Füttern der Nachbarskatze – ist das erlaubt?

Von Lilly KeymelLesezeit: 2 min09.06.2025
Foto: eine Person füttert eine Katze, die auf einer Wiese sitzt.©Yuliya Movchan - iStock

Gerne schleichen sich die flauschigen Vierbeiner durch den Garten oder auch ins Haus. Mit etwas Futter kann man der Katze eine Freude machen. Das sehen Halter*innen nicht immer gern. Dürfen Sie die Nachbarskatze (an)füttern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Halter*innen können nicht immer Rechte geltend machen.

  • Tiere dürfen in bestimmten Fällen gefüttert werden.

  • Rücksprache mit den Nachbarn ist stets geboten.

Katze kommt freiwillig vorbei?

Hat eine Katze zufällig den Weg in Ihren Garten oder Ihre Wohnung gefunden, spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen, diese zu füttern. Es ist in dem Fall erlaubt – auch, wenn der oder die Halter*in der Katze etwas dagegen haben sollte.

Kommt die Katze freiwillig zu Ihnen und lässt sich von Ihnen füttern, drohen weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen.

LG München: Halterin kann Fütterung nicht untersagen

So hat auch das Landgericht München (AZ: 30 S 7016/18) folgenden Fall entschieden: Die Halterin eines Katers erhob eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn, der ihren Kater fütterte. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, der Kater sei freiwillig zu dem Nachbar gekommen.

Die Halterin könne ihre Eigentumsrechte nicht geltend machen, solange sich das Tier aus freien Stücken dort aufhält.

Bewusstes Anlocken ist verboten

Anders liegt der Fall, wenn Sie das Tier bewusst anlocken. Wer gezielt (an)füttert, um die Katze dauerhaft bei sich zu behalten, kann rechtlich belangt werden. Halter*innen können in einem solchen Fall Unterlassungsklage erheben.

Aber: Halter:innen müssen in diesem Fall beweisen, dass die Katze tatsächlich aktiv angelockt worden ist.

Schweiz: Kater darf beim Nachbarn bleiben

In der Schweiz landete ein solcher Fall des Katzen-Anfütterns tatsächlich vor Gericht – mit einem überraschenden Ergebnis. Der Kater der Klägerin wurde von einer Frau absichtlich gefüttert, damit dieser bei ihr blieb. Die Halterin wollte dagegen vorgehen. Letztlich einigten sich Halterin und Nachbarin darauf, dass die Frau den Kater behalten darf.

Fazit: Es kommt aufs Futter an

Bei der Entscheidung, ob eine Katze bei Ihnen bleibt oder nicht, kommt es im Wesentlichen wohl aufs bessere Futter an. Aber: Auch dann, wenn das Füttern in bestimmten Fällen erlaubt ist und Freude bereitet, sollten Sie Rücksicht auf die Wünsche der Halter*innen nehmen. Vor allem bei Unverträglichkeiten oder Erkrankungen des Tieres kann das Füttern Schaden anrichten. Das Wohl des Tieres sollte stets an erster Stelle stehen.

Sonstiges
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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