konzentration den Fahrenden warnt, und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich, um das Verletzungsrisiko für Fußgänger*innen zu senken.
Digitaler Führerschein kommt
Den Führerschein einfach digital auf dem Smartphone öffnen, statt die Plastikkarte im Portemonnaie zu suchen: Ende 2026 soll das möglich sein. Das Bundesverkehrsministerium will dann den nationalen digitalen Führerschein zur Verfügung stellen.
Gericht: Umstieg auf elektronische Akte
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu angelegten Akten in der Justiz elektronisch geführt werden. Eine sogenannte „Out-put“-Regelung soll es Bund und Ländern in bestimmten Verfahren ermöglichen, bis zum 01. Januar 2027 weiterhin Akten in Papierform zu führen. Grund dafür ist, dass die tatsächliche Umsetzung der elektronischen Akte in den Ländern unterschiedlich schnell abläuft. Die „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ soll die Effizienz der Gerichte erhöhen und Justizbeschäftigte sowie Verfahrensbeteiligte entlasten.
Bundestag beschließt Steuerpaket
Der Bundestag hat ein umfangreiches Steuerpaket verabschiedet. Es soll Entlastungen für Pendler*innen, die Gastronomie und ehrenamtlich Tätige bringen. Außerdem soll die Aktivrente es Renter*innen, die weiter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, ermöglichen, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei zu erhalten. Über diese Vorhaben entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 19. Dezember.
Reform des Verbraucherrechts
Der Widerruf von Bestellungen im Internet wird einfacher: Ab dem 19. Juni 2026 muss der Widerruf von Onlinebestellungen durch einfachen Klick auf einen Button auf der Website des Anbieters möglich sein. Eine entsprechende Regelung für im Fernabsatz abgeschlossene Versicherungsverträge soll ebenfalls eingeführt werden. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt wird.
Recht auf Reparatur
Bis zum 31. Juli 2026 muss nach der EU-Verbraucherrichtlinie das Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt werden. Hersteller sind dann unter anderem verpflichtet, für Elektronikgeräte zu ermöglichen. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren nach Verkauf und somit auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Reparaturen dürfen nicht unangemessen teuer sein, für diese Zeiträume müssen Ersatzteile vorgehalten und die Produkte reparaturfreundlich gestaltet werden.
Förderung für E-Autos geplant
Ebenfalls in Planung: Eine Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybriden für Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen. Sie soll mindestens 3.000 Euro betragen. Die EU-Kommission muss den Plänen noch zustimmen.
Quellen
Die Bundesregierung, Mindestlohn steigt in zwei Stufen (abgerufen am: 8.12.2025)
Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt ab Januar 2026 (abgerufen am: 8.12.2025)
Die Bundesregierung, Höhere Pendlerpauschale, weniger Umsatzsteuer in Gastronomie (abgerufen am: 8.12.2025)
Tagesschau, Das sind die Kernpunkte des Rentenpakets (abgerufen am: 8.12.2025)
Die Bundesregierung Ein Ticket für ganz Deutschland (abgerufen am: 8.12.2025)
Bundesministerium für Verkehr, Informationen zu aktuellen Abgastests (abgerufen am: 8.12.2025)
Bundesministerium für Verkehr, Neue Fahrzeugsicherheitssysteme (abgerufen am: 8.12.2025)
ADAC, Die E-Auto-Förderung kommt 2026 zurück (abgerufen am: 8.12.2025)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Digitalisierung der Justiz (abgerufen am: 8.12.2025)
IHK, Widerrufs-Button kommt ab Juni 2026 (abgerufen am: 8.12.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



