Krankmeldung in der Schule: Müssen Sie den Grund der Krankheit mitteilen?
©PixelsEffect - iStockGrundsätzlich gilt die Schulpflicht. Bei Krankheit oder auch bei familiären Ereignissen müssen Schulkinder nicht zur Schule gehen. Hierüber sollte die Schule unbedingt informiert werden. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und was die Schule wissen darf.
Das Wichtigste in Kürze:
Informieren Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn über krankheitsbedingtes Fehlen.
Der Grund für die Krankheit muss nicht mitgeteilt werden.
Für ein ärztliches Attest gelten besondere Anforderungen.
Schulregeln: andere Länder, andere Regeln
Wie immer gilt: Schule ist Ländersache. Die genauen Vorgaben zur Krankmeldung oder Beurlaubung vom Unterricht können je nach Bundesland variieren – und auch teils je nach Schule. Mit folgenden Hinweisen sind Sie jedoch in den meisten Fällen auf der sicheren Seite.
Plötzlich krank? Sofort Bescheid geben!
Wenn Ihr Kind morgens aufwacht und sich nicht gut fühlt, sollte es natürlich nicht zur Schule gehen müssen. In dem Fall sollten Sie die Schule bereits vor Unterrichtsbeginn durch einen Anruf oder per E-Mail kurz über das Fehlen Ihres Kindes informieren. So wissen auch die Lehrer*innen, warum Ihr Kind fehlt und können sicherstellen, dass auf dem Schulweg nichts passiert ist.
Ob telefonisch oder per Mail – meist informiert die Schule darüber, was am besten ist. Fragen Sie nach, sollten Infos dazu fehlen.
Kind krank? Schriftliche Entschuldigung
Neben der kurzfristigen Mitteilung über das Fehlen Ihres Kindes ist in aller Regel eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Geben Sie darin den Grund der Abwesenheit und den Zeitraum an.
Je nach Bundesland gibt es für die schriftliche Entschuldigung unterschiedliche Fristen. In der Regel muss eine schriftliche Begründung über den Grund des Fehlens nach dem dritten Fehltag vorgelegt werden.
Wichtig: Der Grund der Erkrankung muss nicht mitgeteilt werden. Als Grund für das Fehlen reicht der Begriff „Erkrankung“ aus. Es sei denn, es geht um Krankheiten, für die eine Meldepflicht besteht wie beispielsweise Masern.
Wann braucht man ein ärztliches Attest?
Grundsätzlich reicht eine schriftliche Entschuldigung für das Fehlen Ihres Kindes in der Schule aus. Sollte die Schule jedoch „begründete Zweifel“ daran haben, dass Ihr Kind tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen fehlt, kann Sie die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Solche begründeten Zweifel bestehen beispielsweise bei besonders langen oder bei häufigen Fehlzeiten über einen gewissen Zeitraum. Auch das Fehlen bei Tests und Klausuren oder direkt vor oder nach den Ferien kann solche Zweifel begründen.
Eine generelle Attestpflicht ohne begründete Zweifel ist nicht zulässig. Das Schulministerium NRW wies die Schulen im Land im Jahr 2022 zum Beispiel darauf hin, dass ein Attest in der Regel nicht benötigt wird. Die Info erging, nachdem Kinder- und Jugendärzt*innen die Belastungssituation in den Arztpraxen mitgeteilt hatten.
Übrigens: Im Attest steht nicht der Grund, sondern nur die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Diesen sieht nur die Krankenkasse mittels eines Codes.
Fehlzeit voraussehbar? Beurlaubung
Neben der nachträglichen Entschuldigung ist es auch möglich, das Kind vorab vom Unterricht zu befreien. Sie können einen Antrag auf Beurlaubung stellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Teilnahme am Unterricht verhindert.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:
Religiöse Feste oder nationale Feiertage
Familiäre Anlässe wie Hochzeit oder Beerdigung
Arzttermine oder Krankenhausaufenthalte
Schülervertretungen oder Schüleraustausch
Berufsberatungen oder Vorstellungsgespräche
Fazit: So handeln Sie richtig
Informieren Sie die Schule stets zeitnah und schriftlich über die Abwesenheit Ihres Kindes. Damit erfüllen Sie ihre Mitwirkungspflicht als Erziehungsberechtigte und vermeiden Missverständnisse.


