Betrugsmasche „Sicher bezahlen“: So schützen Sie Ihr Konto
©Kosamtu - iStockImmer wieder erbeuten Kriminelle mit ominösen Tricks Geld bei Ebay, Kleinanzeigen.de und Co. Jetzt haben Betrüger die Methode „Sicher bezahlen“ für sich entdeckt. MEINRECHT gibt Tipps, wie Sie sich vor Betrug beim Online-Kauf und –Verkauf schützen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Option „Sicher bezahlen“ schützt Online-Käufe.
Betrüger nutzen gefakte Webseiten, um an Konto- oder Kreditkartendaten zu gelangen.
„Sicher bezahlen“ sollte nur über die jeweilige Verkaufsplattform oder den angebotenen Kooperationspartner genutzt werden.
Links auf externe Webseiten sollten nicht angeklickt werden.
Private Daten wie Handynummer oder Kontodaten sollten nicht an Käufer*innen gegeben werden.
Sicher bezahlen: Was ist das?
Beim „Sicher bezahlen“-Kauf überweisen Käufer*innen das Geld an einen Zahlungsdienstleister von Ebay oder einer anderen Verkaufsplattform. Der Dienstleister informiert den/die Verkäufer*in über den Geldeingang, damit die Ware verschickt werden kann.
Ist die Ware bei dem/der Käufer*in angekommen und mangelfrei, verschickt der Dienstleister das Geld an den/die Verkäufer*in. So bleiben Kontodaten geschützt und der Online-Kauf sicher.
Betrugsmasche: Sicher bezahlen
Verkäufer*innen berichten gegenüber dem Verbrauchermagazin ARD Marktcheck, per WhatsApp ein direktes Kaufangebot erhalten zu haben. Über WhatsApp erhielt eine Verkäuferin eines iPads dann die Info vom angeblichen Zahlungsdienstleister. Das Geld sei von der Käuferin überwiesen worden. In der Bestätigung befindet sich ein Link zu einer Webseite, auf der sie ihre Kreditkartendaten eingegeben soll, um die Summe zu erhalten.
Der Link führt auf eine gefakte Webseite. Dort wird man aufgefordert, Konto- oder Kreditkartendaten einzugeben. Damit wird dann eine Zahlung ausgelöst. Das Problem: Verkäufer*innen erhalten kein Geld, sie verlieren es.
Ist das Geld erst einmal weg - oft geht es ins Ausland – kommt man so schnell auch nicht mehr dran. Meistens sieht man es gar nicht wieder, da Banken nach einer bereits ausgelösten Transaktion wenig Möglichkeiten haben, das Geld zurückzuholen.
Tipps gegen Betrugsmasche „Sicher bezahlen“
Es gibt einige Tipps, wie Sie sich vor der Betrugsmasche schützen können:
Geben Sie keine privaten Daten heraus. Käufer*innen brauchen weder Ihre Handynummer noch Ihre Kontodaten.
Nutzen Sie die Option „Sicher bezahlen“ nur auf der jeweiligen Verkaufsplattform beziehungsweise über den von der Plattform beauftragten Kooperationspartner.
Klicken Sie keine Links an, die Sie über WhatsApp oder per Mail erhalten.
Bleiben Sie wachsam.
Generell gilt: Verlassen Sie Verkaufsplattformen wie Kleinanzeigen.de und Co. während des gesamten Verkaufsvorgangs nicht. Reagieren Sie nicht auf Käufer*innen, die Sie dazu bewegen wollen, auf andere Seiten oder auf WhatsApp, Textnachricht, Mail oder Anruf umzusteigen.
Was tun, wenn ich auf die Betrugsmasche hereingefallen bin?
Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank. Ist das Geld noch nicht transferiert, gibt es die Möglichkeit, die Transaktion zu stoppen und Ihr Geld zurückzubekommen.
PayPal-Betrug: Vorsicht bei unbekannten Geldeingängen
„Sicher bezahlen“ ist nicht die einzige Masche, über die Kriminelle versuchen, an Zahlungsdaten zu gelangen. Ebenfalls beliebt ist eine Masche, bei der Unbekannte Geld über die Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ per PayPal überweisen. Anschließend erklären sie gegenüber dem/der Empfänger*in, dies sei ein Versehen gewesen. Man bittet um Rückerstattung.
Gegenüber PayPal behaupten die Betrüger dann, die Ware nicht erhalten zu haben. Der Käuferschutz greift – und PayPal bucht vom ahnungslosen „Käufer“ das Geld ein. Die Betrüger kassieren so doppelt ab.
Fazit: Wachsam sein bei Online-Käufen und Verkaufen
Online-Kauf ist bequem. Dennoch sollten Sie ein paar Dinge beachten. Dazu zählt, die angebotenen Bezahlmethoden nicht über externe Webseiten durchzuführen und keine privaten Daten wie die Handynummer oder Konto- und Kreditkartendaten herauszugeben. Bleiben Sie beim gesamten Zahlvorgang auf der Webseite der Verkaufsplattform oder des Kooperationspartners. Dann sind Ihre Online-Verkäufe und Käufe geschützt.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.




