Verletztes Haustier gefunden: Wer muss die Tierarztrechnung zahlen?

Lesezeit: 3 minVertragsrecht
Eine Frau in einem roten Shirt hält eine Katze in der Tierarztpraxis.©monkeybusinessimages - iStock

Katze und Hunde werden immer wieder im Straßenverkehr angefahren und verletzt. In der Tierklinik oder beim Tierarzt entstehen Behandlungskosten. Wer kommt für die Kosten auf?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Meist muss der Eigentümer des Tieres die Tierarztkosten tragen.

  • Bei Fundtieren übernimmt die Gemeinde die Kosten als Trägerin der Fundbehörde.

  • Werden Wildtiere behandelt, trägt in der Regel der Finder die Kosten der Behandlung.

Kater Rocky wird gerettet

Ein Kater namens Rocky wurde tagelang von seinem Frauchen vermisst. Dann wurde das Tier bewusstlos gefunden. Der Finder brachte den Kater in eine Tierklinik, wo er behandelt wurde.

Über das Haustierzentralregister fand die Klinik Rockys Frauchen. Die Frau holte ihre Katze am nächsten Tag in der Tierklinik ab, weigerte sich aber, die Behandlungskosten in Höhe von 560 Euro zu zahlen. Sie sei vor der Behandlung nicht benachrichtigt worden. Sie hätte ihren Kater zu ihrem eigenen Hausarzt gebracht und dort behandeln lassen.

Amtsgericht München: Frau muss Rechnung zahlen

Das Amtsgericht München entschied, die Frau muss die Behandlungskosten zahlen (Az: 161 C 16714/22). Die Rettung des Katers durch die Tierärzte sei der Frau zugutegekommen. Es habe im Interesse von Rockys Frauchen gestanden, dass das Tier behandelt wird. Denn: Laut § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Gut zu wissen: Hintergrund der Entscheidung ist die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag. Eine solche liegt vereinfacht gesagt immer dann vor, wenn jemand ein Geschäft für jemand anderen vornimmt, und sie oder er um die Fremdheit des Geschäftes weiß.

Notfall rechtfertigt fehlende Vorab-Information

Weil es sich bei der Behandlung von Rocky um einen Notfall gehandelt habe, hätte die Frau auch nicht vorab informiert werden müssen, entschieden die Richter.

Wer zahlt bei Freigängern?

In Rockys Fall wurde sein Frauchen gefunden. Wer aber kommt für die Tierarztkosten auf, wenn die Eigentümer nicht auffindbar sind?

Weisen die Katzen Merkmale auf, die darauf schließen, dass sie Freigänger sind und jemandem gehören? Dann muss die jeweilige Gemeinde als Trägerin der Fundbehörde für die Behandlung der Tiere aufkommen, wie das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden hat (Az: 2 K 533/17.KO). Denn solche Katzen müssen Finder:innen an ihre Eigentümer:in oder die Fundbehörde übergeben beziehungsweise den Fund melden.

Als Freigänger werden solche Tiere bezeichnet, die sich außerhalb des Hauses ohne ihre Eigentümerin oder ihren Eigentümer frei bewegen. Zu den Merkmalen zählt beispielsweise, dass das Tier ein Halsband oder einen Chip trägt oder dass es sich vor allem in der Nähe von Menschen aufhält. Sie unterscheiden sich von Wildlingen, die im Vergleich zu Freigängern scheu und zurückgezogen leben und sich nur schwer einfangen lassen.

Wer kommt für Tierarztrechnung bei Wildlingen auf?

Bei Wildtieren übernimmt die Gemeinde die Kosten nur dann, wenn es sich um eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit handelt wie beispielsweise bei Seuchen.

Ansonsten muss in der Regel die oder der Tierfinder:in für die Behandlungskosten des Wildtieres aufkommen. Viele Tierärzte behandeln Wildtiere aber auch zu reduzierten Kosten oder sogar kostenlos, wenn diese verletzt oder krank sind. Eine Pflicht zur Behandlung von Wildtieren gibt es aber nicht.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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