Recht: Das ändert sich im August

Was ändert sich im August 2025? Neue Regeln zur Cybersicherheit, Informationspflicht für KI-Modelle, digitale Pfandbons und Entsorgung von Batterien: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Neue Cybersicherheitsregeln für alle Geräte mit Funkverbindung.
Anbieter von KI-Modellen müssen Informationspflicht beachten.
Batterien können kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Cybersicherheit: CE-Kennzeichnung erforderlich
Seit dem 1. August gelten EU-weit neue Cybersicherheitsregeln für alle Geräte mit Funkverbindung. Dazu zählen beispielsweise Smartphones, Tablets, vernetzte Drucker oder smarte Haushaltsgeräte.
Eine CE-Kennzeichnung soll deutlich machen, dass die betroffenen Geräte auch grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen.
Hersteller müssen diese rechtlich verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen umsetzen, um ihre Geräte auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen.
Künstliche Intelligenz: erweiterte Informationspflichten
Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter von bestimmten KI-Modellen Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung befolgen. Es geht um Anwendungen, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen können.
Zu den Informationspflichten gehört zum Beispiel, dass offengelegt wird, mit welchen Daten die Künstliche Intelligenz trainiert wurde und dass es eine Strategie dazu gibt, wie mit Urheberrechten umgegangen wird.
Lidl führt digitalen Pfandbon ein
Seit dem 4. August haben Lidl-Kund*innen die Wahl: Sie können ihren Pfandbon für Leergut wie gewohnt am Automaten ausdrucken – oder ihn digital in der Lidl Plus-App speichern.
Nach dem Leergut-Einwurf am Automaten wählen Nutzer*innen dazu in der App den Bereich „Mein Pfand“ und die Option „Ich möchte mein Leergut zurückgeben“ aus. Dann öffnet sich ein QR-Code-Scanner, mit dem sie einen am Automaten generierten QR-Code einscannen können. Wenn gewünscht, kann der in der App gespeicherte Pfandbon beim Einkauf an der Kasse vorgezeigt und abgezogen werden.
Batterien: kostenlos am Wertstoffhof
Ab dem 18. August können alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Geregelt wird das durch eine EU-Verordnung für Batterien.
Hersteller sind zudem verpflichtet, Batterien nach und nach mit QR-Codes zu versehen, über die Informationen zu Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendeten Rohstoffen abgerufen werden können.
Quellen:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Cybersicherheit mit der Radio Equipment Directive (RED) - Wichtige Neuerungen für Herstellende und Verbrauchende (abgerufen: 05.08.2025)
Europäische Kommission, Erfahren Sie mehr über die Richtlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (abgerufen: 05.08.2025)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.