Recht: Das ändert sich im Juli

Was ändert sich ab 1. Juli 2025? Höhere Rente, mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, schärfere Meldepflicht für Kassensysteme: MEINRECHT fasst die wichtigen Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Rente steigt.
Pflegebedürftige erhalten ein flexibles Budget von 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Bis Ende Juli müssen bestehende elektronische Kassensysteme an das Finanzamt gemeldet werden.
Rente steigt um 3,74 Prozent
Ab Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Die Steigerung ist in Ost und West gleich.
Ein Beispiel: Erhalten Sie aktuell beispielsweise 1.200 Euro Rente brutto, werden es künftig dann 1.244,88 Euro. Bei einer Rente von 800 Euro sind es 829,92 Euro.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert
Ab Juli haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mehr Flexibilität bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das Budget, welches die Kassen dafür jeweils jährlich maximal zahlen, wird zusammengekippt. Jährlich können Betroffene dann für beide Leistungsarten nach ihrer Wahl insgesamt 3.539 Euro abrechnen.
Bislang waren die Pflegebudgets getrennt. Für die Verhinderungspflege gab es maximal 1.685 Euro, für die Kurzzeitpflege maximal 1.854 Euro pro Jahr. Zwar konnten Beträge auch bislang übertragen werden. Durch die Zusammenlegung sollen die komplizierten Übertragungen aber vereinfacht werden.
Übrigens: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige beantragen, wenn die sonst pflegende Person wegen Urlaubs oder Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Bei der Verhinderungspflege bleibt die Betroffene im häuslichem Umfeld, bei der Kurzzeitpflege kommt sie in eine Pflegeeinrichtung.
Neben der Änderung gibt es für die Verhinderungspflege keine Mindestpflegedauer von sechs Monaten mehr. Und die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bislang waren es sechs Wochen.
Kassensysteme: Meldepflichten verschärft
Für Unternehmen werden die Meldepflichten für Kassensysteme ab Juli verschärft. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 an das Finanzamt gemeldet werden. Nach dem 1. Juli angeschaffte Geräte müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Steuerportal „Mein Elster“. Eine verspätete Meldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.