Landtagswahlen 2026: Ihre Rechte als Wähler
©wayra - iStockIn Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird 2026 ein neuer Landtag beziehungsweise ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Wir haben alles Wichtige zu Erst- und Zweitstimme, Wahlprogrammen und Briefwahl zusammengefasst – und was geschieht, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wichtigste in Kürze:
Gewählt wird in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutschem Pass und je nach Bundesland ab 16 oder 18 Jahren.
Mit der Erststimme wird die oder der Direktkandidat*in gewählt, mit der Zweitstimme die Partei.
Die Beantragung der Briefwahl unterliegt bestimmten Fristen.
Landtagswahlen 2026: Wann wird gewählt?
Es ist so weit: In fünf Bundesländern wird in diesem Jahr ein neuer Landtag beziehungsweise ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Den Anfang macht am 8. März Baden-Württemberg. Dann folgen:
22. März: Rheinland-Pfalz
6. September: Sachsen-Anhalt
20. September: Berlin
20. September: Mecklenburg-Vorpommern
Wann in Ihrem Bundesland die Landtagswahl stattfindet, erfahren Sie auf der Übersicht aller Wahltermine der Bundeswahlleiterin. Dort finden Sie auch die Termine für die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament.
Landtagswahlen: Wer oder was wird gewählt?
Bei den Landtagswahlen wird ein neues Landesparlament gewählt. In Berlin heißt das Abgeordnetenhaus. Bei der Wahl entscheiden Sie mit Ihrer Stimme, welche Abgeordneten und welche Fraktionen im Parlament Ihres Bundeslandes vertreten sein sollen. Die jeweils gewählten Organe bestimmen den oder die Ministerpräsident*in.
Die Landesparlamente kontrollieren die Arbeit der Landesregierung und erlassen Landesgesetze. Denn einige Bereiche regelt nicht der Bund, sondern die Länder selbst durch entsprechende Gesetze. Das gilt zum Beispiel für Angelegenheiten der Schulen und der Polizei. So legt das Land beispielsweise die Lehrpläne fest und bestimmt, welche Befugnisse die Polizei hat. Gewählt wird alle fünf Jahre.
Übrigens: Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Die nächste Bundestagswahl findet spätestens im März 2029 statt.
Erst- und Zweitstimme: Was bedeutet das?
Sie haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, die Sie vergeben können.
- 1.
Mit der Erststimme entscheiden Sie, welche oder welcher Kandidat*in einer Partei aus Ihrem Wahlkreis direkt in den Landtag einziehen soll. Das sind die Direktmandate.
- 2.
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Parlament – und umso mehr Sitze eine Partei hat, desto größer ist ihr Mitbestimmungsrecht bei politischen Entscheidungen. Die Partei schickt die Kandidat*innen in den Landtag, die auf der Landesliste stehen, entsprechend den erhaltenen Sitzen.
Entscheidungshilfe: Wal-O-Mat, Wahl-Chat und Co.
Sie entscheiden also mit Ihrer Stimme, wie die politische Ausrichtung in Ihrem Bundesland sein soll. Aber wie entscheiden Sie sich für eine Partei beziehungsweise eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten?
Hilfreich für Ihre Wahlentscheidung sind hier ein paar Tools. So prüft der Wal-O-Mat welche Partei mit ihren Vorhaben am besten zu Ihren Überzeugungen und Werten passt. Der Wahl-Chat ist eine KI-gestützte Wahlhilfe. Sie stellt Fragen, die Sie für die Landtagswahl interessieren, die künstliche Intelligenz generiert dann die Antwort aus den Wahlprogrammen. Weitere Hilfen zur Wahlentscheidung haben wir Ihnen in unserem Artikel zur Bundestagswahl 2025 zusammengefasst.
Wo finde ich die Wahlprogramme?
Eine gute Entscheidungshilfe bieten Ihnen auch die Wahlprogramme der Parteien. In diesen können Sie nachlesen, wie Grüne, SPD, CDU und Co. zu Themen wie: Bildung, Verkehr, Wohnen, Arbeit und Sicherheit im Land stehen – und welche Ideen und Ziele sie jeweils verfolgen.
Hier können Sie das Wahlprogramm der Parteien in Baden-Württemberg einsehen. Im Internet finden Sie mit den Stichworten Wahlprogramm Landtagswahl 2026 und dem Namen der jeweiligen Partei die einzelnen Ideenpapiere.
Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz: Wer darf wählen?
Wählen darf, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- 1.
Deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger
- 2.
16 (Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern) beziehungsweise 18 (Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) Jahre alt
- 3.
einen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat
Wahllokal oder Briefwahl: Wo und wie wird gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können Sie hingehen und Ihre Kreuzchen setzen. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Vergessen Sie nicht:
Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder
Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Sind Sie verhindert, können Sie auch Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr eingetroffen sein. Sonst wird Ihre Stimme nicht berücksichtigt. Der Wahlbrief kann per Post verschickt werden oder auch abgegeben werden. Sollte man diesen per Post abschicken, muss man genug Zeit vorausplanen.
Wichtig: Bei der Briefwahl zählt nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Wahlbehörde.
Wie können Sie die Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl gibt es nur auf Antrag. Folgen Sie dafür den Informationen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Je nach Bundesland ist der Antrag auf Briefwahl möglich:
per E-Mail
per Post
persönlich im Rathaus/Wahlamt
Alternativ können Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung ankreuzen, dass man per Brief wählen möchte.
Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl ist in der Regel bis zwei Tage vor der Wahl möglich. Allerdings sollten Sie den Antrag besser so früh wie möglich stellen, damit Ihnen genügend Zeit bleibt.
Welche Rechte haben Wähler*innen mit Behinderung?
Wähler*innen mit einer Behinderung haben bei der Wahl bestimmte Rechte. Dazu zählen:
Barrierefreier Zugang zum Wahllokal
Unterstützung durch eine selbst gewählte Begleitperson
Nutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Wahlschablonen)
Niemand darf wegen einer Behinderung von der Wahl ausgeschlossen werden.
Zurückweisung im Wahllokal, Fehler auf dem Stimmzettel: Fünf Probleme bei der Wahl
1. Name steht nicht im Wählerverzeichnis?
Sie sind im Wahllokal angekommen, aber Ihr Name steht nicht im Wählerverzeichnis? Gehen in solchen Fällen am besten wie folgt vor:
- 1.
Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie den Wahlvorstand an.
- 2.
Zeigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- 3.
Prüfen Sie, ob ein Eintrag unter anderer Adresse oder Schreibweise vorliegt.
- 4.
Prüfen Sie ebenfalls, ob Sie im richtigen Wahlraum sind.
Ohne Eintrag im Wählerverzeichnis ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Eine nachträgliche Eintragung am Wahltag ist ausgeschlossen. Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen.
Tipp für Wähler*innen: Sind Sie unsicher oder hatten Sie in der Vergangenheit schon einmal Probleme bei einer Wahl? Beantragen Sie vor dem Wahltag Einsicht ins Wählerverzeichnis bei der Gemeinde. Beachten Sie die entsprechenden Fristen.
2. Meine Briefwahl ist nicht oder zu spät angekommen
Bei verspäteter Zustellung durch die Post trägt in der Praxis die oder der Wähler*in das Risiko. Behörden haften nur bei eigenen nachweisbaren Fehlern.
3. Darf ich im Wahllokal zurückgewiesen werden?
Ja – aber nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen. Diese sind in § 56 Bundeswahlordnung definiert. Zulässige Gründe sind unter anderem:
Kein Eintrag im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein
Keine Wahlbenachrichtigung dabei
Kein Identitätsnachweis bei Zweifeln
Fotos und/oder Videos in der Wahlkabine
Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder falten
4. Ich habe mich auf dem Stimmzettel vertan
Ein Fehler macht die Stimme nicht automatisch ungültig. Sie dürfen bei einem Fehler nach einem neuen Stimmzettel fragen. Natürlich nur vor dem Einwurf des fehlerhaften Stimmzettels in die Urne. Sobald der Stimmzettel in der Urne liegt, ist keine Korrektur mehr möglich.
5. Jemand hat gesehen, was ich gewählt habe
In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis. Das bedeutet, niemand darf sehen, was ein anderer oder eine andere gewählt hat.
Damit ist nicht nur der Blick in die Wahlkabinen auf fremde Stimmzettel untersagt. Der eigene ausgefüllte Stimmzettel darf auch nicht offen vorgezeigt werden.
Vier häufige Irrtümer rund um den Wahltag
1. „Ohne Wahlbenachrichtigung darf ich nicht wählen.“
Falsch. Mit gültigem Ausweis kann man trotzdem wählen – sofern man im Wählerverzeichnis steht. Man muss den Antrag selber stellen.
2. „Ich muss im zugewiesenen Wahllokal wählen.“
Falsch. Mit Ihrem Wahlschein können Sie auch woanders wählen.
3. „Briefwahl ist unsicher.“
Falsch. Rechtlich gesehen ist die Briefwahl gleichwertig zur Urnenwahl.
4. „Zu spät kommen heißt nicht wählen dürfen.“
Bis 18:00 Uhr darf jede und jeder Wartende wählen.
Nach der Wahl: Kann ich eine Wahl anfechten?
Rechtlich gesehen darf die Wahl angefochten werden – und zwar von jeder und jedem Wahlberechtigten.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann die Gültigkeit einer Landtagswahl anfechten. Über solche Einsprüche entscheidet der Landtag. Dessen Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Einzelne Bürger*innen können Wahlfehler melden, aber: Nicht jeder Fehler führt automatisch zur Wiederholung der Wahl. Entscheidend ist, ob der Fehler mandatsrelevant ist.
Fazit: Gut informiert zur Wahl
Gehen Sie gut informiert zur Wahl, dann können Sie Ihre Kreuzchen sicher und bewusst setzen. Informieren können Sie sich in den Wahlprogrammen der Parteien. Bei der Wahlentscheidung helfen auch Tools wie der Wahl-O-Mat. Gewählt werden darf ab 16 beziehungsweise 18 Jahren und mit deutschem Pass sowie Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Schaffen Sie es am Wahltag nicht ins Wahllokal, können Sie Briefwahl beantragen. Beachten Sie die Fristen. Denken Sie am Wahltag an die Wahlbenachrichtigung und/oder ein Ausweisdokument.
Quellen:
Landeszentrale für politische Bildung, Wahlsysteme (zuletzt abgerufen am: 4.3.2026)
Die Bundeswahlleiterin, Briefwahl (zuletzt abgerufen am: 4.3.2026)

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.



