Abhilfeklage: Gemeinsam gegen Ungerechtigkeiten vorgehen

Lesezeit: 2 minSonstiges
abhilfeklage_meinrecht© AndreyPopov - iStock

Gaspreiserhöhung, gestiegene Kosten beim Handyvertrag: Mit der Abhilfeklage können Verbraucher:innen gemeinsam gegen unrechtmäßige Handlungen von Unternehmen vorgehen. Wir erklären Ihnen wie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen können Schadensersatz einklagen und gegen Preiserhöhungen und ungerechtfertigte Zinsen mit der Abhilfeklage vorgehen.

  • Für die Klage müssen mindestens 50 Verbraucher:innen zusammenkommen.

  • Gegen welche Unternehmen und Institutionen Verbraucherzentralen und –verbände aktuell vorgehen, können Sie dem Verbandsklageregister entnehmen.

Abhilfeklage – Was ist neu?

Die sogenannte Abhilfeklage ist eine Form der Sammelklage. Mit ihr können mehrere Verbraucher:innen ihre Rechte gemeinsam einklagen. Beispielsweise können Sie so gegen unerlaubte Zinserhöhungen Ihrer Bank, Preissteigerungen Ihres Internet- und/oder Handyvertrages oder auch gegen höhere Preise Ihres Gasanbieters vorgehen.

Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage – die schon länger besteht – ist bei der Abhilfeklage kein weiterer Gang mehr vor Gericht nötig. Gibt das Gericht der Klage statt, bekommen Sie das Geld, welches Ihnen zusteht, direkt ausgezahlt.

Und das Beste: Die Abhilfeklage ist für Verbraucher:innen kostenlos.

Was wird eingeklagt?

Mit der Abhilfeklage sollen gleichartige Ansprüche von Verbraucher:innen eingeklagt werden. So sind beispielsweise bei einer Gaspreiserhöhung eines Anbieters viele Menschen betroffen. Sie können sich gegen die Erhöhung durch die Abhilfeklage gemeinsam wehren.

Wie wird geklagt?

Bei der Abhilfeklage klagt ein seriöser Verbraucherverband oder eine Verbraucherzentrale Ihre Rechte für Sie ein. Welche Institutionen die Abhilfeklage einreichen dürfen, ist in einer Liste festgehalten.

Für eine Klage müssen mindestens 50 Betroffene zusammenkommen. Ausreichend ist, dass der jeweils klagende Verband die Betroffenheit „nachvollziehbar darlegt“.

Wie müssen Sie vorgehen für eine Abhilfeklage?

Gegen welche Unternehmen die Verbraucherzentralen und -verbände aktuell mit einer Abhilfeklage vorgehen, können Sie dem Verbandsklageregister entnehmen.

Abhilfeklagen gegen EON und Vodafone

Aktuell ist im Verbandsklageregister beispielsweise eine Abhilfeklage gegen den Gasanbieter EON wegen Gaspreiserhöhungen gelistet. Daneben wollen die Verbraucherinstitutionen eine Klage gegen Vodafone angehen. Die Verbraucherschützer:innen wollen damit erreichen, dass Vodafone denjenigen Kund:innen, deren Vertrag sich 2023 um fünf Euro erhöht hatte, Geld zurückzahlt. Sie gehen davon aus, dass die Erhöhung unrechtmäßig gewesen ist.

Wichtig: Beteiligen Sie sich an einer Abhilfeklage, verjährt Ihr Anspruch gegen das Unternehmen nicht. Die Verjährung wird für die Zeit der Abhilfeklage gehemmt. Sie können also danach weiterhin gegen das Unternehmen (alleine) klagen.

Hat Ihr Gasanbieter die Preise erhöht oder wurde Ihr Flug annulliert? Dann schauen Sie im Verbandsklageregister nach, ob die Verbraucherzentralen und –verbände möglicherweise mit einer Abhilfeklage gegen das Unternehmen vorgehen.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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