Einkaufen, Sport, Arztbesuch: Was ist in der Pause erlaubt?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min13.05.2025
Ein Mann im Anzug macht Yoga in einem Büro während seiner Pause.©master1305 - iStock

Kleinere Erledigungen in der Pause können den Feierabend freiräumen. Aber was ist alles erlaubt? Und welche Wege sind arbeitsrechtlich versichert?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmende können in der Pause selbst bestimmen, was sie tun.

  • Der Arbeitgeber hat während der Pause kein Weisungsrecht.

  • Bei der Versicherung während der Pause gibt es Grenzen.

Freie Zeit – freie Wahl

Arbeitnehmende dürfen selbst entscheiden, wie sie ihre Pause während der Arbeit verbringen. Denn: Pausen dienen der Erholung.

Sie können also zum Beispiel:

  • Einkaufen,

  • zum Sport,

  • zum Arzt,

  • zum Frisör,

  • privat telefonieren,

  • Spazierengehen oder

  • kurz nach Hause fahren.

In der Pause entscheiden Sie, was Sie tun und was Sie lassen.

Während der Pause dürfen Sie keine Rufbereitschaft haben. Sie müssen also kein Diensttelefon mitnehmen oder sonst wie erreichbar sein. Pausen sind arbeitsfreie Zeit. Auch unterliegen Sie nicht dem Weisungsrecht Ihres Arbeitgebers. Er oder sie kann also nicht bestimmen, was Sie mit Ihrer Pause anfangen.

Was zählt nicht zur Pause?

Es gibt aber auch ein paar Dinge, die Sie nicht extra in Ihre Pause verlegen müssen. So gehören Gespräche mit Kolleg:innen oder der Toilettengang mit zur Arbeitszeit.

Auch dürfen Sie sich Kaffee an der Maschine holen. Eine zehn-minütige Kaffeepause im Café gegenüber zählt allerdings nicht zur Arbeitszeit. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte eine fristlose Kündigung, weil eine Arbeitnehmerin sich die Kaffeepause im Café gönnte ohne zuvor auszustempeln – leider beobachtete sie ihr Arbeitgeber dabei.

Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?

Während der Arbeitszeit Alkohol zu trinken oder Cannabis zu rauchen ist nicht per se verboten –allerdings nur, solange Sie arbeitsfähig bleiben. Das gilt auch fürs Kiffen und Trinken in der Pause.

Ihr Arbeitgeber darf den Konsum aber per Direktionsrecht verbieten. Kann der Arbeitgeber die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsleistung des Angestellten nachweisen, droht eine Abmahnung und bei Wiederholungen schlimmstenfalls die Kündigung.

Dem Arbeitgeber obliegt hier auch eine Schutzpflicht gegenüber anderen Beschäftigten. Werden sie durch die Unachtsamkeit der „benebelten“ Kolleg:in verletzt, trifft dem Arbeitgeber möglicherweise eine Mitschuld.

Wie viel Pausenzeit steht Ihnen zu?

Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden stehen Ihnen 30 Minuten Pause zu. Arbeiten Sie 9 Stunden sind es 45 Minuten Pause. Beginnen Sie also Ihre Arbeit um 9 Uhr morgens, müssen Sie spätestens um 15 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen.

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Sie können die Pause auch aufteilen, zum Beispiel auf zwei Mal 15 Minuten. Machen Sie keine Pause, wird Ihnen die vorgesehene Zeit dafür trotzdem von Ihrem Arbeitszeitkonto abgezogen.

Pause: Dürfen Sie das Firmengelände verlassen?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmende in der Pause das Firmengelände verlassen. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas Anderes geregelt.

Übrigens: Dieselben Regeln gelten auch für die Pausen im Homeoffice.

Ist die Raucherpause Arbeitszeit?

Um die Raucherpause gibt es viel Streit. Gehört die Zigarette zwischendurch mit zur Arbeitszeit? Oder müssen Sie vor jedem Rauchergang ausstempeln? Und wie häufig dürfen Sie überhaupt Rauchen?

Eines vorneweg: Einen Anspruch auf (zusätzliche) Raucherpausen haben Arbeitnehmende nicht. Herrscht am Arbeitsplatz ein Rauchverbot, müssen sich Beschäftigte für die Zigarette ausstempeln. Sonst kann dies als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ist anderes geregelt. Schauen Sie also am besten in den Verträgen nach, was dort zum Rauchen steht.

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass eine Kündigung rechtens ist, weil eine Mitarbeiterin sich nicht an die Rauch-Regelung in der Betriebsvereinbarung hielt (AZ: 3 Ca 1336/09). Nach dieser hätte die Arbeitnehmerin für jeden Rauchgang ausstempeln müssen. Da sie dies wiederholt und trotz mehrfacher Abmahnung nicht tat, kündigte ihr der Arbeitgeber.

Sind Sie in der Pause versichert?

Was gilt, wenn Ihnen während Ihrer Pause etwas geschieht? Stürzen Sie beispielsweise beim Spazierengehen in der Pause, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Hessische Landessozialgericht Darmstadt (AZ: L 9 U 208/1). Die gesetzliche Unfallversicherung greift dann nicht.

Versichert ist nur der Weg zum Essen und zurück, beispielsweise in die Kantine. Nicht hingegen der Verzehr des Essens. Der Unfall auf dem Weg zum Essen ist auch nur dann ein Arbeitsunfall, wenn Sie nicht zum Großeinkauf in den Supermarkt fahren.

Fazit: Nutzen Sie Ihre Pausen sinnvoll

Sie sehen: Manches ist während der Pause erlaubt. Anderes nicht. Und für manches wiederum benötigen Sie nicht mal die Pause und können dies stattdessen während der Arbeitszeit erledigen. Zum Beispiel den netten Plausch mit der Kollegin oder dem Kollegen. In jedem Fall sollten Sie aber Ihre Pausenzeiten nutzen. Denn Pausen dienen der Erholung – und somit Ihrer Gesundheit.

Arbeitsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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