Mietwagen im Ausland: Was ist rechtlich zu beachten?

Von Lilly KeymelLesezeit: 6 min21.07.2026
Foto: Verschiedene Schalter der Autovermietung im Flughafen©Tunatura - iStock

In den Mietwagen einsteigen, losfahren und den Urlaub genießen: Es kann so einfach sein. Wenn Sie vorab ein paar Regeln beachten, vermeiden Sie Ärger, zusätzliche Kosten wie No-Show-Gebühren und fahren deutlich entspannter.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, prüfen Sie sorgfältig alle Vertragsbedingungen und gleichen Sie diese mit Ihrer Buchung ab.

  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz – mit einer Haftpflicht- oder auch Vollkaskoversicherung.

  • Informieren Sie sich über mögliche Zusatzkosten, etwa für weitere Fahrer*innen, Kilometerüberschreitungen und Tankregelungen.

  • Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme und Rückgabe mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.

  • Beachten Sie die Verkehrsregeln im Reiseland und melden Sie Unfälle sowie Schäden unverzüglich der Vermietung.

Online-Buchung: Ab wann gilt der Mietvertrag?

Die Reiseplanung beginnt mit der Buchung von Unterkünften, Flügen – und gerne auch dem Mietwagen. Ob der Mietvertrag bereits mit der Online-Buchung oder erst bei der Fahrzeugübernahme zustande kommt, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Prüfen Sie diese und lesen Sie den Vertrag vor Ort noch einmal sorgfältig durch – sofern die Unterschrift erst dort erfolgt. Stimmen die Vertragsbedingungen nicht mit Ihrer Buchung überein oder bestehen Unklarheiten, sollten Sie diese vor der Unterschrift klären.

Wichtig: Eine Online-Buchung vorab aus Deutschland ist sinnvoll – so können Sie in Ruhe das für Sie richtige Angebot finden und müssen nichts überstürzen.

Mietwagen buchen: Welche Voraussetzungen gelten?

Nicht jede*r kann einen Mietwagen buchen – es müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter*in und Reiseland.

Vorausgesetzt wird in der Regel:

  • Ein gültiger (gegebenenfalls internationaler) Führerschein,

  • ein Mindestalter von 21 Jahren,

  • ein Höchstalter von 70 Jahren und

  • der Besitz einer Kreditkarte für die Kaution.

Sicher unterwegs – mit der richtigen Versicherung

Nur mit einer umfassenden Absicherung macht die Fahrt mit dem Mietwagen auch hinterher noch Spaß. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Haftpflichtversicherung: Innerhalb der EU sind Mietwagenanbieter*innen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet; die Deckungssumme kann im Ausland allerdings deutlich geringer ausfallen.

  • Mallorca-Police: Dies ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen innerhalb der EU und erhöht den Haftpflichtschutz, wenn die gesetzliche Deckungssumme im Ausland nicht ausreicht.

  • Vollkaskoversicherung: Diese bietet volle Sicherheit und übernimmt auch Schäden, die Sie selbst verursachen – berücksichtigen Sie hier jedoch die Selbstbeteiligung.

Wichtig: Manche Kreditkarten enthalten bereits einen Mietwagen-Versicherungsschutz. Prüfen Sie vor Reiseantritt die Versicherungsbedingungen und den Umfang des Schutzes.

Mietwagen: Welche Zusatzkosten können Sie sich sparen?

Ein Mietwagen kann zum teuren Spaß werden – vor allem wenn Kosten hinzukommen, die Sie vorab vielleicht nicht auf dem Schirm hatten. Folgende Auflistung verschafft Ihnen einen Überblick über versteckte Kosten und welche Sie vielleicht vermeiden können:

  • Gebühr für Winterreifen: In Ländern mit Winterreifenpflicht muss das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vermieter*innen könnten hierfür einen Aufpreis verlangen.

  • Tankgebühren: Klären Sie ab, ob Sie das Auto vollgetankt oder leer zurückbringen. Für eine Rückgabe mit leerem Tank werden gerne Gebühren erhoben – und diese können teurer sein als die eigentliche Tankfüllung.

  • Kilometerlimit: Vermieter*innen legen in der Regel vorher eine Kilometerbeschränkung fest. Überschreiten Sie das vereinbarte Kilometerlimit, können zusätzliche Kosten entstehen – haben Sie die Fahrtstrecke daher gut im Blick.

  • Aufpreis bei Altersgrenzen: Besonders junge (unter 25 Jahren) oder ältere (ab 70 Jahren) Fahrer:innen zahlen bei der Automiete häufig einen Aufpreis – auch für Zusatzfahrer*innen können Mehrkosten anfallen.

  • Zusatzversicherungen: Viele Autovermieter*innen versuchen ihren Kund*innen von zusätzlichen Versicherungsleistungen zu überzeugen – welche auch mehr kosten. Wenn Sie keine Zusatzversicherung wünschen, bestehen Sie darauf, das Fahrzeug zu den ursprünglich reservierten Konditionen zu erhalten.

Vorsicht geboten: No-Show-Gebühren

Besonders vorsichtig sollten Sie bei sogenannten „No-Show-Gebühren“ sein. „No-Show“ bedeutet, dass Sie den reservierten Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt haben. Wie die Folgen konkret ausfallen, richtet sich nach den Vertragsvereinbarungen.

Unter anderem …

  • kann Ihre Reservierung verfallen,

  • eine Stornierungs- oder No-Show-Gebühr erhoben werden und

  • der im Voraus gezahlte Mietpreis einbehalten werden.

Informieren Sie daher den oder die Vermieter*in, sobald Sie wissen, dass Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig abholen können – meistens reagieren die Anbieter*innen kulant.

Auto sicher übernehmen und zurückgeben

Um möglichen Konflikten mit dem oder der Mietwagenanbieter*in aus dem Weg zu gehen, ist es wichtig, dass die Übernahme und Rückgabe reibungslos ablaufen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Vor Fahrtantritt: Untersuchen Sie das Auto und protokollieren Sie Vorschäden.

  • Bei der Rückgabe: Kontrollieren Sie den Zustand des Autos – am besten in Anwesenheit eines oder einer Mitarbeiter*in.

  • Geben Sie das Auto im Optimalfall während der Öffnungszeiten zurück – oder halten Sie die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fotografisch fest.

Wer zahlt bei Schäden am Mietwagen?

Schäden am Mietwagen können passieren und lassen sich nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall richtig zu agieren – und sich über die Haftung im Klaren zu sein . Bei ungeklärten Schäden gilt: Kann der oder die Vermieter*in Sie nicht belasten, müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen.

Haben Sie den Schaden selbst verursacht, gilt Folgendes:

  • Schäden am Auto des anderen übernimmt die Haftpflichtversicherung.

  • Schäden am Mietwagen übernimmt die Vollkaskoversicherung – beachten Sie jedoch die Selbstbeteiligung.

  • Haben Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie für Schäden am Mietwagen vollständig selbst einstehen.

Wichtig: Rufen Sie bei Unfällen sicherheitshalber die Polizei und benachrichtigen Sie stets die Mietwagenstation.

Verkehrsverstöße, Strafzettel und Bußgelder

Ob Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung – für jegliche Verkehrsverstöße haben Sie als Mieter*in des Fahrzeugs selbst einzustehen. Die zuständige Behörde erhält die Daten von dem oder der Vermieter*in.

Bleiben Sie im Straßenverkehr stets achtsam: Bußgelder können im Ausland deutlich höher ausfallen. Zusätzlich können Vermieter*innen Bearbeitungsgebühren für die Weitergabe Ihrer Daten berechnen.

Checkliste: Tipps für Ihre Reise mit Mietwagen

  1. 1.

    Buchung: Lassen Sie sich Zeit, überlegen Sie in Ruhe – und buchen Sie am besten von Deutschland aus.

  2. 2.

    Angebote und Preise: Vergleichen Sie über entsprechende Portale – berücksichtigen Sie dabei nicht unbedingt das günstigste Angebot, sondern auch den Versicherungsschutz, die Kilometer etc.

  3. 3.

    „No-Show-Gebühren“: Prüfen Sie, ob eine solche Regelung enthalten ist und beachten Sie die möglichen Folgen.

  4. 4.

    Vertrag prüfen: Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch und unterschreiben Sie erst, wenn für Sie keine Unsicherheiten bestehen.

  5. 5.

    Kreditkarte: Halten Sie bei der Abholung Ihre Kreditkarte bereit, damit der oder die Anbieter*in darauf den Betrag für die Kaution sperren kann.

  6. 6.

    Versicherungsschutz: Es sollte eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein – eine Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Schutz und ist vielleicht schon bei Ihrer Kreditkarte mit enthalten.

  7. 7.

    Mietzeit einhalten: Holen Sie das Auto zum vereinbarten Zeitpunkt ab und geben Sie es pünktlich wieder zurück.

  8. 8.

    Übernahme und Rückgabe: Protokollieren Sie den Zustand des Autos sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe und halten Sie alle möglichen Schäden fest.

Fazit: Gut vorbereitet – entspannt unterwegs

Ein Mietwagen sorgt im Urlaub für mehr Flexibilität, kann jedoch rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen. Wer den Mietvertrag sorgfältig prüft, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achtet und das Fahrzeug bei Übernahme und Rückgabe genau dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Eine gute Vorbereitung hilft, unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden und den Urlaub unbeschwert zu genießen.

Quellen:

ADAC, Mietwagen im In- und Ausland: Was man beachten sollte (abgerufen am 01. Juli 2026)

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Mietwagen im Ausland: Worauf Sie achten sollten (abgerufen am 01. Juli 2026)

Verbraucherzentrale, Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen (abgerufen am 01. Juli 2026)

Vertragsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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