Recht: Das ändert sich im November

Von Frauke StammLesezeit: 3 min14.10.2025
Foto: eine Mutter hält ihr Neugeborenes und eine Hebamme schaut nach dem Rechten.©zeljkosantrac - iStock

Was ändert sich im November 2025? Mehr Geld für Hebammen, digitale Tickets bei Ryanair und weniger Bürokratie bei der Verlegung von Gewerbebetrieben: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Hebammenhilfevertrag tritt in Kraft.

  • Ryanair stellt vollständig auf digitale Tickets um.

  • Gewerbebetriebe lassen sich einfacher in andere Meldebezirke verlegen.

Mehr Geld für Hebammen

Der neue Hebammenhilfevertrag, der die Arbeitsbedingungen von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen regelt, tritt am 1. November gemäß § 134a SGB V in Kraft. Er sieht eine Erhöhung der Vergütung pro Stunde der Hebammen, die außerhalb von Kliniken tätig sind, vor. Statt bisher ca. 56 Euro erhalten die Hebammen dann etwa 74 Euro. Außerdem soll die Abrechnung der Leistungen vereinfacht und die Eins-zu-Eins-Betreuung der Schwangeren gefördert werden. Kritik am neuen Vertrag gibt es vom Deutschen Hebammen Verband: Er warnt vor kritischen Auswirkungen auf die Arbeit von Beleghebammen und einer beeinträchtigten Versorgungssituation.

Ryanair akzeptiert keine Ausdrucke mehr

Am 12. November stellt die Billig-Fluglinie Ryanair vollständig auf digitale Flugtickets um. Das bedeutet: Für den Check-in und das Boarding akzeptiert die Airline dann keine Papier-Ausdrucke mehr. Reisende finden ihre Unterlagen für den Check-in und das Boarding in der „myRyanair“-App. Dort können sie ihren digitalen Boardingpass abrufen. Laut Ryanair nutzen bereits 80 Prozent der Passagier*innen die digitale Option.

Gewerbebetriebsverlegung: weniger Bürokratie

Wer einen Gewerbebetrieb – beispielsweise ein Geschäft oder einen Handwerksbetrieb – aufgibt, um in einen anderen Meldebezirk umzuziehen, muss dies ab November nur noch dem Gewerbeamt am neuen Standort mitteilen. Es übermittelt die Daten an die Behörde, die für die Gewerbeabmeldung zuständig ist. Damit entfällt die bisher notwendige Gewerbeabmeldung. Hintergrund der Änderung ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Wer im selben Gewerbebezirk umzieht, muss weiterhin eine Gewerbeummeldung bei dem für den Gewerbebezirk zuständigen Gewerbeamt vornehmen.

ZDF sendet nur noch in HD

Die ARD sendet seit 7. Januar 2025 nur noch in High-Definition-Qualität (HD). Jetzt zieht auch das ZDF mit seinen Kanälen ZDF, ZDFinfo, ZDFneo, 3sat und KiKA nach und stellt die Übertragung in der veralteten Standard-Definition (SD) zum 18. November ein. Wer ein älteres Fernsehgerät ohne HD-Funktion besitzt, kann diese Kanäle dann nicht mehr empfangen. Betroffen sind vor allem Fernseher mit Satellitenübertragung. Kabelnetzbetreiber wie Vodafone und Pyur wollen die letzten öffentlich-rechtlichen Sender in SD noch in diesem Jahr abschalten. Dann ist ein neuer Fernseher oder ein Zusatzgerät nötig, um ARD und ZDF weiterhin empfangen zu können.

Strengere Kriterien für Klein- und Kurzkredite

Bei Minikrediten bis 200 Euro sowie bei „Buy Now – Pay Later“-Angeboten wird ab dem 20. November auch bei niedrigeren Summen eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit erforderlich. Für Banken bedeutet das, dass sie künftig klarer über die Kosten der Geldaufnahme aufklären müssen. Hintergrund der neuen Regelung ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die Haushalte mit begrenztem Einkommen vor einer möglichen Überschuldung schützen soll.

Quellen:

GKV, Neuer Hebammenhilfevertrag sorgt für faire Vergütung und bessere Qualität (abgerufen am 13.10.2025)
Deutscher Hebammen Verband, Aktuelles zum neuen Hebammenhilfevertrag (abgerufen am 13.10.2025)
Reisereporter, Smartphone-Pflicht: Was sich für Ryanair-Passagiere im November ändert (abgerufen am 13.10.2025)
ZDF, Ende der Ausstrahlung in SD über Satellit (abgerufen am 27.10.2025)

Sonstiges Vertragsrecht
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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