Sommerhitze: Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Hitzefrei?

Von Lasse PaulusLesezeit: 3 min15.07.2024
Ein Mann sitzt am Schreibtisch mit Laptop und Ventilator, um sich in der Sommerhitze abzukühlen.©Humonia - iStock

In Deutschland herrschen Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius. Gibt es auch für Berufstätige eine Art "Hitzefrei"? Wir haben uns die gesetzlichen Regelungen hierzu angeschaut.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keinen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei.

  • In Räumen mit mehr 35 Grad kann nicht gearbeitet werden.

  • Bereits bei über 26 Grad soll der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.

Die Gesundheit darf nicht gefährdet werden

Unter welchen Bedingungen bei Hitze gearbeitet werden darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Dabei stellen die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vor allem auf die Lufttemperatur ab. Das ist die Temperatur der Luft, die den Menschen umgibt.

Die ASR kennt drei Temperaturschwellen ab denen Arbeitgeber:innen Maßnahmen für ihre Mitarbeitenden treffen sollten beziehungsweise müssen.

Aber Achtung: Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Arbeitgeber:innen steht das Mittel zur Abkühlung frei. Allerdings sind sie verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet werden.

Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber tätig werden

Bei einer Lufttemperatur von mehr als 26 Grad sollen Arbeitgeber:innen erste Sonnenschutzmaßnahmen einleiten. Darunter fällt zum Beispiel, Sonnenschutzsystemen (Jalousien oder Markisen) zu installieren.

Klettert das Thermometer auf mehr als 30 Grad, müssen Arbeitgeber:innen Vorkehrungen treffen, um die klimatischen Belastungen zu senken.

Jalousien sollten beispielsweise auch nach der Arbeit geschlossen bleiben. Auch elektronische Geräte (zum Beispiel Drucker) sollten nur noch bei Bedarf betrieben werden. Lüftungen können – wenn möglich – auch über Nacht laufen, die Gleitzeitregelung ausgedehnt, Getränke bereitgestellt und die Kleiderordnung gelockert werden.

Auch kein Hitzefrei bei 35 Grad Lufttemperatur

Bei einer Lufttemperatur von über 35 Grad in einem Raum ist dieser nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ausnahmen werden dann geduldet, wenn technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier installiert oder Hitzepausen eingeführt werden.

Auch hier gilt zu beachten, dass Beschäftigte nicht einfach nach Hause gehen dürfen, sollten diese Schutzmaßnahmen nicht vorhanden sein. Vielmehr bedeutet das lediglich, dass in bestimmtem Räumen nicht gearbeitet werden darf.

Keine gesetzliche Höchsttemperatur fürs Arbeiten draußen

Für Menschen mit Außenberufen, zum Beispiel Beschäftigte auf dem Bau oder in der Landwirtschaft, gibt es in Deutschland keine festgelegte Höchsttemperatur, ab der draußen nicht mehr gearbeitet werden darf. Allerdings gibt es für diese Berufe spezielle Arbeitsschutzverordnungen.

Teaser Arbeitsvertrag-Prüfung
ServiceSonderkonditionen für Versicherte

Arbeitsvertrags-Prüfung

Erkennen Sie sofort versteckte Fallen oder gar rechtswidrige Klauseln im Arbeitsvertrag mit unserer Arbeitsvertrags-Prüfung.

Die Betriebe haben darüber hinaus eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. Arbeitnehmer:innen müssen vor Sonneneinstrahlung und Hitze geschützt werden, beispielsweise durch Sonnencreme oder kürzere Schichten.

Wie Sie sich bei hohen Temperaturen schützen können, haben wir Ihnen im Artikel zur Sommerhitze – worauf Sie bei der Arbeit achten sollten zusammengefasst.

Was tun, wenn der Chef bei Hitze nicht tätig wird?

Aber was können Sie unternehmen, wenn Abkühlungsmaßnahmen durch die Chefin oder den Chef ausbleiben?

  1. 1.

    Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Führungskraft. Sie sind berechtigt, ihr oder ihm Vorschläge zur Arbeitssicherheit zu machen – dazu gehört auch ein effektiver Hitzeschutz.

  2. 2.

    Hilft auch das nicht: Suchen Sie den Betriebsrat auf und erklären Sie die Situation. Hierfür lohnt es sich, die Raumtemperatur zu protokollieren.

  3. 3.

    Im letzten Schritt können Sie sich an die jeweilige Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise die Gewerbeaufsichtsämter der Länder wenden. In Nordrhein-Westfalen sind das beispielsweise die Bezirksregierungen. Arbeitsschutzbeschwerden können Sie dort telefonisch oder über ein Online-Formular einreichen. In Hamburg kümmert sich darum das Amt für Arbeitsschutz. Verstöße können beim Arbeitsschutztelefon (040-42837-2112) oder per Mail an: arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de gemeldet werden.

Fazit: Wenn es zu heiß wird: Suchen Sie das Gespräch

Zwar gibt das Gesetz keine klaren Vorgaben beim Hitzeschutz an zu heißen Tagen. Völlig ohne Rechte sind Arbeitnehmende aber nicht. Je schwieriger die Arbeitsbedingungen, desto größer ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Suchen Sie das Gespräch, wenn Abkühlungsmaßnahmen trotz der obigen Temperaturgrenzen ausbleiben. Da kann auch eine kurze Hose gerechtfertigt sein, solange nicht der Arbeitsschutz an anderer Stelle leidet. Eine Kündigung rechtfertigt ein Verstoß gegen die Kleiderordnung an heißen Tagen nicht, wie das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Fall entschied (AZ: 7 Ca 222/88 ).

Arbeitsrecht
Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren