Horrorfahrt durch die Waschanlage: Wer haftet für Schäden am Auto?

Der Wagen ist zwar wieder blank, doch nun schmücken Kratzer den Lack? Schäden nach der Autowäsche sind keine Seltenheit. Aber wer haftet dafür?
Das Wichtigste in Kürze:
In der Auto-Waschanlage sollten Sie sich an die Bedienungsanleitung halten.
Betreiber*innen haben bestimmte Schutzpflichten.
Bei einem Schaden zählen Beweise.
Schaden nach der Auto-Waschanlage? Leider keine Seltenheit
Leerlauf rein oder raus? Motor an oder aus? Spiegel eingeklappt oder nicht? Und was ist mit der Handbremse? Immer wieder kommt es in Auto-Waschstraßen und Waschanlagen zu Schäden am Fahrzeug.
Besonders häufig sind Kratzer im Lack, weil Reinigungsbürsten verschmutzt waren. Auch Schäden durch Auffahrunfälle sind nicht selten. Ärgerlich ist es in jedem Fall – vor allem, wenn nicht klar ist, wer für den Schaden aufkommt.
Schäden in der Waschstraße: Wer haftet wann?
Wer eine Waschanlage betreibt, muss nicht nur für ein sauberes Auto sorgen. Betreiber*innen obliegen darüber hinaus sogenannte Schutzpflichten, um Ihr Fahrzeug vor Schäden während des Waschvorgangs zu bewahren.
Dazu gehört unter anderem, Kund*innen über die ordnungsgemäße Nutzung sowie mögliche Risiken aufzuklären, die in einer Waschanlage lauern.
Betreiber*innen haften dann, wenn feststeht, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist – obwohl Sie sich so verhalten haben, wie es die Bedienungsanleitung an der Zufahrt zur Waschanlage vorgibt. Sie sind also zunächst in der Pflicht, nachzuweisen, dass das Auto auch tatsächlich während des Waschvorgangs und nicht schon vorher beschädigt worden ist.
Achtung: Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ausnahmen festgelegt, in denen die Betreiber*innen nicht haften. Diese können unter Umständen unwirksam sein – behalten Sie diese aber trotzdem gut im Auge. Sie finden die AGB entweder vor der Anlage oder in den Geschäftsräumen der Betreiberin oder des Betreibers.
Kaputtes Auto nach der Wäsche? Beweise zählen
Es kommt also auf Ihre Beweise an. Hier sind ein paar Tipps für den Schadensfall:
- 1.
Dokumentieren Sie unverzüglich den Schaden am besten schriftlich (Datum, Uhrzeit, Schadensstelle am Fahrzeug und weiteres, was Ihnen wichtig erscheint) und machen Sie Fotos vom Schaden.
- 2.
Melden Sie den Schaden direkt dem Auto-Waschanlagenbetreiber und lassen Sie sich diesen schriftlich bestätigen. Ist der Betreiber nicht vor Ort, notieren Sie sich die Nummer, die meist auf der Anleitung vor der Waschstraße steht.
- 3.
Sind Zeug*innen vor Ort? Sprechen Sie diese an und fragen, ob Sie Name und eine Rufnummer notieren können, sollte es zu Streitigkeiten kommen.
BGH: Waschanlagen-Betreiber haftet bei serienmäßiger Ausstattung
Haben Sie bewiesen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, müssen Betreiber*innen nachweisen, dass die Anlage so funktioniert, wie es sein soll. Das Landgericht Wuppertal entschied, dass Betreiber*innen nicht haften, wenn sie die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren können (AZ: 5 O 172/11). Können sich Betreiber*innen entlasten, müssen sie auch nicht den Schaden fürs kaputte Auto tragen – so zumindest der Grundsatz.
In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kam es jedoch anders. Ein Betreiber einer Autowaschanlage musste den Schaden für einen abgerissenen Heckspoiler eines Landrovers ersetzen, obwohl die Anlage einwandfrei funktionierte – und er dies auch nachweisen konnte (AZ: VII ZR 39/24).
Was war passiert? Ein Landrover-Fahrer ließ seinen SUV in der Waschanlage reinigen. Dabei wurde der serienmäßig angebrachte Spoiler abgerissen. Dadurch entstand dem Fahrer ein Schaden in Höhe von 3.200 Euro.
Waschstraße ist „Obhuts- und Gefahrenbereich“ des Betreibers
Der BGH entschied, dass der Betreiber der Waschanlage für den abgerissenen Heckspoiler haftet. Die Waschanlage sei konstruktionsbedingt für solche Fahrzeuge ungeeignet gewesen. Das hätte der Betreiber wissen oder zumindest solche Autos von der Benutzung der Anlage ausschließen können. Der Schaden lag also im sogenannten Obhuts- und Gefahrenbereich des Betreibers.
Zwar hatte der Betreiber ein Schild vor der Anlage angebracht, auf dem stand geschrieben: „nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder (…) nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile (z.B. Spoiler, Antenne, Zierleisten o.ä.)". Das war der Spoiler des SUV-Fahrers aber gerade nicht. Ein solches Schild begründe daher vielmehr das Vertrauen bei Kund*innen, dass die Anlage für serienmäßig ausgestattete Autos keine Gefahr berge.
Besuch der Waschanlage? Halten Sie sich an die Vorgaben
Um etwaigen Problemen vorzubeugen, sollten Sie folgende Punkte beachten, um sich bei Ihrem nächsten Besuch in der Waschanlage abzusichern:
Beachten Sie die Bedienungsanweisung der Anlage.
Entfernen Sie leicht abnehmbare Teile (zum Beispiel Antennen).
Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug direkt nach dem Waschvorgang und dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
Fazit: Waschgang mit Risiko – sichern Sie sich ab
Schäden in der Waschanlage sind ärgerlich und nicht immer ein Fall für die Betreiber*innenhaftung. Wer seine Rechte durchsetzen will, sollte gut vorbereitet sein: Hinweise befolgen, Fahrzeug kontrollieren, Schäden dokumentieren. Im Zweifel kann das den entscheidenden Unterschied machen.

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.