Ihre Rechte beim Online-Kauf

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Blogartikel: Ihre Rechte beim Online-Kauf©FOTOGRAFIA INC. - iStock

Weihnachten steht vor der Tür. Viele nutzen die Zeit vor den Feiertagen, um Geschenke zu kaufen – häufig auch über das Internet. Mehr als 80 Prozent der deutschen Internetnutzer:innen kauften 2021 online. Aber was geschieht, wenn beim Kauf etwas schiefgeht? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen.

Verbindlich bestellen

Der Verbraucherschutz beginnt bereits beim Bestellvorgang. Für Verbraucher:innen muss eindeutig erkennbar sein, ab wann der Kauf verbindlich ist. Dies geschieht häufig mit Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Zusatz. Versteckte Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Abonnements, für die es oft im Vorhinein gesetzte Häkchen gibt, sind nicht erlaubt und somit unwirksam.

Bestellungen widerrufen

Als Online-Käufer:in haben Sie in der Regel ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können sie ohne Angabe von Gründen ihre Bestellung widerrufen.

Falsche oder defekte Ware

Ist die gelieferte Ware falsch oder defekt, steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu. Gewährleistung bedeutet, dass Verkäufer:innen für eine mangelhafte Leistung einstehen müssen. Kaufen Sie von einer Privatperson darf diese das Gewährleistungsrecht allerdings ausschließen. 

In der Regel gilt der Anspruch auf Gewährleistung zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen ist es ein Jahr.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorgelegen hat. Sie müssen daher nicht mehr beweisen, dass es den Mangel schon vorher gegeben hat.

Wichtig: Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge. Garantieren Verkäufer:innen freiwillig, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum hält, ist dies ein Fall der Garantie, falls etwas kaputt geht. Daneben bleiben die Ansprüche auf Gewährleistung bestehen.

Erst reparieren oder neuliefern

Zunächst müssen Sie die Verkäuferin oder den Verkäufer auffordern, die Ware neu zu liefern oder zu reparieren. Die dafür anfallenden Versandkosten trägt das Unternehmen. Setzen Sie dem Unternehmen dazu eine Frist zwischen sieben und zehn Tagen. Sollte sich der Verkäufer nicht auf eine etwaige Nachlieferung einlassen, so können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Telefonische Rechsberatung

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Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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