Der neue Wehrdienst: Antworten auf die wichtigsten Fragen
©huettenhoelscher - iStockDie Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung des Neuen Wehrdienstes geeinigt. Voraussichtlich am 5. Dezember wird der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden. Das Gesetz soll im Januar 2026 in Kraft treten. MEINRECHT fasst die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Das neue Wehrpflichtmodell unterscheidet sich von der Wehrpflicht.
Musterungen sind verpflichtend ab Mitte 2027 vorgesehen.
Das Grundrecht auf Verweigerung bleibt bestehen.
Post für junge Männer und Frauen in Deutschland
Ab Jahresanfang 2026 erhalten junge Männer und Frauen in Deutschland Post von der Bundeswehr. Für Männer ist das Ausfüllen des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Sie werden aufgefordert, einen Fragebogen zu ihren Daten, Fähigkeiten und ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst auszufüllen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Vorerst nicht. Der Dienst in der Bundeswehr bleibt zunächst freiwillig.
Stehen zu wenig Freiwillige zur Verfügung oder spitzt sich die verteidigungspolitische Lage zu, könnte eine „Bedarfswehrpflicht“ für Männer eingeführt werden. So sieht es das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vor. Die Entscheidung obliegt der Bundesregierung, sie benötigt aber die explizite Zustimmung des Bundestages.
Übrigens: Die Wehrpflicht besteht verfassungsrechtlich weiterhin.
Lediglich die Einberufung ist seit 2011 ausgesetzt. Sie betrifft Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren, die im Krisenfall bis zum Alter von 60 Jahren eingezogen werden können.Es soll zunächst festgestellt werden, welche jungen Menschen in Deutschland motiviert und geeignet sind, bei der Bundeswehr zu dienen. Die Hoffnung liegt darauf, dass sich möglichst viele Freiwillige für einen Dienst entscheiden.
Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden (Geburtsjahrgang 2008), erhalten Anfang 2026 Post von der Bundeswehr. Für Männer ist das Ausfüllen verpflichten, für Frauen freiwillig. Transpersonen müssen das Dokument ausfüllen, wenn sie das männliche Geschlecht angenommen haben.
Basierend auf den Fragebögen sollen schrittweise geeignete junge Männer zur Musterung eingeladen werden. Die Bundeswehr wählt dann aus dieser Gruppe Freiwillige für den Dienst aus.
Verpflichtend sind Musterungen erst ab Mitte 2027 vorgesehen. Erst müssen Kapazitäten geschaffen werden, um Musterungen in großer Zahl der Personen des Jahrgangs durchführen zu können.
Der freiwillige Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate, kann aber auf bis zu 23 Monate verlängert werden. Die Vergütung soll bei 2.600 Euro brutto liegen.
Sollten sich nicht genügend Freiwillige melden, behält sich die Politik die Möglichkeit vor, weitere junge Männer per Losverfahren zum Wehrdienst einzuberufen, um den Personalbedarf zu decken.
Das Grundrecht auf Verweigerung bleibt von dem WDModG unberührt. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Darin steht:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Dieses Recht schützt speziell vor dem Zwang, an der Anwendung militärischer Gewalt teilzunehmen.
Für die Verweigerung müssen Sie einen Antrag beim Karrierecenter der Bundeswehr stellen. Dafür müssen Sie
- 1.
die Verweigerung nach Artikel 4 Abs. 3 GG aus Gewissensgründen formulieren,
- 2.
einen Lebenslauf beifügen und
- 3.
dem Antrag eine ausführliche und persönliche Begründung beifügen.
Werden Sie bei der Musterung als wehrdiensttauglich eingestuft, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) über Ihren Antrag.
Fazit: Freiwilligkeit mit Pflichten
Grundsätzlich basiert der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit. Allerdings gibt es auch jetzt schon Pflichten wie das Ausfüllen des Fragebogens und eine Musterung. Das neue Gesetz sieht auch eine verpflichtende Heranziehung im Bedarfsfall als Option vor.
Für die Recherche verwendete Quellen:
Bundesministerium der Verteidigung, Alles Wichtige rund um den Neuen Wehrdienst (zuletzt abgerufen am: 19.11.2025)
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



