Recht: Das ändert sich im Dezember
©svetikd - iStockWas ändert sich im Dezember 2025? Renten nur noch per Überweisung aufs Konto, Tests von ferngesteuerten Autos und keine separate Zahlung des Erwerbsminderungszuschlags mehr: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Renten werden nicht mehr bar ausgezahlt.
Neue Regeln für den Test von ferngesteuerten Autos im Straßenverkehr.
Erwerbsminderungszuschlag für Rentner*innen wird in Monatsrente integriert.
Rente: Keine Barauszahlung mehr
Bislang konnten Rentner*innen sich die Rente bar auszahlen lassen. Dazu erhielten sie monatlich einen Scheck, den sie bei der Postbank einlösen konnten. Diese Möglichkeit entfällt ab Dezember 2025. Rentner*innen können sich ihre Rente nur noch auf ein Bankkonto überweisen lassen. Wer bis Jahresende keine Kontoverbindung angibt, erhält vorerst keine Auszahlung. Die Beträge werden nachgezahlt, sobald eine gültige Kontoverbindung vorliegt. Angegeben werden muss nicht zwingend die eigene Kontoverbindung. Es kann auch die einer Vertrauensperson sein.
Übrigens: Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihre Angaben zum Zahlungsweg online übermitteln. Telefonisch erhalten Sie Informationen beim Rentenservice der Deutschen Post unter der Rufnummer: 0221 5692444.
Ferngesteuerte Autos im Straßenverkehr
Mit der neuen Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung wird erstmals ein rechtlicher Rahmen für den Betrieb von ferngelenkten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen geschaffen. Personen können diese Fahrzeuge aus der Ferne steuern, ohne darin zu sitzen. Die Verordnung erlaubt zunächst den Test solcher Fahrzeuge. In den kommenden fünf Jahren soll das Ganze getestet werden. Ziel: Innovationen fördern und Verkehrssicherheit gewährleisten. Potenzielle Einsatzfelder liegen insbesondere im Carsharing und im ÖPNV.
Erwerbsminderungszuschlag: Senkungen der Witwenrente möglich
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält seit dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent. Bislang wurde dieser separat ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag neu berechnet und in die Monatsrente integriert. Dies kann zu einer höheren oder geringeren Gesamtrente führen. Bei einer höheren Rente erhalten Rentner*innen eine Einmalzahlung. Bei einer niedrigeren Rente wird es keine Abzüge geben.
Wichtig: Übersteigt die höhere Gesamtrente die Freigrenze für die Witwen- oder Witwerrente, kommt es dort zu Abzügen. Prüfen Sie den neuen Rentenbescheid ab Dezember sorgfältig. Lassen Sie gegebenenfalls eine professionelle Berechnung durch fachkundige Prüfer*innen durchführen. Sie können gegen die Anpassung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quellen:
Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung: Fernlenk-Verordnung ermöglicht Betrieb von ferngelenkten Fahrzeugen (abgerufen am 13.11.2025)
Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrenten: Zuschlag ab Dezember 2025 (abgerufen am 13.11.2025)

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



