Verbandsklage gegen X: Ihre Chance auf Schadensersatz

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 2 min17.06.2025
Foto: Das Logo von X, ehemals Twitter, erscheint hinter einem Richterhammer zum Thema Datenleck.©Ashi Sae Yang - iStock

Ein Datenleck bei X sorgt für Schlagzeilen. Die niederländische Stiftung Somi fordert Schadensersatz für Betroffene. Wir erklären die Hintergründe – und wie Sie sich der Klage anschließen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Verbandsklage werden bis zu 1.000 Euro Schadensersatz pro Nutzer*in gefordert.

  • Für die Klage können Sie sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden.

  • Nutzer*innen können ohne eigenen Prozess teilnehmen und erhalten Schadensersatz bei Erfolg der Klage.

Klage: X soll Schadensersatz wegen Datennutzung zahlen

Die gemeinnützige Stiftung Onderzoek Marktinformatie (Stichting Somi) hat beim Kammergericht Berlin eine Verbandsklage (20 VKl 1/25) gegen das soziale Netzwerk X („ehemals Twitter“) eingereicht.

Die Kernforderungen:

  • mindestens 750 Euro Schadensersatz pro registriertem Nutzer oder registrierter Nutzerin.

  • Weitere 250 Euro soll es für diejenigen geben, bei denen ein Datenleck nachgewiesen worden ist.

Betroffene können sich kostenfrei dem Verfahren anschließen. Mit der Klage fordert die Verbraucherstiftung von X, Schadensersatz an betroffene Nutzer*innen zu zahlen, die im Verbandsklageregister angemeldet sind.

Abhilfeklage gegen X: direkter Weg zum Schadensersatz

Bei diesem Verfahren geht es um eine Abhilfeklage. Verbraucher*innen und kleinere Unternehmen können damit sogleich von der Entscheidung profitieren, ohne Schadensersatz erneut mit einer Klage vor Gericht zu erstreiten. Zu kleineren Unternehmen zählen solche mit weniger als zehn Beschäftigen und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz.

Die Abhilfeklage ist eine Form der Sammelklage. Mit ihr können mehrere Verbraucher*innen ihre Rechte gemeinsam einklagen. Solche Verfahren wurden bereits gegen Amazon sowie Facebook gestartet.

Datenleck und ungesicherte Datenverarbeitung bei X

X gefährde „durch wiederholte Datenschutzverletzungen und Datenlecks die Sicherheit sensibler Informationen in einem besonders kritischen Ausmaß“, heißt es in der Begründung zur Klage.

Teaser Datenleck-Prüfung
Service

Datenleck-Prüfung

Die Datenleck-Prüfung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie Sie in dem Fall weiter vorgehen sollten.

Die massiven Datenlecks der Vergangenheit hätten gezeigt, dass X nicht in der Lage sei, die persönlichen Daten ihrer Nutzer*innen angemessen zu schützen, „wodurch Millionen von Menschen der Gefahr des Identitätsdiebstahls, gezielter Manipulation und staatlicher Überwachung ausgesetzt werden“.

Wie können Sie an der Verbandsklage teilnehmen?

Verbraucher*innen und kleinere Unternehmen können sich im Register zur Verbandsklage anmelden.

Mit der Anmeldung wird die Verjährung gehemmt. Während der Klage können Sie keine weitere Klage gegen X wegen derselben Streitigkeit erheben.

Der Stand des Verfahrens kann auf der Webseite des Bundesamt für Justiz eingesehen werden.

Datenschutzrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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