„Meta AI“: So können Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen

Von Frauke StammLesezeit: 3 min18.05.2025
Foto: Smartphnone Display zeigt die Meta Unternehmen Facebook, Instagram und WhatsApp©alexsl - iStock

Das US-Unternehmen Meta, zu dem Instagram, Facebook und WhatsApp gehören, will seine Künstliche Intelligenz „Meta AI“ mit Nutzerdaten trainieren. MEINRECHT erklärt, wie Sie bis zum 26. Mai Widerspruch einlegen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für das KI-Training nutzt Meta öffentliche Inhalte, die Erwachsene posten.

  • Bei Facebook und Instagram können Sie der Nutzung über Formulare widersprechen.

  • Bei WhatsApp reicht es, den Meta-Button zu ignorieren.

Was ist „Meta AI“?

„Meta AI“ ist die Künstliche Intelligenz (KI) von Mark Zuckerbergs Konzern Meta. Sie lässt sich am kleinen blau-roten Ring erkennen. Dieser ist in WhatsApp sowie in den Chats von Instagram und Facebook sowie den Facebook Messenger integriert.

Training mit öffentlichen Beiträgen

Meta möchte seine KI ab dem 27. Mai mit Inhalten trainieren, die öffentlich bei Facebook, Instagram und anderen Diensten von Meta gepostet wurden. Inhalte von minderjährigen Nutzer*innen sollen laut Meta nicht genutzt werden.

Welche Informationen nutzt „Meta AI“?

Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Meta:

  • Name

  • Facebook- und Instagram-Benutzername

  • Profilbild

  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen

  • Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind (Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto)

  • Avatare

So können Sie das KI-Training verhindern

Der Nutzung können Sie noch bis zum 26. Juni widersprechen. Dies geht über Formulare, zu denen Sie über Ihr eingeloggtes Instagram- beziehungsweise Facebook-Konto gelangen: Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Sie eingeloggt sind.

Alternativ können Sie die Formulare in Ihrem Instagram- oder Facebook-Profil öffnen:

Instagram:

  • Klicken Sie auf Ihr Profil und öffnen Sie „Einstellungen und Aktivitäten“ (drei Striche oben rechts).

  • Scrollen Sie nach unten und öffnen Sie den Bereich „Info“.

  • Klicken Sie auf „Datenschutzrichtlinie“.

  • Klicken Sie auf den Link „widersprechen“.

  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „senden“.

  • Eine Begründung ist nicht notwendig.

Facebook:

  • Öffnen Sie Ihr Profil und klicken Sie in der App auf die drei Striche.

  • Scrollen Sie nach unten und wähne Sie „Einstellungen und Privatsphäre“ aus.

  • Klicken Sie auf „Einstellungen“.

  • Öffnen Sie „Datenschutzrichtlinie“.

  • Klicken Sie auf den Link „widersprechen“.

  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „senden“.

  • Eine Begründung ist nicht notwendig.

Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail von Instagram oder Facebook. Sollten sich Ihre Konten bei Instagram und Facebook in derselben Kontenübersicht befinden, genügt es, wenn Sie nur einmal widersprechen. Sollten Sie weitere Konten besitzen, die sich nicht in derselben Kontenübersicht befinden, müssen Sie für jedes dieser Konten einen neuen Antrag einreichen.

Wichtig: Ein nach dem 27. Mai eingelegter Widerspruch ist zwar gültig. Er gilt aber nur für die Zukunft und kann das bereits erfolgte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen.

Sonderfall WhatsApp

Bei WhatsApp ist kein Widerspruch möglich, da es keine öffentlichen Inhalte gibt. Meta kann allerdings die Nachrichten, die Sie an den Chatbot „Meta AI“ senden, zu Trainingszwecken verwenden. Möchten Sie das nicht, müssen Sie „Meta AI“ ignorieren. Entfernen lässt sich der Button aus WhatsApp nicht.

Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen?

Betroffen vom Facebook-Datenleck sind potenziell alle User*innen, die in den Jahren 2018 und 2019 ein Profil bei Facebook hatten und darin ihre Telefonnummer angegeben haben. Mehr dazu und wie Sie herausfinden können, ob Sie betroffen sind, lesen Sie bei MEINRECHT.

Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren