Fünf Dinge, die Sie ChatGPT & Co. niemals verraten sollten

Von Frauke StammLesezeit: 2 min21.10.2025
Foto: eine Frau chattet mit einer KI und stoppt bei der Frage wo nach den personenbezogenen Daten gefragt wird.©mikimad - iStock

Künstliche Intelligenzen lernen aus jeder Interaktion. Sprich: Informationen, mit denen Sie die KI füttern, prägt sie sich ein, um ihren Algorithmus zu verbessern – so lange die automatische Speicherung nicht ausgeschaltet ist. MEINRECHT klärt auf, welche Dinge Sie besser für sich behalten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sensible Daten gehören nicht in die KI.

  • Bei Hackerangriffen können Daten gestohlen werden.

  • Überlegen Sie vorab: Welche Informationen sind es wert, geteilt zu werden?

Daten der Nutzer*innen verbessern Modelle

Künstliche Intelligenzen lernen aus den Interaktionen mit den User*innen. Die Unternehmen, die hinter den Chatbots stehen – beispielsweise Google, Microsoft oder OpenAI – verbessern ihre Modelle mit diesen Daten.

Manchmal kommt es trotzdem vor, dass ein Chatbot eine falsche Antwort gibt. Lesen Sie hier, wer bei falschen Infos der KI haftet.

Teaser Datenleck-Prüfung
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Datenleck-Prüfung

Die Datenleck-Prüfung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie Sie in dem Fall weiter vorgehen sollten.

Sensible Daten sollten Sie allerdings im Gespräch mit dem Chatbot lieber nicht teilen. Sie könnten bei Cyberangriffen, Systemfehlern oder in Trainingsmodellen missbraucht werden.

Diese 5 Dinge sollten Sie nicht mit der KI teilen

  • Passwörter und Benutzernamen: Nutzen Sie einen Passwortmanager, um den Überblick über Ihre Zugangsdaten zu behalten. Eine KI ist kein sicherer Ort, um sie zu speichern.

  • Kontonummern: Bei einem Hackerangriff könnten Kriminelle Zugriff auf Ihre Finanzinformationen erlangen.

  • Informationen zur Identität: Geburtsdatum, Adresse, Reisepass, Personalausweis, (Geburts-)Urkunden – diese Informationen sollten für die KI tabu sein.

  • Vertrauliche Informationen zu Ihrem Arbeitgeber/Unternehmen: Künstliche Intelligenzen sind im Arbeitsalltag praktisch, wenn Sie zum Beispiel schnell eine E-Mail schreiben möchten. Achten Sie aber darauf, dass Sie keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Inhalte Sie mit der KI teilen dürfen.

  • Medizinische Untersuchungsergebnisse: Chatbots unterliegen keinen strengen Datenschutzgesetzen bezüglich Gesundheitsdaten. Wenn unbedingt nötig, teilen Sie nur anonymisierte Daten.

So schalten Sie das Teilen der Daten aus

Bei einigen Chatbots können Sie einstellen, dass Ihre Daten nicht weiter mit der KI geteilt werden. In der ChatGPT-App gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. 1.

    Anmelden und aufs Profil klicken.

  2. 2.

    Öffnen Sie die Einstellungen.

  3. 3.

    Klicken Sie auf Datenkontrollen.

  4. 4.

    Deaktivieren Sie die Funktion unter „Das Modell für alle verbessern“.

  5. 5.

    Klicken Sie auf „Erledigt“.

Fazit: Seien Sie vorsichtig bei KI und Ihren Daten

Personenbezogene und sensible Daten sollten Sie auch trotz der Deaktivierung der Datensammlung nicht mit einer KI teilen. Überlegen Sie vorher genau, wofür Sie die KI nutzen möchten und welche Daten dafür notwendig sind.

Quellen:

Chip, ChatGPT gefährlich falsch nutzen: Diese Fehler sind ein absolutes No-Go (abgerufen am 13.10.2025)

Datenschutzrecht Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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