Wie schnell muss eine Versandapotheke liefern?

Von Frauke StammLesezeit: 2 min02.12.2025
Foto: Ein Paketbote liefert ein Paket von einer Versand-Apotheke©vm - iStock

Bequem, schnell und manchmal günstiger: Internetapotheken bieten Vorteile. Aber wie schnell müssen sie die bestellten Medikamente eigentlich liefern? MEINRECHT fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Versandapotheken versprechen eine Lieferzeit von 1 bis 3 Werktagen.

  • Internetapotheken müssen sich an Lieferfristen halten.

  • Wer online Medikamente bestellt, sollte die Lieferzeit prüfen.

Medikamente bequem vom Sofa bestellen

Die Grippesaison steht vor der Tür. Expertinnen und Experten berichten von einem neuen Influenza-Subtyp, der sich aktuell in Europa ausbreitet. In Deutschland beginnt die Grippewelle gerade erst, in Großbritannien hat sie bereits Ende September eingesetzt.

Wer hustend und schniefend ans Bett gefesselt ist, weiß das Angebot von Internetapotheken sicher sehr zu schätzen: Medikamente können bequem online von zu Hause aus bestellt werden – inklusive Lieferung.

Versandzeiten können bei Internetapotheken variieren

Wie schnell die Internetapotheke liefert, ist in der Regel auf der jeweiligen Webseite ersichtlich. Die Angaben variieren:

  • DocMorris nennt eine Lieferung für E-Rezepte am nächsten Werktag, wenn die Bestellung von Montag bis Freitag bis 18 Uhr erfolgt.

  • Konkurrent Shop Apotheke gibt an, dass die bestellten Produkte in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen beim Bestellenden zu Hause ankommen. Die individuelle Lieferzeit werde im Bestellverlauf angezeigt.

  • Auf der Webseite von Medpex heißt es, dass für digital eingelöste E-Rezepte eine Lieferung am nächsten Werktag angeboten wird, wenn die Bestellung im Zeitraum von Montag bis Freitag 18 Uhr digital eingeht.

Wie schnell muss die Lieferung erfolgen?

Rechtlich gilt: Die Internetapotheke muss so schnell liefern, wie vertraglich vereinbart – sonst „sofort“. Wird keine Frist genannt, kann die Leistung grundsätzlich sofort verlangt werden (§ 271 BGB).

Für Verbraucher*innen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 475 BGB) eine zusätzliche Schutzregel vor: Der Unternehmer muss die Ware spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben, wenn keine andere Zeit vereinbart wurde. Erst danach können Betroffene Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.

Außerdem existieren Branchenregeln und Fristen: Für manche Verordnungen (beispielsweise E-Rezepte) sieht die Arzneimittel-Richtlinie eine Belieferungsfrist von bis zu 28 Tagen vor.

Lieferzeit in den AGB ist verbindlich

Praktisch heißt das: Viele Versandapotheken sprechen in ihren AGB von 1 bis 3 Werktagen als Lieferzeit. Das ist verbindlich. Kommt die Lieferung später, sollten Kund*innen:

  1. 1.

    den Händler mahnen,

  2. 2.

    eine Frist setzen und

  3. 3.

    wenn die Frist verstrichen ist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

Fazit: Vor Bestellung: Lieferzeit prüfen

Achten Sie vor der Bestellung auf die angegebene Lieferzeit. Prüfen Sie, ob ein Eilversand möglich ist und dokumentieren Sie Verzögerungen anhand von E-Mails oder der Bestellbestätigung.

Quellen:
ABDA, Versandhandel (abgerufen am: 28.11.2025)
Shop Apotheke: Fragen zu Versand und Lieferung (abgerufen am: 28.11.2025)
DocMorris: Kostenlose Lieferung am nächsten Werktag** (abgerufen am: 28.11.2025)
Medpex: Wann wird meine Bestellung geliefert? (abgerufen am: 1.12.2025)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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