eBay & Kleinanzeigen: Haftung richtig ausschließen beim Privatverkauf
©Andrii Zastrozhnov - iStockWer privat über EBay, Kleinanzeigen.de (ehemals: eBay Kleinanzeigen), Vinted oder andere Plattformen verkauft, kann die gesetzliche Haftung für Mängel ausschließen – aber nur mit der richtigen Formulierung. Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtssicher handeln und welche Fehler häufig passieren.
Das Wichtigste in Kürze:
Auch bei Privatverkäufen gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Private Verkäufer*innen dürfen die Haftung ausschließen – Gewerbliche nicht.
Nur eine klare und vollständige Formulierung schützt wirksam.
Unklare Angaben oder verschwiegene Mängel machen den Ausschluss ungültig.
Was bedeutet „Sachmängelhaftung“?
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) besagt, dass Verkäufer*innen haften, wenn ein Artikel bereits beim Kauf einen Mangel hatte.
Typische Mängel sind:
Material- oder Produktionsfehler (zum Beispiel Löcher oder Risse)
Falschlieferungen (andere Farbe oder Größe),
fehlende Teile oder unvollständige Lieferung.
Bei Privatverkäufen trägt die Käufer*innenseite die Beweislast. Bei Händlerverkäufen gilt eine Beweislastumkehr für ein Jahr: Der Händler muss belegen, dass kein Mangel bestanden hat.
Gesetzliche Grundlage: Von Nachbesserung bis Rücktritt
Bei einem Mangel sind Verkäufer*innen nach dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB ) verpflichtet:
Nachzubessern,
einen mangelfreien Ersatzgegenstand zu liefern,
den Kaufpreis zu mindern oder nach einem erklärten Rücktritt durch Käufer*innen das Geld zurückzuerstatten und den Artikel zurückzunehmen.
Unter Umständen können Käufer*innen auch Schadensersatz verlangen.
Die Haftung gilt bei Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann die Frist unter bestimmten Bedingungen auf ein Jahr verkürzt werden.
Privatverkauf versus Verbrauchsgüterkauf
Im Bereich des Mängelgewährleistungs-Rechts unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Privatverkäufen und Verbrauchsgüter-Käufen. Ein Verbrauchsgüter-Kauf liegt vor, wenn Sie als Unternehmer*in an eine Privatperson verkaufen. Verkaufen Sie hingegen als Privatperson, handelt es sich um einen Privatverkauf.
Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die Gewährleistung bei Verbrauchsgüter-Käufen nicht ausgeschlossen werden kann. Beim Privatverkauf sind abweichende Vereinbarungen hingegen zulässig.
So schließen Sie die Haftung rechtssicher aus
Damit Ihr Haftungsausschluss bei Ebay, Kleinanzeigen oder Vinted wirksam ist, beachten Sie:
1. Wahre Artikelbeschreibung: Beschreiben Sie alle bekannten Mängel oder Funktionsstörungen ehrlich. Verschweigen Sie nichts – sonst wird der Ausschluss unwirksam.
2. Rechtssichere Formulierung: Verwenden Sie eine eindeutige und vollständige Formulierung. Beispieltext für Ihr Angebot:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.“
3. Falsche Formulierungen vermeiden: „Privatverkauf. Keine Rücknahme“ oder „Keine Garantie“ reichen nicht aus, um die Haftung auszuschließen.
Wann der Haftungsausschluss nicht gilt?
Ein Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn:
Mängel bewusst verschwiegen wurden (arglistige Täuschung nach § 444 S.1 BGB).
eine Garantie für bestimmte Eigenschaften (zum Beispiel: „Die Schläuche halten für fünf Jahre“) abgegeben wurde.
Der Verkauf faktisch gewerblich erfolgt (regelmäßiger oder gewinnorientierter Handel).
Übrigens: Garantie und Gewährleistungsrechte sind nicht dasselbe. Die Garantie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder der Verkäuferin.
Tipps für eBay- und Kleinanzeigen-Verkäufer*innen
Verwenden Sie eine individuelle Formulierung für jedes Angebot. Sonst könnte es sich um AGB handeln, für die strengere gesetzliche Regeln (beispielsweise bei Körperverletzungen oder wegen grober Fahrlässigkeit (§ 309 Nr. 7 BGB) gelten.
Platzieren Sie den Haftungsausschluss am Ende des Beschreibungstextes.
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben mit den Fotos übereinstimmen.
Dieser Artikel gilt für Privatverkäufe innerhalb Deutschlands gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für Österreich und die Schweiz gelten teilweise abweichende Gewährleistungsrechte.
Fazit: Haftung richtig ausschließen und sicher verkaufen
Mit einer korrekten Formulierung und wahrheitsgemäßen Beschreibung können Sie die Haftung rechtssicher ausschließen. Das spart Ihnen Zeit, Ärger und schützt Sie vor unnötigen Rückforderungen beim Online-Verkauf.
Bei der Recherche verwendete Quellen:
Allrecht, Ebay Kleinanzeigen: Mit Haftungsausschluss beim Privatverkauf absichern (abgerufen am: 6.11.2025)
Hopkins, Private Verkäufe auf Ebay, Kleinanzeigen und Vinted (abgerufen am 6.11.2025)
Ebay, Gewährleistungsrechte des Käufers (abgerufen am 6.11.2025)
Stiftung Warentest, Haftung ausschließen als Verkäufer (abgerufen am 6.11.2025)

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.




