Bestattung: Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Auf der See, im Wald, als Diamant am Finger: Wo ein Mensch nach seinem Tod ruht, dafür gäbe es viele Plätze. Doch in Deutschland ist die Bestattung klar geregelt. Hier erfahren Sie, was möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland herrscht Friedhofspflicht.
Die Asche Verstorbener darf nicht mit nach Hause genommen werden – auch nicht als Diamant.
Es gibt alternative Bestattungsorte zum Friedhof.
In Deutschland gilt Bestattungszwang
In Deutschland gibt es einen Bestattungszwang. Danach müssen verstorbene Menschen auf einem Friedhof bestattet werden – in einem Sarg oder in einer Urne. Es ist nicht erlaubt, die Asche in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.
So ist es zumindest in fast allen Bundesländern. Denn: Welche Bestattungen möglich sind, darüber können die Länder selbst entscheiden. Geregelt ist das im jeweiligen Bestattungsgesetz.
Bremen hat von der Bestattungspflicht auf dem Friedhof eine Ausnahme gemacht. Dort darf die Asche Verstorbener auch auf privaten Grundstücken verstreut werden. Und auch in Nordrhein-Westfalen darf die Asche der oder des Verstorbenen unter engen Voraussetzungen auch außerhalb des Friedhofs verstreut oder ohne Behältnis begraben werden.
Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsregeln
Rheinland-Pfalz hat die Bestattungs-Regeln stark gelockert – so sehr wie kein anderes Bundesland. Seit Samstag, 27. September 2025, ist das reformierte Bestattungsgesetz in Kraft.
In Rheinland-Pfalz ist es jetzt erlaubt, die Asche des oder der Verstorbenen außerhalb von Friedhöfen aufzubewahren, beispielsweise zu Hause.
Auch die Weiterverarbeitung der Asche zu einem „Diamanten“ ist legal. Die Asche, die bei der Verarbeitung übrigblieb, muss aber auf einem Friedhof bestattet werden.
Erlaubt ist auch die Bestattung ohne Sarg, die sogenannte Tuchbestattung. Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar und Lahn ermöglicht das neue Gesetz ebenfalls.
Gut zu wissen: Nur Bestatter*innen dürfen Totenasche außerhalb von Friedhöfen verstreuen. Das gilt auch, wenn die Asche des oder der Verstorbenen für mehrere Angehörige in kleinere Urnen aufgeteilt werden soll.
Asche als Diamant: Darf ich einen kleinen Teil behalten?
In den anderen Bundesländern gilt: Auch einen Teil der Asche mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Zwar bieten in Deutschland einige Bestatter:innen an, die Asche bspw. gepresst als Diamant oder in einen Anhänger gefüllt mit nach Hause zu nehmen. Rechtlich stört man damit jedoch die Totenruhe und macht sich strafbar (§ 168 Strafgesetzbuch).
Einige Fraktionen in den Landtagen der Länder versuchen, das Bestattungsrecht aufzulockern – bislang allerdings ohne Erfolg. Etwas anderes gilt in anderen Ländern wie bspw. den Niederlanden und der Schweiz. Dort ist es z. B. erlaubt, Asche als Diamant zu pressen.
Übrigens: Tierische Asche darf auch in Deutschland mit nach Hause genommen werden.
Bestattung außerhalb des Friedhofs
Neben der Friedhofsbestattung sind allerdings noch weitere Bestattungen in Deutschland zugelassen. So darf man die Asche der oder des Verstorbenen bspw. im Wald in einer Urne bestatten oder sie bei einer Seebestattung auf dem offenen Meer zerstreuen.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.