Schufa: Score, Löschung und Speicherfristen – Was Sie wissen müssen
©Timon - AdobeStockViele haben schon von der SCHUFA gehört – oft im Zusammenhang mit Krediten, Miet- oder Handyverträgen. Was genau die SCHUFA macht, welche Daten sie speichert, wie lange und welche Rechte Sie als Verbraucher*in haben, darüber verschafft Ihnen MEINRECHT in diesem Artikel einen Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Personen sammelt und bewertet.
Der SCHUFA-Score gibt die Wahrscheinlichkeit an, ob Verbraucher*innen Zahlungen zuverlässig erfüllen können.
Nicht jeder negative Eintrag führt automatisch zu einer Vertragsablehnung – die Entscheidung trifft immer das jeweilige Unternehmen.
Verbraucher*innen haben umfangreiche Auskunftsrechte nach der Datenschutzgrundverordnung.
Die Speicherdauer für Einträge ist unterschiedlich und richtet sich nach den festgelegten Speicherfristen. Für Kredite sind dies in der Regel drei Jahre nach Tilgung.
SCHUFA: einfach erklärt
Die SCHUFA, oder auch Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt und verarbeitet Informationen über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Damit bewertet sie deren Kreditwürdigkeit.
Wozu gibt es die SCHUFA?
Ziel der SCHUFA ist es, Zahlungsausfälle zu vermeiden und eine verlässliche Risikoeinschätzung für Vertragspartner zu ermöglichen.
Davon können auch Verbraucher*innen profitieren:
Kreditentscheidungen können schneller getroffen werden (zum Beispiel bei Auto- oder Möbelkauf auf Raten).
Ein positiver SCHUFA-Score kann das Vertrauen von Vermieter*innen und Vertragspartnern stärken.
Verbraucher*innen können selbst Bonitätsnachweise abrufen und ihre gespeicherten Daten überprüfen.
Wichtig: Jedes Unternehmen entscheidet selbst über den Vertragsschluss oder die Kreditvergabe – ein schlechter Score schließt daher nicht jeden Vertragsschluss automatisch aus.
Kreditwürdigkeit: Der SCHUFA-Score
Kernstück der Bewertung ist der sogenannte SCHUFA-Score. Er beschreibt die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Hoher Score bedeutet: geringes Ausfallrisiko
Niedriger Score bedeutet: erhöhtes Ausfallrisiko
Die SCHUFA berechnet den Score anhand von Daten, die sie von ihren Vertragspartnern erhält.
Zu den Vertragspartnern zählen unter anderem:
Banken und Sparkassen,
Unternehmen im stationären und Online-Handel,
Telekommunikationsgesellschaften,
Energieversorger.
Daten, die zur Berechnung des Score gespeichert werden:
Eröffnung und Laufzeit von Krediten,
Mobilfunk- und Leasingverträge,
Zahlungsausfälle und Mahnverfahren.
Schufa: Wie sicher sind Ihre Daten?
Die SCHUFA unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere:
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zudem steht sie unter der Aufsicht des Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Speicher und Löschfristen sind zusätzlich im sogenannten Code of Conduct (auf Deutsch: Verhaltenskodex) und in den Prüf- und Speicherfristen gespeichert. Dieser legt verbindliche Standards für alle teilnehmenden Auskunfteien fest.
Selbstauskunft: So sehen Sie Ihre Schufa-Daten ein
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht auf eine kostenlose Datenkopie, die sogenannte Selbstauskunft. Diese können Sie einfach über das Onlineportal der SCHUFA anfordern.
Die Kopie enthält folgende Informationen:
Gespeicherte kreditrelevante Daten,
Anfragen von Unternehmen,
an Vertragspartner übermittelte Score-Werte der letzten 12 Monate,
SCHUFA-Basisscore,
ergänzende Erläuterungen und Hinweise.
Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
Die Löschung erfolgt laut Schufa auf Basis der festgelegten Speicherfristen. Danach gilt:
Störungsfreie Kredite: Drei Jahre nach Erledigung
(Kredit-)Anfragen: Nach zwölf Monaten
Störungsfreie Verträge (Girokonten Basiskonten, Kreditkarten): Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch das Unternehmen an die SCHUFA
Voranschriften: Werden drei Jahre gespeichert. Die Speicherung kann allerdings für jeweils drei weitere Jahre verlängert werden, wenn keine neuen Voranschriften hinzukommen.
Pfändungsschutzkonten, Basiskonten: Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch das Unternehmen an die SCHUFA
Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird
Verbraucher-/Insolvenzverfahren: Sechs Monate nach Beendigung Insolvenzverfahrens
Restschuldbefreiungsverfahren: Sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung
abgewiesene Insolvenzverfahren oder Versagung der Restschuldbefreiung: Spiegelbildlich zum jeweiligen Verzeichnis, in welchem die Information veröffentlicht wurde (sechs Monate beziehungsweise drei Jahre taggenau)
Informationen über nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen wie z.B. unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen: Eine Löschung erfolgt drei Jahre taggenau nach Erledigung. Von einer Restschuldbefreiung umfasste Forderungen werden sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.
BGH: Zahlungsverzögerungen müssen nicht sofort gelöscht werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Fall (Az. I ZR 97/25), dass Auskunfteien negative Zahlungsdaten auch nach Erledigung weiter speichern dürfen.
Voraussetzung sei aber eine sogenannte Interessenabwägung:
Die SCHUFA müsse bei jedem Eintrag überprüfen, ob ihr Interesse an der Speicherung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Verbraucher*in an der Löschung der Einträge überwiege.
In dem Verfahren hatte ein Mann auf Schadensersatz geklagt, weil die SCHUFA seine Zahlungsausfälle nicht sofort löschte – obwohl er diese mittlerweile beglichen hatte. Die Speicherung führe zu einem negativen SCHUFA-Score und benachteilige ihn so beim Abschluss von Verträgen.
Falsche Daten entdeckt? So löschen Sie Schufa-Einträge
Haben Sie Einträge entdeckt, die entweder falsch oder veraltet sind oder bei denen die Forderung bereits getilgt worden ist? Wenden Sie sich an den Schufa-Privatkundenservice. Dieser ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und unzutreffende Einträge zu korrigieren.
Sind falsche Einträge enthalten? Kontaktieren Sie den Gläubiger (Bank, Händler), der die Daten übermittelt hat und bitten Sie um Benachrichtigung.
Sind Forderungen längst bezahlt? Lassen Sie sich vom Gläubiger der Forderung eine Bestätigung über die Zahlung ausstellen. Diese senden Sie dann zusammen mit dem Zahlungsnachweis an die Schufa.
Fazit: Schufa – Sie haben Kontrolle über Ihren Score
Die SCHUFA ist ein Instrument zur Einschätzung von Zahlungsrisiken. Wer seine Rechnungen zuverlässig bezahlt und seine Daten regelmäßig überprüft, hat in der Regel keine Nachteile. Wichtig ist, die eigenen Auskunfts- und Berichtigungsrechte zu kennen und aktiv zu nutzen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Bonitätsdaten und vermeiden unangenehme Überraschungen.
Quellen:
SCHUFA, Ihre Daten bei der SCHUFA, Vertrauen als wichtige Basis (abgerufen am 21.1.2026)
SCHUFA, So funktioniert die SCHUFA, Wir über uns (abgerufen am 21.1.2026)

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



