Sportlicher, gesünder, fitter: Wie rechtsverbindlich sind gute Vorsätze?

Von Lilly KeymelLesezeit: 4 min05.01.2026
Foto: eine junge Frau geht mit Yoga-Matte und Sporttasche zum Fitnessstudio©RealPeopleGroup - iStock

Mit dem neuen Jahr kommen auch die guten Vorsätze. Ein sportlicherer Lebensstil steht bei vielen an erster Stelle. Aber was ist, wenn die Motivation nach einigen Monaten nachlässt? MEINRECHT klärt auf, wann und wie Sie sich vom Fitnessstudio-Vertrag und der Mitgliedschaft im Sportverein wieder lösen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • An einen Fitnessstudiovertrag sind Sie grundsätzlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit gebunden.

  • Vorher kündigen können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

  • Sie können die Kündigung per Post, Mail, Online-Formular oder mündlich erklären.

  • Beim Austritt aus einem Sportverein kommt es auf die jeweiligen Regelungen in der Vereinssatzung an.

  • Beim Geldsparen lohnt ein Blick in den Stromlieferungsvertrag.

Fitnessstudiovertrag kündigen – aber wie?

Fitnessstudioverträge enthalten oft eine feste Mindestlaufzeit. Sie können sich vor Ablauf dieser Zeit nur schwer vom Vertrag lösen. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt: Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Prüfen Sie dennoch Ihre Vertragsunterlagen, um die Kündigungsfrist einzuhalten.

Beachten Sie außerdem, dass der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängert werden kann. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag in der Regel jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Tipp: Viele Fitnessstudios bieten auch Verträge mit kürzerer Laufzeit an. Diese sind meist teurer, bieten aber dafür mehr Flexibilität.

Sofortige Kündigung bei wichtigem Grund

Es gibt jedoch Situationen, bei denen Sie Ihre Mitgliedschaft auch außerordentlich, also fristlos, kündigen können. Voraussetzung dafür ist ein wichtiger Grund, der Sie daran hindert, das Fitnessstudio wie gewohnt zu nutzen.

Wichtige Gründe sind beispielsweise:

  • schwere Krankheit, die die Nutzung des Studios unzumutbar macht

  • Schwangerschaft

  • andere Gründe, die von der Kundin oder dem Kunden nicht zu vertreten sind wie eine schwere Verletzung

Auch bei einer Leistungskürzung oder Preiserhöhung kommt eine fristlose Kündigung in Betracht. Dies setzt voraus, dass Sie die erhöhten Kosten ablehnen und der Betreiber oder die Betreiberin dies nicht akzeptiert.

Wichtig: Ein Umzug berechtigt Sie noch nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrags – auch nicht, wenn diese berufsbedingt ist, so der BGH (Az. XII ZR 62/15). Einige Fitnessstudios zeigen sich hier aber kulant und erlauben dennoch eine fristlose Kündigung wegen eines Umzugs.

Wie können Sie den Fitnessstudio-Vertrag kündigen?

Folgende Möglichkeiten kommen – je nach vertraglicher Regelung – für die Kündigung in Betracht:

  • Per Einschreiben: Sie können Ihre schriftliche Kündigung per Einwurf-Einschreiben versenden – so haben Sie einen Nachweis, dass Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht haben.

  • Persönlich: Alternativ können Sie Ihre schriftliche Kündigung auch persönlich an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Fitnessstudio übergeben.

  • Per Mail: Es besteht auch die Möglichkeit, die Kündigung digital an die E-Mail-Adresse des Fitnessstudios zu senden.

  • Online-Formular: Viele Fitnessstudios bieten die Möglichkeit der Kündigung über ein Online-Formular ein – werfen Sie hierzu einen Blick auf die Website.

Nutzen Sie für das Schreiben gern unser kostenloses Musterformular Kündigung von Verbraucherverträgen.

Können Sie den Fitnessstudio-Vertrag auch widerrufen?

Fitnessstudioverträge schließen Sie meist direkt vor Ort ab. In dem Fall haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht. Anders sieht es aus, wenn Sie den Vertrag online oder telefonisch abschließen. Hier steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das mit Vertragsschluss beginnt.

Wie auch die Kündigung müssen Sie den Widerruf ausdrücklich gegenüber Ihrem Vertragspartner oder Ihrer Vertragspartnerin erklären.

Dies ist ein Service nur für Versicherte.

Wie beenden Sie eine Mitgliedschaft im Sportverein?

Auch im Sportverein können Sie Ihre Neujahrsvorsätze, sportlicher zu sein, umsetzen. Wollen Sie sich wieder lösen, ist für die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft die jeweilige Vereinssatzung maßgeblich.

Vereine können die Austrittsmöglichkeiten beschränken – die Kündigungsfrist darf aber nicht mehr als zwei Jahre betragen. Informieren Sie sich daher in der Satzung Ihres Vereins, bevor Sie den Austritt erklären.

Wichtig: Auch aus einem Verein können Sie fristlos austreten – sofern ein Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung Ihrer Mitgliedschaft unzumutbar wäre.

Neujahrsvorsatz Geld sparen: Stromanbieter wechseln

Neben sportlichen Zielen gehört auch Geld sparen zu den klassischen Neujahrsvorsätzen. In dem Zusammenhang kann sich zum Beispiel ein Blick in den Stromlieferungsvertrag lohnen.

Durch einen Anbieterwechsel lassen sich oft spürbare Kosten sparen. Beachten Sie jedoch auch hier die vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Das Kleingedruckte entscheidet.

Fazit: Motivation vergeht, rechtliche Verpflichtungen bleiben

Gute Vorsätze entfalten keine rechtliche Wirkung – Verträge und Mitgliedschaften hingegen schon. Wer sich von einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein lösen möchte, sollte Fristen, Formen und gesetzliche Rechte genau beachten. Ein Blick in den Vertrag oder die Satzung hilft, unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Vertragsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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