Der neue Wehrdienst: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Von Frauke StammLesezeit: 1 min19.11.2025
Foto: eine jugendliche Person steht in Bundeswehrdienst Uniform vor einem Sanitäter PKW©huettenhoelscher - iStock

Die Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung des Neuen Wehrdienstes geeinigt. Voraussichtlich am 5. Dezember wird der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden. Das Gesetz soll im Januar 2026 in Kraft treten. MEINRECHT fasst die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das neue Wehrpflichtmodell unterscheidet sich von der Wehrpflicht.

  • Musterungen sind verpflichtend ab Mitte 2027 vorgesehen.

  • Das Grundrecht auf Verweigerung bleibt bestehen.

Post für junge Männer und Frauen in Deutschland

Ab Jahresanfang 2026 erhalten junge Männer und Frauen in Deutschland Post von der Bundeswehr. Für Männer ist das Ausfüllen des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig.

Sie werden aufgefordert, einen Fragebogen zu ihren Daten, Fähigkeiten und ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst auszufüllen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Fazit: Freiwilligkeit mit Pflichten

Grundsätzlich basiert der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit. Allerdings gibt es auch jetzt schon Pflichten wie das Ausfüllen des Fragebogens und eine Musterung. Das neue Gesetz sieht auch eine verpflichtende Heranziehung im Bedarfsfall als Option vor.

Für die Recherche verwendete Quellen:

Bundesministerium der Verteidigung, Alles Wichtige rund um den Neuen Wehrdienst (zuletzt abgerufen am: 19.11.2025)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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