Ihre Rechte beim Online-Kauf
Weihnachten steht vor der Tür. Viele nutzen die Zeit vor den Feiertagen, um Geschenke zu kaufen – häufig auch über das Internet. Mehr als 80 Prozent der deutschen Internetnutzer:innen kauften 2021 online. Aber was geschieht, wenn beim Kauf etwas schiefgeht? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen.
Verbindlich bestellen
Der Verbraucherschutz beginnt bereits beim Bestellvorgang. Für Verbraucher:innen muss eindeutig erkennbar sein, ab wann der Kauf verbindlich ist. Dies geschieht häufig mit Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Zusatz. Versteckte Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Abonnements, für die es oft im Vorhinein gesetzte Häkchen gibt, sind nicht erlaubt und somit unwirksam.
Bestellungen widerrufen
Als Online-Käufer:in haben Sie in der Regel ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können sie ohne Angabe von Gründen ihre Bestellung widerrufen.
Das Recht steht allen Verbraucher:innen zu, die etwas über das Internet von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer gekauft haben.
Übrigens: Das Widerrufsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie etwas über das Telefon, Fax oder an der Haustür gekauft haben.
In bestimmten Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Dies gilt zum Beispiel für verderbliche Waren, Medikamente oder individuell angefertigte Sonderposten. Auch für die Bestellung von Zeitungen und Zeitschriften gibt es kein Widerrufsrecht.
Sie müssen den Widerruf gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer erklären. Das können Sie mündlich per Telefon oder schriftlich per Mail oder Brief tun. Es reicht nicht aus, die Ware nur zurückzuschicken.
Erst nachdem Sie den Kauf widerrufen haben, können Sie die Ware an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer zurückschicken. Die Kosten hierfür tragen Sie, solange Sie vorab von der Verkäuferin oder dem Verkäufer darüber informiert worden sind. Das Risiko einer Beschädigung der Ware beim Rücktransport liegt allerdings beim Verkäufer. Häufig bieten Verkäufer:innen an, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Ausreichend ist, den Widerruf innerhalb dieser 14 Tage zu erklären. Die Frist beginnt beim Kauf von Waren einen Tag, nachdem Sie die Bestellung erhalten haben. Geht es um eine Dienstleistung, beginnt die Frist einen Tag nach Abschluss des Vertrages. In der Regel ist das die verbindliche Bestellung. Das gilt auch für die Lieferung von Wasser, Strom, Internet, Gas oder Fernwärme.
Achtung: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss sie die Händlerin oder der Händler über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben. Ist das nicht passiert, beginnt auch die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Allerdings gilt: Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen endet die Frist definitiv – auch ohne Belehrung.
Nach der Rücksendung ist die Verkäuferin oder der Verkäufer verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen Ihr Geld zurückzuerstatten. Hierfür muss der gewählte Zahlungsweg (Kreditkarte, Girokonto etc.) genutzt werden, über den Sie zuvor bezahlt haben.
Für die Hinsendekosten gilt: Diese muss Ihnen Verkäuferin oder Verkäufer – so weit Ihnen diese in Rechnung gestellt wurde und Sie bereits gezahlt haben – erstatten. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie sich für den Standardversand entschieden haben.
Falsche oder defekte Ware
Ist die gelieferte Ware falsch oder defekt, steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu. Gewährleistung bedeutet, dass Verkäufer:innen für eine mangelhafte Leistung einstehen müssen. Kaufen Sie von einer Privatperson darf diese das Gewährleistungsrecht allerdings ausschließen.
In der Regel gilt der Anspruch auf Gewährleistung zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen ist es ein Jahr.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorgelegen hat. Sie müssen daher nicht mehr beweisen, dass es den Mangel schon vorher gegeben hat.
Wichtig: Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge. Garantieren Verkäufer:innen freiwillig, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum hält, ist dies ein Fall der Garantie, falls etwas kaputt geht. Daneben bleiben die Ansprüche auf Gewährleistung bestehen.
Erst reparieren oder neuliefern
Zunächst müssen Sie die Verkäuferin oder den Verkäufer auffordern, die Ware neu zu liefern oder zu reparieren. Die dafür anfallenden Versandkosten trägt das Unternehmen. Setzen Sie dem Unternehmen dazu eine Frist zwischen sieben und zehn Tagen. Sollte sich der Verkäufer nicht auf eine etwaige Nachlieferung einlassen, so können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Rechtsservices
Lasse Paulus
Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.