Facebook-Datenleck: Mit Sammelklage kostenlos Schadensersatzanspruch sichern

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min13.05.2025
Wer vom Facebook-Datenleck betroffen ist, kann sich der Sammelklage einer Verbraucherorganisation anschließen.©Ashi Sae Yang - iStock

Wer vom Facebook-Datenleck betroffen ist, kann sich der Sammelklage einer Verbraucherorganisation anschließen – und ihren Anspruch so leichter einfordern. Das Verfahren ist für Betroffene kostenlos.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich kostenlos und ohne Anwalt der Sammelklage anschließen.

  • Damit sichern Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz rechtlich ab.

  • Für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten hält der Bundesgerichtshof 100 Euro Schadensersatz für angemessen.

Sammelklage gegen Facebook anschließen – Schadensersatzanspruch sichern

Betroffene des Datenlecks bei der Social-Media-Plattform Facebook können sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anschließen. Damit sichern Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz rechtlich ab. Nach einem Urteil können Betroffene den Anspruch leichter geltend machen – entweder per Gericht oder direkt gegenüber Meta.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitentscheidung im November 2024 bekannt gegeben, dass schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten ausreicht, um einen sogenannten immateriellen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die Richter*innen sahen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro als angemessen an. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass auch mehr gefordert werden kann, je nachdem, wie viele und welche Daten öffentlich geworden sind.

Vorteil der Sammelklage

Durch die Sammelklage – es geht hier um die sogenannte Musterfestellungsklage – strebt der vzbv an, Klarheit über den Datenleck-Verstoß von Facebook zu schaffen.

Durch das Urteil soll festgestellt werden, dass Facebook gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, indem es Unbekannten den Diebstahl der Daten in den Jahren 2018 und 2019 ermöglicht hatte. Die Hacker*innen veröffentlichten die Daten im Jahr 2021 im Netz.

Die Feststellung ist wesentliche Voraussetzung für die Zahlung von Schadensersatzansprüchen an die Betroffenen durch den Facebook-Mutterkonzern Meta. Sie ist für Verbraucher*innen kostenlos und und ohne eigenen Anwalt oder eigene Anwältin möglich.

Betroffen vom Datenleck sind Schätzungen zufolge rund sechs Millionen Menschen in Deutschland.

Wie schließen Sie sich der Sammelklage an?

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Sammelklage gegen den Facebook-Konzern am 9. Dezember 2024 beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht. Anfang Mai hat das Bundesamt für Justiz (BfA) das Klageregister geöffnet. Seitdem können sich Betroffene anmelden.

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Verbraucher*innen können sich über das Online-Formular des BfA für die Sammelklage registrieren.Die Behörde hat eine Ausfüllanleitung zur Anmeldung bereitgestellt.

Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Am Ende erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung ins Verbandsklageregister per Post.

Bin ich betroffen?

Betroffen vom Facebook-Datenleck sind potenziell alle User*innen, die in den Jahren 2018 und 2019 ein Profil bei Facebook hatten und darin ihre Telefonnummer angegeben haben.

Auf der Seite „Have I been pwned?" können Sie Ihre Telefonnummer eingeben und prüfen, ob Sie von dem Datenklau betroffen sind. Beachten Sie, Ihre Telefonnummer mit der Landesvorwahl einzugeben und die Null wegzulassen (+4901…). Die Seite entspricht nicht den europäischen Datenschutzanforderungen. Allerdings gilt sie als seriös.

Wichtig: Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte nun ein Urteil des Landgericht Lübeck, nach dem man mit dem Ergebnis des von einem Australier betriebenen Webseite "Have I been pwned" nicht die Betroffenheit eines Datenlecks beweisen kann.

Daneben prüft auch der Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam sowie der gleichnamige Check der Universität Bonn datenschutzkonform, ob Sie Opfer des Datenlecks bei Facebook sind.

Eine weitere Hilfe ist auch Klage-Check der Verbraucherzentrale, der – sollte eine Betroffenheit vorliegen – mit vorformulierten Sätzen beim Ausfüllen der Anmeldung hilft.

Auch kann es sich lohnen, einmal selbst im Internet auf die Suche nach seinen eigenen Daten zu gehen.

Wer kann sich an der Sammelklage gegen Facebook beteiligen?

Voraussetzung dafür, um sich an der Sammelklage gegen den Facebook-Konzern zu beteiligen, ist, dass

  1. 1.

    Sie zu den Betroffenen des Datenlecks zählen.

  2. 2.

    Daneben müssen Sie Verbraucher:in sein und

  3. 3.

    dauerhaft in Deutschland leben.

Was folgt für Sie aus der Sammelklage?

Durch die Musterfestellungsklage wird nicht direkt Ihr Anspruch auf Schadensersatz gegen Meta durchgesetzt. Das bedeutet, Sie müssten nach einem Urteil selbst noch Ihren Anspruch geltend machen – entweder durch eine schriftliche Aufforderung an Meta oder eine Klage auf Schadensersatz gegen den Konzern. Durch ein feststellendes Urteil können die Betroffenen die Ansprüche aber leichter durchsetzen.

Anders ist dies bei einer Abhilfeklage. Bei dieser Form der Sammelklage werden die Ansprüche von Verbraucher*innen direkt durchgesetzt. Ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht nötig.

Millionen Daten bei Facebook abgegriffen

Über die Funktion zur Freundessuche hatten Unbekannte Millionen Nutzer:innendaten aus mehreren Ländern abgegriffen. Allein in Deutschland sollen es sechs Millionen Betroffene sein. Die Daten wurden 2021 ins Netz geladen.

Vor deutschen Gerichten sind Tausende Schadensersatzklagen wegen der Facebook-Datenpanne anhängig. Die Gerichte haben dabei bislang ganz unterschiedlich entschieden, eher wurden Schadensersatzansprüche bei einem reinen Kontrollverlust aber verneint. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale nun Klarheit schaffen.

Lesen Sie mehr zum Thema Datenleck und wie Sie Ihre Daten schützen können in unserem Ratgeber Datenleck.

Datenschutzrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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