Sofia, Emma oder Noah: Welche Regeln gelten für die Wahl des Vornamens?

Er ist Teil der Identität: Den Vornamen tragen Menschen meist ein Leben lang. Umso wichtiger, dass er gut gewählt ist. MEINRECHT erklärt, worauf Sie bei der Vornamenswahl achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
Grundsätzlich sind Sie bei der Wahl des Vornamens frei.
Es gibt Grenzen, beispielsweise wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
In Zweifelsfällen erstellt das Standesamt ein Namensgutachten.
Emilia, Matt(h)eo, Mia: Warum sind Vornamen so wichtig?
Durch den Vornamen soll eine Person in der Familie oder einer Gruppe identifizierbar sein. Im Unterschied zum Nachnamen drückt der Vorname nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie aus. Der Vorname ist individuell und durch ihn soll die Person von anderen unterschieden werden können.
Dennoch tauchen bestimmte Vornamen gehäuft auf. Sofia/Sophia und Noah waren im vergangenen Jahr auf Platz eins der beliebtesten Vornamen. Dahinter folgten Emilia und Matt(h)eo/Mat(h)eo und Emma und Leon auf Platz drei.
Freiheit bei der Wahl des Vornamens
Eltern sind bei der Wahl des Vornamens ihres Kindes grundsätzlich frei. Es gibt nur wenige Grenzen, die ihnen hier gesetzt werden. Dazu zählt in erster Linie, dass der Vorname nicht das Kindeswohl gefährdet, beispielsweise, weil der Name lächerlich ist oder das Kind diskriminiert.
Vornamen wie Familiennamen, Ortsnamen oder Markennamen wie Chanel oder Mercedes werden in der Regel von den Standesämtern abgelehnt, es sei denn, sie haben sich bereits als Vorname etabliert. Sogar der Vorname Adolf ist nicht per se verboten.
Übrigens: Bei mehr als fünf Vornamen ist dann auch mal Schluss. So entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BVR 994/98). Eine Mutter wollte ihrem Sohn zwölf Vornamen geben. Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro – das sei dann noch zu viel, urteilten die Richter*innen – und ließ die Namenskette hinter Ernesto enden.
Namensgutachten bei Zweifeln
Hat das Standesamt aber Zweifel, ob der Vorname das Kindeswohl gefährdet – bei dem Namen Adolf beispielsweise, weil eine rechte Gesinnung der Eltern hinter der Namenswahl steckt – kann es eine Prüfung einleiten.
Es kann dann ein sogenanntes Namensgutachten erstellt werden, beispielsweise bei der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. Manchmal muss sogar ein Gericht über den Vornamen entscheiden. Im Vordergrund steht hier immer das Wohl des Kindes.
Eltern bestimmen den Vornamen
Das Recht, den Namen zu wählen, liegt in Deutschland bei den Eltern oder dem allein Sorgeberechtigten. Für den Namen hat man einen Monat Zeit, diesem dem Standesamt mitzuteilen. Können sich die Eltern (mit gemeinsamem Sorgerecht) nicht einigen, entscheidet ein Gericht, welcher Elternteil den Namen bestimmen darf.
Der Vorname darf inzwischen auch geschlechtlich neutral sein. Wichtig ist jedoch, dass er nicht identisch mit den ersten Vornamen der Geschwister ist.
Übrigens: Seit Mai haben Eheleute bei der Wahl ihres Familiennamens nun mehr Wahlmöglichkeiten. So können nun beide Ehepartner*innen einen Doppelnamen tragen und das auch ohne den bisher verpflichtenden Bindestrich.
Sind Sie sich unsicher, ob der Vorname, den Sie für Ihr Kind gewählt haben, zulässig ist, können Sie vorab beim Standesamt nachfragen.
Fazit: Vornamen frei wählen mit Bedacht
Bei der Wahl des Vornamens ist man also weitestgehend frei. Häufig spielen Namen von Verwandten, Freunden oder auch religiöse Vornamen eine Rolle bei der Namensfindung. Wichtig ist, dass der Name nicht dem Kindeswohl schadet.
Durch seinen Vornamen sollte das Kind also beispielsweise später in der Schule oder im Beruf nicht befürchten müssen, gehänselt oder ausgelacht zu werden. Ziehen Sie bei Zweifeln Ihre Verwandten oder Freunde mit in die Namenswahl ein. Im Streitfall kann auch eine Mediation helfen.
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Quellen:
Gesellschaft für deutsche Sprache e. V., Die beliebtesten Vornamen (abgerufen: 24.7.25)

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.