Ski-Unfall: Versicherung, Kosten und Haftung

Von Frauke StammLesezeit: 5 min10.02.2026
Foto: Eine Person hatte ein Skiunfall und wird vom Rettungsdienst abtransportiert.©CandyBoxImages - iStock

Beinbruch statt olympisches Gold: Für US-Skifahrerin Lindsey Vonn ist nach einem schweren Unfall der Traum von der Medaille zerplatzt. Was passiert, wenn Sie sich auf der Piste verletzen? Was zahlt die Versicherung? Wer muss wofür haften? Und wie lassen sich Unfälle vermeiden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Knieverletzungen sind die häufigsten Verletzungen beim Skifahren.

  • Die Krankenversicherung übernimmt nicht immer die Mehrkosten, die bei der Behandlung im Ausland entstehen können.

  • Rettungseinsätze per Helikopter werden nicht immer erstattet.

  • Die zehn FIS-Regeln sind die „Straßenverkehrsordnung“ der Berge.

  • Halten Sie sich nicht an die FIS-Regeln, haften Sie in der Regel für Schäden.

Skifahren: den Alltag vergessen

Berge, Sonnenschein und Pulverschnee: Die meisten Skifahrer*innen und Snowboarder*innen sehen bei diesen Wörtern wohl schon die weiße Abfahrt vor dem geistigen Auge. Nahezu schwerelos durch die verschneiten Berge zu gleiten ist für viele ein Gefühl von Freiheit – und der Adrenalinkick lässt den Alltag schnell vergessen.

Skiunfälle verursachen hohe Kosten

Skifahren ist nach dem Fußball die verletzungsanfälligste Sportart. Jeder fünfte Unfall passiert laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) auf Ski.

Zwar machen Skiunfälle laut GDV nur 2,6 Prozent aller gemeldeten Unfallschäden aus. Sie verursachen aber überdurchschnittlich hohe Kosten. Im Durchschnitt lagen diese in der Saison 2024/25 bei 7.907 Euro pro Fall, rund 400 Euro mehr als im Jahr 2021.

Knieverletzungen sind besonders häufig

Knieverletzungen sind beim Skifahren am häufigsten. Es folgen Schulter-, Kopf- und Halsverletzungen. Laut GDV mussten in der Saison 2024/25 hochgerechnet 51.000 bis 53.000 Skifahrer*innen ärztlich behandelt werden.

Die Anzahl der stationären Behandlungen stieg ebenfalls: 2,03 von 1.000 Skifahrenden mussten ins Krankenhaus. Insgesamt entspricht das rund 8.400 bis 8.600 stationären Fällen.

Ein Skiunfall im Ausland kann teuer werden

Was viele Wintersportler*innen nicht wissen: Im Ausland können Skiunfälle teuer werden. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung häufig nur Leistungen in Höhe der deutschen Sätze.

Viele Versicherte müssen die Mehrkosten, die außerhalb der EU oder in der Schweiz entstehen, selbst übernehmen. Ein Rettungseinsatz per Helikopter in der Schweiz kostet beispielsweise im Schnitt 4.500 Schweizer Franken. Solche Kosten werden nur bei medizinischer Notwendigkeit erstattet.

Skiverband rät zu Versicherungen

Der Deutsche Skiverband rät dazu, ein Versicherungspaket abzuschließen, das all Gefahren des Skifahrens umfasst. Dazu gehören:

  1. 1.

    Haftpflicht,

  2. 2.

    Krankenversicherung mit Auslandsschutz und

  3. 3.

    idealerweise eine Versicherung gegen Materialschäden.

So beugen Sie Ski-Verletzungen vor

Damit es am besten gar nicht erst zu einer Verletzung kommt, können die folgenden Tipps helfen:

  • Schon vor dem Ski-Urlaub fitmachen: Ski-Gymnastik, Joggen, Radfahren

  • Das Materialprüfen: Kanten schleifen, Ski wachsen, Bindungen einstellen

  • Aufhören, wenn es am schönsten ist: Die meisten Unfälle passieren nachmittags, wenn die Konzentration nachlässt, der Körper müde ist und der Schnee sulzig wird.

Wer haftet bei Ski-Unfällen?

Sollten zwei Skifahrer*innen oder Snowboarder*innen auf der Piste zusammenprallen, haftet der- oder diejenige, der oder die durch fahrlässiges Verhalten die Schuld an dem Zusammenstoß trägt.

FIS-Regeln: Grundlage für Schuldfrage

Die zehn Regeln des Internationalen Skiverbands FIS bilden die Grundlage für die Schuldfrage bei Ski-Unfällen. In den Bergen sind sie mit den Regeln im Straßenverkehr vergleichbar. Sollten Sie sich nicht an die FIS-Regeln halten und andere gefährden, haften Sie in der Regel für daraus entstehende Unfälle.

Die zehn FIS-Regeln auf einen Blick

  1. 1.

    Rücksicht auf die anderen Skifahrer*innen und Snowboarder*innen: „Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.“

  2. 2.

    Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: „Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.“

  3. 3.

    Wahl der Fahrspur: „Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.“

  4. 4.

    Überholen: „Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.“

  5. 5.

    Einfahren und Anfahren: „Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.“

  6. 6.

    Anhalten: „Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich frei machen.“

  7. 7.

    Aufstieg und Abstieg: „Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.“

  8. 8.

    Beachten der Zeichen: „Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und Signale beachten.“

  9. 9.

    Hilfeleistung: „Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.“

  10. 10.

    Ausweispflicht: „Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.“

Für welche Kosten haften Sie beim Skiunfall?

Falls Sie jemanden ernsthaft verletzt haben sollten, können folgende Kosten anfallen:

  • Heilbehandlungskosten

  • Verdienstausfall

  • Schmerzensgeld

Fazit: Gut vorbereitet in den Winterurlaub

Haben Sie einen Ski- oder Snowboard-Urlaub geplant? Prüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Versicherungen besitzen und ob Ihr Material einsatzbereit ist. Machen Sie sich mit den zehn FIS-Regeln vertraut und legen Sie ein paar Einheiten Skigymnastik ein. Dann sind sie Sie gut vorbereitet und können den Winterurlaub genießen.

Quellen:

GDV, Kollisionsrisiko auf der Skipiste auf Rekordhoch: Jeder Skiunfall kostet im Schnitt 7.907 Euro (zuletzt abgerufen: 10.02.2026)

Malteser, Erste Hilfe beim Skiunfall: Rettung auf der Piste (zuletzt abgerufen am: 10.02.2026)

Apotheken Umschau, Diese Verletzungen sind bei Skiunfällen häufig – aber man kann sich schützen (zuletzt abgerufen am: 10.02.2026)

Blick, Was kostet eigentlich eine Heli-Rettung am Berg? (zuletzt abgerufen am: 10.02.2026)

Deutscher Skilehrerverband, FIS-Regeln (zuletzt abgerufen am: 10.02.2026)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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