Recht auf Anwalt bald ein Grundrecht?

Von Frauke StammLesezeit: 2 min12.10.2025
Foto: Zwei Personen unterhalten sich über ein juristisches Thema.©Jirapong Manustrong - iStock

Das Recht auf einen anwaltlichen Beistand gehört nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer ins Grundgesetz. MEINRECHT klärt auf, was das bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • BRAK will das Recht auf einen Anwalt im Grundgesetz verankern.

  • Dafür soll Artikel 19 Grundgesetz ergänzt werden.

  • Ziel: Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in schwierigen Zeiten absichern.

Recht auf Anwalt im Grundgesetz verankern

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) möchte das Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern. Dafür hat sich die 169. Hauptversammlung der BRAK ausgesprochen und ein Papier verfasst.

Dieses will die BRAK an die rechtspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantragen. Die erforderliche Änderung des Grundgesetzes wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages möglich.

Bisher gibt es nur eine einfachgesetzliche Absicherung des Anspruchs der Bürger*innen auf Vertretung durch einen anwaltlichen Beistand. Dies genügt nach Auffassung der BRAK angesichts der zunehmenden autoritären Tendenzen in Politik und Gesellschaft nicht mehr.

Ergänzung zu Artikel 19

Der Artikel 19 des Grundgesetzes soll deshalb um einen weiteren Abs. 5 ergänzt werden:

„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Recht auf rechtlichen Beistand absichern

Der Anspruch eines Jeden auf rechtlichen Beistand sei „das Fundament unseres Rechtsstaates“, so Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK. Mit dem Anspruch korrespondiere die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, ihre Mandantschaft bei Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.

„In Zeiten zunehmender Bedrohung dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man sich auf den Bestand dieser Grundsätze nicht verlassen, sie nicht als selbstverständlich nehmen, sondern sie gezielt absichern. Daher bedarf es einer eindeutigen und ausdrücklichen Regelung im Grundgesetz“, hieß es weiter.

Quellen:

Bundesrechtsanwaltskammer, Zugang zum Recht ins GG! (abgerufen am 01.10.2025)
Haufe, Das Recht auf einen Anwalt soll ins GG (abgerufen am 01.10.2025)

Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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