Testament mit Auslandsbezug: Worauf Sie achten sollten
©miniseries - iStockEin Ferienhaus am Meer oder ein neuer Lebensmittelpunkt im Süden: Wer Grenzen überschreitet, sollte beim Testament genauer hinschauen. Denn beim Erben können plötzlich mehrere Rechtsordnungen eine Rolle spielen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein in Deutschland errichtetes Testament bleibt grundsätzlich auch bei einem späteren Umzug ins Ausland wirksam.
Welches Erbrecht auf den Nachlass angewendet wird, richtet sich innerhalb der EU grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort.
Mit einer Rechtswahl können Sie unter bestimmten Voraussetzungen festlegen, welches Recht für Ihren Nachlass gelten soll.
Bei Vermögen in Drittstaaten können zusätzliche ausländische Vorschriften gelten.
Wer mehrere Testamente in verschiedenen Ländern errichtet, sollte unbedingt darauf achten, dass sie sich nicht widersprechen.
Deutsches Testament: Auch im Ausland wirksam?
Wer in Deutschland lebt und ein Testament errichten will, muss sich an die Vorschriften des deutschen Erbrechts halten: Das Testament ist handschriftlich zu verfassen oder notariell zu beurkunden. Ziehen Sie nach Erstellung des Testaments ins Ausland, stellt sich die Frage, ob dieses wirksam bleibt. Die Antwort gibt das Haager Testamentsformübereinkommen: Ihr in Deutschland formell wirksam errichtetes Testament bleibt auch dann formwirksam, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Was gilt bei Vermögen im Ausland?
Befindet sich ein Teil Ihrer Vermögenswerte im Ausland, richtet sich das anzuwendende Erbrecht innerhalb der EU nach Ihrem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. So regelt es die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie müssen also grundsätzlich kein gesondertes Testament in dem Land errichten, in welchem Ihr Auslandsvermögen gelegen ist.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Rechtswahl: Danach können Sie im Testament bestimmen, welches Recht auf Ihren gesamten Nachlass, einschließlich des Auslandsvermögens, angewendet werden soll. So zum Beispiel das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit.
Wichtig: Beim Auslandsvermögen können Ausnahmen gelten – insbesondere, wenn Sie Grundbesitz in einem Drittstaat haben. Hier haben Sie unter Umständen ausländische Sondervorschriften zu beachten.
Ausländisches Testament: In Deutschland wirksam?
Auch ein wirksam im Ausland errichtetes Testament wird in Deutschland regelmäßig akzeptiert. Der Nachweis der Erbschaft ist erst dann möglicherweise problematisch, wenn das Testament in einer Fremdsprache verfasst ist oder fremde Rechtsbegriffe verwendet worden sind.
Innerhalb der Europäischen Union schafft in dem Zusammenhang das Europäische Nachlasszeugnis Klarheit. Zum Teil ist ein Fremdrechtserbschein notwendig.
Welche Form muss ein Testament mit Auslandsbezug haben?
Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Formvorschriften. Das Haager Testamentsformübereinkommen hilft, die unterschiedlichen Formvorschriften zu vereinfachen.
Ihr Testament ist danach wirksam, wenn es nach einer der genannten Möglichkeiten errichtet wurde:
nach dem Heimatrecht des Erblassers (der-/diejenige, der/die etwas vererbt) im Zeitpunkt der Verfügung von Todes wegen,
nach dem Recht des Ortes der Errichtung der letztwilligen Verfügung,
nach dem Recht des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers im Zeitpunkt der Verfügung oder im Zeitpunkt des Todes, oder
nach dem Recht des Lageortes hinsichtlich unbeweglichen Vermögens.
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Wann ist ein ausländisches Testament sinnvoll?
Ein ausländisches Testament ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich ein Teil Ihres Vermögens in Drittstaaten befindet und ausländische Sondervorschriften zu beachten sind. In Florida beispielsweise muss ein Testament grundsätzlich unter Mitwirkung von mindestens zwei Zeugen oder Zeuginnen errichtet werden. Trotz Anerkennung im Ausland bietet sich ein ausländisches Testament außerdem an, um
mögliche Zweifel an der Formwirksamkeit zu beseitigen und
sicherzustellen, dass die Inhalte richtig verstanden werden.
Wichtig: Die Testamente dürfen sich nicht widersprechen und durch die zeitliche Abfolge darf nicht versehentlich ein Widerruf des ersten Testaments verursacht werden.
BGH: Niederländisches Testament wirkt auch in Deutschland
Ein in Deutschland lebender Niederländer errichtete vor einer niederländischen Notaranwärterin ein Testament, in dem er seine geschiedene Ehefrau als Alleinerbin einsetzte und niederländisches Erbrecht wählte. Sein Enkel hielt das Testament für unwirksam und erhob Klage. Jedoch ohne Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, das Testament sei wirksam – auch in Deutschland (Az. IV ZR 40/25).
Fazit: Grenzenlos erben – aber nicht ohne Regeln
Ein Testament mit Auslandsbezug kann auch über Ländergrenzen hinweg wirksam sein. Trotzdem sollten Sie genau prüfen, welches Erbrecht gilt und ob für Vermögen im Ausland besondere Vorschriften bestehen. Insbesondere bei Immobilien oder Vermögen in Drittstaaten kann professionelle Beratung sinnvoll sein. So vermeiden Sie Streit und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie Sie es vorgesehen haben.

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.




