Aktivrente & Hinzuverdienst: Diese Regeln bringen Rentnern mehr Einkommen

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min05.02.2026
Foto: eine ältere Dame sitzt im Büro und telefoniert©Pressmaster - iStock

Viele ältere Menschen in Deutschland bessern ihre Rente mit einem Hinzuverdienst auf. Dabei ist es wichtig, ein paar Regeln zu beachten. MEINRECHT hat zusammengefasst, was es mit Aktivrente, Hinzuverdienstgrenze, Rentenzuschlag und Co. auf sich hat – und wie Rentner*innen wirklich mehr Geld rausholen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze gibt es keinen Abzug mehr bei der Rente.

  • Durch die Aktivrente können Rentner*innen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

  • Bedingung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze.

  • Wer seine Rente erst später in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat zur Rente.

Hinzuverdienstgrenze: Kein Abzug bei der Rente

Die Hinzuverdienstgrenze regelt, ab welcher Höhe Rentner*innen wegen eines Hinzuverdienstes Abzüge bei der Rente erwarten. Diese Grenze ist am 1. Januar 2023 aufgehoben worden. Das bedeutet: Sie dürfen neben Ihrer Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass etwas abgezogen wird.

Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Aktivrente: Steuervorteil für Rentner*innen

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze (aktuell in der Regel: 67) erreicht hat, kann mit der Aktivrente seit Januar zu attraktiveren Bedingungen weiterarbeiten. Rentner*innen, die weiter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können damit bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei dazuverdienen.

Der Begriff „Aktivrente“ täuscht. Genau genommen geht es dabei nämlich nicht um eine weitere Rentenart, sondern um eine steuerliche Begünstigung. Bei Fragen rund um Ihre Aktivrente sind Ansprechpartner daher Finanzämter, Steuerberater*innen oder Lohnsteuervereine.

Übrigens: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung können Sie berechnen, wann Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer darf die Aktivrente in Anspruch nehmen?

Folgende Voraussetzungen gelten für die Aktivrente:

  1. 1.

    Regelaltersgrenze erreicht. Wer vorgezogen in die Rente geht, hat (erst einmal) nichts von der Regelung.

  2. 2.

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  3. 3.

    Freibetrag bis zu 2.000 Euro. Alles darüber hinaus wird normal versteuert.

Von dem Steuervorteil ausgenommen sind Beamte, geringfügig Beschäftigte, Gewerbetreibende, Freiberufler*innen – solange ihre Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist – und Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft.

Für wen lohnt sich die Aktivrente?

Die Aktivrente lohnt sich für alle Rentner*innen, die

  1. 1.

    gerne länger arbeiten wollen und

  2. 2.

    dies von ihren gesundheitlichen Voraussetzungen auch können.

Die Aktivrente wurde unter anderem geschaffen, um Menschen länger im Job zu behalten. Dadurch soll dem Fachkräftemangel und den Folgen des demografischen Wandels entgegengewirkt werden. Interessensverbände kritisieren, dass Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, nicht von dem Vorteil profitieren. Ebenso werden Minijobber*innen nicht berücksichtigt.

Erwerbsminderungsrente: Gilt die Hinzuverdienstgrenze?

Beziehen Sie wegen Krankheit oder Behinderung eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, gelten andere Regeln.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei:

  • teilweiser Erwerbsminderungsrente: 41.527, 50 Euro

  • voller Erwerbsminderungsrente: 20.763,75 Euro

Aktivrente und Hinzuverdienstgrenze: Was müssen Sie tun?

Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze müssen Sie die Rentenversicherung nicht mehr über eine Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren. Ihren Arbeitgeber sollten Sie jedoch über den Rentenbezug benachrichtigen. Mitunter kann sich dieser steuerlich günstig auf Ihren Lohn auswirken.

Für die Aktivrente ist kein Antrag nötig. Der Steuervorteil wird automatisch beim Einkommen berücksichtigt.

Wichtig: Die Rente selbst müssen Sie allerdings beantragen.

Rentenzuschlag und weiter Beiträge zahlen: Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Wer seine Rente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nimmt, erhält pro hinausgeschobenem Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem Jahr sind das sechs Prozent.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, neben der Rente weiterzuarbeiten – beispielsweise in Form eines Minijobs – und davon weiter in die Rente einzuzahlen. Dadurch erhöht sich die Rente gleich zweierlei:

  1. 1.

    Für die Rente, die sich aus der weiteren Einzahlung ergibt, wird ein Zuschuss von 0,5 Prozent pro Monat gewährt – und zwar vom Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Beginn der höheren Rente.

  2. 2.

    Zusätzlich erhöht sich die Rente um die weitergezahlten Beiträge.

Die Rente wird beim Weiterarbeiten zum Juli des Folgejahres neu berechnet.

Grundrente: Der Zuschlag bei geringem Einkommen

Rentner*innen mit geringer Rente erhalten einen Grundrentenzuschlag. Dafür muss das Einkommen im Durchschnitt bezogen auf das gesamte Berufsleben bei höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland gelegen haben. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen das Einkommen mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen hat. Außerdem müssen 33 Berufsjahre erfüllt sein.

Fazit: Mehr Rente rausholen ist möglich

Zugegeben: Alles können Sie im Alter hinsichtlich Ihre Rente nicht mehr rausreißen. Aber es gibt ein paar Möglichkeiten, wie Sie dennoch etwas mehr Geld rausholen können. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze können Sie neben der Rente so viel verdienen, wie Sie können und wollen – ohne Abzug bei der Rente. Durch die Aktivrente können Sie bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Wenn Sie die Rente etwas hinauszögern, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat auf Ihre Rente. Durch eine Weiterzahlung in die Rente können Sie diese ebenfalls erhöhen.

Quellen:

Deutsche Rentenversicherung, Aktivrente: Keine Leistung der Rentenversicherung, sondern Steuerbonus (zuletzt abgerufen am: 6.2.2026)

VdK – Sozialverband Deutschland, Die wichtigsten Infos zur Aktivrente (zuletzt abgerufen am: 5.2.2026)

Deutsche Rentenversicherung, Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023 (zuletzt abgerufen am: 6.2.2026)

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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