Arbeiten in NRW, Wohnen in Sachsen: Welche Feiertage gelten für Arbeitnehmer?

Homeoffice ist für Unternehmen spätestens seit der Coronapandemie kein Fremdwort mehr. Welche Feiertage gelten, wenn Sie in einem Bundesland leben und in einem anderen arbeiten?
Das Wichtigste in Kürze:
Für arbeitsfreie Tage gelten die Feiertage am Arbeitsort.
Der Arbeitsort richtet sich danach, wo die überwiegende Tätigkeit erbracht wird.
Arbeitgeber:innen können abweichende Vereinbarungen über den Arbeitsort im Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung treffen.
Feiertag in NRW, aber nicht in Berlin – Was gilt?
Viele Feiertage gelten in Deutschland bundesweit einheitlich. So zum Beispiel Ostern, Weihnachten und Neujahr.
Manche Feiertage gibt es jedoch in dem einen Bundesland – und in dem anderen nicht. So haben Beschäftigte an Allerheiligen (1. November) in NRW, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland frei, nicht jedoch diejenigen in anderen Bundesländern wie Berlin oder Sachsen. Auch Heilige Drei Könige (6. Januar) gilt als Feiertag nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Arbeiten Sie bspw. in NRW und leben in Berlin, stellt sich die Frage: Welche Feiertagsregelung gilt? Haben Sie nun den Tag nun frei? Oder nicht?
Arbeitsort für Feiertags-Regelung entscheidend
Für Arbeitnehmende gelten die Feiertage am Arbeitsort. Wo das ist, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Einfach ist der Fall, wenn Arbeitnehmende ausschließlich im Büro arbeiten. Dann gelten die dortigen Feiertage als arbeitsfreie und bezahlte Tage. Es gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip.
Anders ist es, wenn Sie mit Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in Homeoffice oder mobilesArbeiten im Arbeitsvertrag festgehalten haben. Wo ist dann Ihr Arbeitsort?
Zu dieser Frage trifft das Gesetz keine Regelung. Und auch die Gerichte haben dazu bislang nicht eindeutig entschieden. Bisher betraf diese Frage ja eher nur Monteur:innen und Außendienstmitarbeitende.
Seit der Corona-Pandemie haben aber viele Betriebe Homeoffice oder sogar mobiles Arbeiten eingeführt (nach einer Umfrage des ifo Institut in Kooperation mit dem Personaldienstleister Randstad sind das 61 Prozent der befragten Unternehmen).
Wo liegt der Arbeitsort überwiegend?
Beim Wechsel des Arbeitsortes – mal im Homeoffice, mal im Büro und vielleicht sogar durch mobiles Arbeiten an ganz verschiedenen Orten – stellt der Großteil der Jurist:innen in der Praxis und in der Wissenschaft auf den Ort ab, an dem überwiegend gearbeitet wird.
Gibt es eine Regelung dazu, dass Sie komplett im Homeoffice arbeiten, gelten für Sie die Feiertage des Bundeslandes, in dem Ihr Zuhause ist. Nicht jedoch haben Sie einen Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage an denjenigen Feiertagen, die am Betriebssitz gelten.
Unternehmen droht Bußgeld bei Beschäftigung am Feiertag
Welche Feiertage für Beschäftigte gelten, ist für Unternehmen relevant. Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt nämlich ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen (§ 9). Zwar dürfen Arbeitnehmende an solchen Tagen beschäftigt werden, sie müssen dafür aber einen Ausgleichstag bekommen. Außerdem dürfen sie nur eine bestimmte Anzahl solcher Tage arbeiten.
Arbeiten Mitarbeitende eines Unternehmens dennoch (zu häufig) an freien Tagen, droht dem Betrieb ein Bußgeld.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.