Dubai-Schokolade: Ein Fall für das Kölner Landgericht

Von Anja TopollLesezeit: 3 min18.02.2025
Dubai-Schokolade liegt auf einem Brett. Die Süßigkeit kommt häufig nicht aus Dubai. Darf sie dennoch so genannt werden?©MurzikNata - iStock

Dubai – ein Begriff, der für Luxus, Modernität und Exotik steht. Doch wenn es um Schokolade geht, kommen immer wieder Fragen auf: Darf ein Süßwarenprodukt den Namen „Dubai-Schokolade“ tragen, wenn es nicht einmal in Dubai produziert wurde?

Das Wichtigste in Küze:

  • eine in der Türkei hergestellte Schokolade als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden?

  • Unklare Regelungen zu geografischen Angaben und Werbung verwirren die Verbraucher:innen.

  • Besteht die Gefahr der Irreführung trotz Hinweisen auf die türkische Herkunft?

Die Dubai-Schokoloade: Ein Streit über die Herkunft

Es geht um eine besondere Süßigkeit, die in den letzten Monaten zum Verkaufsschlager wurde – eine Schokolade mit Pistaziencreme und feinen Teigfäden, die viele Verbraucher:innen an die luxuriöse Atmosphäre der Vereinigten Arabischen Emirate erinnern soll. Doch das Problem liegt auf der Hand: Diese Schokolade wird nicht in Dubai hergestellt, sondern in der Türkei.[acb1] Und genau das sorgt für Ärger.

Mehrere Händler, darunter große Supermarktketten wie Lidl und Aldi-, wurden von einem Süßwarenimporteur verklagt. Der Grund: Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ steht auf den Verpackungen, obwohl das Produkt keine Verbindung zu Dubai hat, sondern türkischer Herkunft ist.

Die Kölner Entscheidung: Täuschung oder irreführende Werbung?

Das Kölner Landgericht hat in der Vergangenheit eine klare Linie vertreten: Produkte, die in Deutschland verkauft werden, dürfen nur dann als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden, wenn sie entweder in Dubai produziert oder einen anderen geografischen Bezug zu der Stadt aufweisen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher:innen in die Irre geführt werden, auch wenn auf der Rückseite der Verpackung auf den tatsächlichen Herstellungsort in der Türkei hingewiesen wird.

Die Richter argumentieren, dass die geografische Herkunft für den Konsumenten eine wichtige Rolle spiele. Der Name „Dubai-Schokolade“ wecke Assoziationen mit Dubai, was eine gewisse Erwartungshaltung bei den Käufer:innen erzeuge – schließlich ist Dubai bekannt für seine Luxusprodukte und eine exklusive Lebensart. Werde diese Erwartung nicht erfüllt, könne dies als Täuschung oder zumindest als irreführende Werbung verstanden werden.

Am Dienstag (18. Februar) stand eine erneute Verhandlung an, da sich ein Händler gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts wehrt. Ein endgültiges Urteil wurde jedoch nicht? gefällt, was bedeutet, dass dieser Fall wohl noch längere Zeit für Diskussionen sorgen wird.

Unterschiedliche Urteile: Ein Flickenteppich der Rechtsprechung

Interessanterweise ist die rechtliche Situation nicht überall einheitlich. Während das Kölner Landgericht in seiner Entscheidung eine klare Linie fährt, gab es in anderen deutschen Städten unterschiedliche Urteile. So hat das Landgericht Bochum einem Online-Händler untersagt, die Dubai-Schokolade weiterhin so zu verkaufen. Ähnlich wie in Köln wurde auch hier die irreführende Werbung beanstandet.

Ganz anders entschied das Landgericht in Frankfurt: In einem Fall, der die gleiche Schokolade betraf, urteilte man, dass es sich bei der „Dubai-Schokolade“ um ein Lebensmittel aus mehreren Bestandteilen handele. Diese Zutaten könnten durchaus aus verschiedenen Ländern stammen – auch wenn das Produkt in der Türkei hergestellt wurde. In diesem Fall sei die Aufschrift auf der Verpackung in deutscher Sprache und enthalte keine irreführende Aussage zur Herkunft des Produkts.

Bleibt der Hype?

Trotz des juristischen Hickhacks rund um die Herkunft der Schokolade bleibt der Hype um die „Dubai-Schokolade“ ungebrochen. Die Schokolade, die in vielen Supermärkten zu finden ist, hatte in den vergangenen Monaten eine regelrechte Warteschlangen-Manie ausgelöst. Verbraucher:innen standen stundenlang an, um sich die begehrte Süßigkeit zu sichern.

Eines ist sicher: Der Streit um die „Dubai-Schokolade“ hat uns alle eines gelehrt: Namen sind nicht nur Schall und Rauch – sie können weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Und für die Verbraucher:innen gilt: Auch die Herkunft von Schokolade sollte man nicht nur mit dem Geschmack, sondern auch mit einem kritischen Blick betrachten.

Sonstiges
Anja Topoll

Anja Topoll

Als Anwältin beantwortet sie rechtliche Fragestellungen und liefert praxisorientierte Einblicke zu aktuellen Themen für meinrecht.de.

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