Recht: Das ändert sich im November

Von Frauke StammLesezeit: 2 min14.10.2025
Foto: eine Mutter hält ihr Neugeborenes und eine Hebamme schaut nach dem Rechten.©zeljkosantrac - iStock

Was ändert sich im November 2025? Mehr Geld für Hebammen, digitale Tickets bei Ryanair und weniger Bürokratie bei der Verlegung von Gewerbebetrieben: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Hebammenhilfevertrag tritt in Kraft.

  • Ryanair stellt vollständig auf digitale Tickets um.

  • Gewerbebetriebe lassen sich einfacher in andere Meldebezirke verlegen.

Mehr Geld für Hebammen

Der neue Hebammenhilfevertrag, der die Arbeitsbedingungen von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen regelt, tritt am 1. November gemäß § 134a SGB V in Kraft. Er sieht eine Erhöhung der Vergütung pro Stunde der Hebammen, die außerhalb von Kliniken tätig sind, vor. Statt bisher ca. 56 Euro erhalten die Hebammen dann etwa 74 Euro. Außerdem soll die Abrechnung der Leistungen vereinfacht und die Eins-zu-Eins-Betreuung der Schwangeren gefördert werden. Kritik am neuen Vertrag gibt es vom Deutschen Hebammen Verband: Er warnt vor kritischen Auswirkungen auf die Arbeit von Beleghebammen und einer beeinträchtigten Versorgungssituation.

Ryanair akzeptiert keine Ausdrucke mehr

Am 12. November stellt die Billig-Fluglinie Ryanair vollständig auf digitale Flugtickets um. Das bedeutet: Für den Check-in und das Boarding akzeptiert die Airline dann keine Papier-Ausdrucke mehr. Reisende finden ihre Unterlagen für den Check-in und das Boarding in der „myRyanair“-App. Dort können sie ihren digitalen Boardingpass abrufen. Laut Ryanair nutzen bereits 80 Prozent der Passagier*innen die digitale Option.

Gewerbebetriebsverlegung: weniger Bürokratie

Wer einen Gewerbebetrieb – beispielsweise ein Geschäft oder einen Handwerksbetrieb – aufgibt, um in einen anderen Meldebezirk umzuziehen, muss dies ab November nur noch dem Gewerbeamt am neuen Standort mitteilen. Es übermittelt die Daten an die Behörde, die für die Gewerbeabmeldung zuständig ist. Damit entfällt die bisher notwendige Gewerbeabmeldung. Hintergrund der Änderung ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Wer im selben Gewerbebezirk umzieht, muss weiterhin eine Gewerbeummeldung bei dem für den Gewerbebezirk zuständigen Gewerbeamt vornehmen.

Quellen:

GKV, Neuer Hebammenhilfevertrag sorgt für faire Vergütung und bessere Qualität (abgerufen am 13.10.2025)
Deutscher Hebammen Verband, Aktuelles zum neuen Hebammenhilfevertrag (abgerufen am 13.10.2025)
Reisereporter, Smartphone-Pflicht: Was sich für Ryanair-Passagiere im November ändert (abgerufen am 13.10.2025)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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