Hühner im Garten halten: Wichtige Regelungen und Tipps

Hühner im Garten zu halten, liegt voll im Trend. Was Sie bei der Haltung beachten müssen, damit sowohl die Tiere als auch die Nachbarschaft glücklich sind, erfahren Sie hier bei MEINRECHT.
Das Wichtigste in Kürze:
Grundsätzlich darf jede:r, der oder die einen Garten hat, Hühner halten.
Im Mietvertrag ist geregelt, ob Tierhaltung erlaubt ist.
Bestimmte Vorkehrungen sind Pflicht.
Erste Schritte: Vorab informieren
Jeden Morgen ein frisches Frühstücksei von den eigenen glücklichen Hühnern – klingt köstlich, oder? Immer mehr Menschen folgen dem Trend zur Selbstversorgung und halten Hühner im eigenen Garten.
Denken Sie auch darüber nach, sich Hühner anzuschaffen? Sowohl als Eigentümer:in als auch als Mieter:in sollten Sie vorab einige Punkte klären:
Welche Regelungen zur Hühnerhaltung gibt es in Ihrer Gemeinde?
Was halten Ihre Nachbar:innen von Ihrer Idee?
Haben Sie genug Platz, um die Tiere artgerecht zu halten?
Wer kümmert sich um die Hühner, wenn Sie im Urlaub sind?
Sind Sie finanziell so gut aufgestellt, dass Sie die Kosten für Futter und Tierarzt bewältigen können?
Hühner im eigenen Garten? WEG prüfen
Falls Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sollten sie prüfen, was in den Vereinbarungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt ist, bevor Sie sich Hühner anschaffen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbar:innen über Ihre Pläne
Hühner im gemieteten Garten? Mietvertrag anschauen
Für Mieter:innen gilt: Hühner und Hähne werden als Kleintiere betrachtet. Deren Haltung darf im Mietvertrag nicht pauschal ausgeschlossen werden. Trotzdem sollten Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin darüber sprechen, dass Sie Hühner halten möchten. Es kann unter Umständen nötig sein, dass er oder sie zustimmt.
Falls die Hühner in einem Gemeinschaftsgarten leben sollen, müssen auch die anderen Mieter:innen mit dem Federvieh einverstanden sein. Geruch und Gegacker der Tiere könnten die Nachbar:innen stören.
Zehn Quadratmeter pro Huhn
Können Sie die Hühner artgerecht halten? Wie eine gewerbliche artgerechte Haltung aussieht, ist in der Tierschutz-Nutztierverordnung geregelt. Eine gesetzliche Vorgabe für private Halter:innen gibt es nicht. Einige Ratgeber empfehlen zehn Quadratmeter Gartenfläche pro Huhn –ohne Stall. Grundsätzlich gilt: Je mehr Platz, desto besser.
Gut zu wissen: Die Hühner müssen beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Halten Sie sich nicht daran, drohen im Tierseuchenfall, wie beispielsweise der Geflügelpest, Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Zusätzlich sind alle Hühnerhalter:innen dazu verpflichtet, ihre Tiere gegen die „Newcastle Disease“ – eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten – zu impfen.
So fühlen sich die Hühner wohl
Gesellschaft: Hühner sind sehr soziale Tiere, deshalb sollten Sie mindestens drei bis vier halten.
Anzahl: Das Gesetz regelt nicht, wie viele Hühner im privaten Garten leben dürfen. Gerichtsurteile der vergangenen Jahre sehen etwa 20 Hühner als angemessen an.
Hahn: Ein Hahn ist wichtig für das soziale Gefüge unter den Hühnern – kann aber auch sehr laut sein. Eine Hühnerhaltung ohne Hahn ist grundsätzlich möglich.
Fläche: Die Tiere brauchen einen Auslauf, der ihnen Gelegenheit zum Scharren, Picken und Staubbaden gibt.
Futter: Ist im Landhandel oder online erhältlich. Zusätzlich freuen sich die Tiere über etwas Getreide zum Picken und ein bisschen Grünzeug. Wenn Sie in einen Futterautomaten investieren, müssen sie nicht täglich füttern.
Hühnerstall schützt vor Regen, Kälte und Lärm
Ein Hühnerstall dient den Tieren als Unterschlupf und schützt sie vor Regen und Kälte. Für die private Haltung empfehlen Hühnerratgeber nicht mehr als drei Tiere pro Quadratmeter. Hühnerställe können fertig gekauft oder selbst gebaut werden. Damit Hühner und Hahn die Nachbarschaft nicht stören, empfiehlt sich ein schalldichter Stall.
Hahnenkrähen darf 60 Dezibel nicht überschreiten
In einem Nachbarschaftsstreit um nächtliches Hahnenkrähen entschied das Landgericht Mosbach, dass in der Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durch Hahnenkrähen in einem allgemeinen Wohngebiet auch in ländlich geprägten Gebieten, der nach TA Lärm für Geräuschspitzen zulässige Maximalpegel von 60 Dezibel nicht überschritten werden darf. Ein darüber liegender Geräuschpegel stelle nachts für benachbarte Grundstücke eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs.1 bürgerliches Gesetzbuch dar.
Fazit: Nachbar:innen informieren
Informieren Sie sich gut über Ihre Pflichten, bevor Sie sich Hühner anschaffen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbar:innen über Ihre Pläne. So vermeiden Sie möglichen Frust und Ärger.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.