Planschbecken auf dem Balkon, Pool im Garten: Was ist erlaubt?

Sommer, Sonne, Abkühlung: In der heißen Jahreszeit sorgt ein Planschbecken auf dem Balkon oder ein Pool im Garten für Abkühlung. Doch was sollten Sie mit Nachbarn und Vermietern klären? MEINRECHT fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Planschbecken auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt.
Gemeinschaftsgarten: Pool sollte optischen Eindruck nicht verändern.
Hauseigentümer müssen Bauordnung beachten.
Traglast des Balkons beachten
Den Kindern ist warm aber Sie haben keinen eigenen Garten, um ein Planschbecken aufzustellen? Grundsätzlich ist es erlaubt, ein Planschbecken mit geringem Fassungsvermögen auf dem Balkon aufzustellen. Wichtig: Die Bausubstanz darf nicht gefährdet und andere Mieterinnen und Mieter dürfen nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
Deshalb sollten Sie die Traglast des Balkons beachten – das gilt insbesondere für Altbauten. So belastet etwa ein kleines Planschbecken, das 200 Liter fasst, den Balkon mit 200 Kilogramm. Informieren Sie sich bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin über die Traglast des Balkons. Die Traglast eines Balkons ist in der Regel in der Baugenehmigung oder den Bauplänen des Gebäudes vermerkt.
Tipp: Werfen Sie am besten einen Blick in die Hausordnung, bevor Sie ein Planschbecken aufstellen.
Lärmbelästigung: Rücksicht nehmen
Bei Spiel und Spaß im Planschbecken kann es schon mal lauter werden. Damit Ihre Nachbar*innen sich nicht beschweren, sollten Sie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch beachten.
Ein allgemeines Verbot für spielende Kinder besteht zwar nicht, allerdings sind Ruhezeiten einzuhalten.
Auf die Optik kommt es an
Generell gilt: Planschbecken und Pools sind genehmigungsfreie Spielgeräte und können von Mieter*innen in Gemeinschaftsgärten oder auf Terrassen aufgebaut werden (Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 443/01).
Stören sich Nachbar*innen an der Optik des Pools, kann allerdings schnell Schluss sein mit dem Badespaß: In Berlin musste sich ein Wohnungseigentümer vor dem Kammergericht verantworten, weil er einen 90 Zentimeter hohen Pool mit 3,5 Metern Durchmesser auf seiner Sondernutzungsfläche des Gemeinschaftsgartens aufstellte. Weil der Pool den optischen Eindruck der Wohnanlage zerstören würde und sie wie einen Spielplatz aussehen lasse, klagte ein anderer Wohnungseigentümer. Er bekam Recht.
Wann ist eine Baugenehmigung für den Pool erforderlich?
Auch Hauseigentümer*innen müssen sich bei Swimmingpools an Vorschriften halten. Kleine Aufstellpools mit bis zu 100 Kubikmeter Volumen brauchen in vielen Bundesländern keine Genehmigung. Meist wird eine Baugenehmigung benötigt, wenn der Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll oder wenn er innen gebaut beziehungsweise überdacht werden soll.
Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbauordnungen. Hier gibt es Unterschiede: So muss in Nordrhein-Westfalen der Mindestabstand zum benachbarten Grundstück etwa 50 Zentimeter betragen. In Niedersachsen gelten die Grenzabstände nur für aufgestellte bauliche Anlagen – also nicht für in den Boden eingelassene Schwimmbecken.
Fazit: Vorab informieren für mehr Badespaß
Ob Mieter*in oder Hauseigentümer*in: Informieren Sie sich gut vorab, bevor Sie in ein Planschbecken, einen Aufstellpool oder einen Swimmingpool investieren. So vermeiden Sie möglichen Ärger mit den Vermieter*innen und Nachbar*innen – und dem sommerlichen Badespaß steht nichts im Wege.
Quellen:
Verband Wohneigentum NRW, Dürfen Mieter Pools im Garten oder auf dem Balkon aufstellen? (abgerufen am 27.6.2025)
Merkur, Dürfen Vermieter oder Nachbarn mir das Planschbecken verbieten? (abgerufen am 27.6.2025)
rnd, Braucht man eine Genehmigung für einen Swimmingpool im Garten? (abgerufen am 27.6.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.