Steuererklärung abgeben: Frist endet bald

Von Frauke StammLesezeit: 2 min25.05.2025
Foto: ein junger Mann erledigt seine Steuererklärung vor der Abgabefrist©Portra - iStock

Nicht vergessen: Bis zum 31. Juli müssen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben. Es sei denn, Sie haben sich professionelle Hilfe geholt. Dann verlängert sich die Abgabefrist. Wir erklären Ihnen, wann auch die anderen Fristen enden – eine liegt sogar noch näher.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer die Steuererklärung selbst erstellt, hat noch bis zum 31. Juli 2025 Zeit.

  • Bei Abgabe mit einem Steuerberater gilt der 30. April 2026.

  • Einfach.ELSTER erleichtert Menschen im Ruhestand die Abgabe.

Corona-Pandemie: Frist für beratene Fälle rutscht nach hinten

Am 31. Juli 2025 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige für das Jahr 2024, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wer sich professionelle Unterstützung beim Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein geholt hat, muss die Steuerklärung für 2024 erst bis zum 28. Februar 2026 abgeben – eigentlich.

Wegen der Corona-Pandemie rutscht die Frist für Steuerpflichtige, die sich haben beraten lassen, auch für dieses Jahr noch nach hinten. Deshalb müssen die Unterlagen für 2024 erst am 30. April 2026 beim Finanzamt eingegangen sein.

Gut zu wissen: Wegen der Corona-Pandemie haben sich die Fristen fortlaufend verschoben. Deshalb ist es noch bis zum 2. Juni 2025 möglich, über einen Steuerberater fristgerecht die Steuererklärung für 2023 einzureichen. Eigentlich wäre der 31. Mai 2025 das Fristende – da dieser auf einen Samstag fällt, ist es der darauffolgende Montag.

Steuerjahr 2024: Fristen auf einen Blick

  • 31. Juli 2025: Abgabefrist in nicht beratenen Fällen (ohne Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfeverein)

  • 30. April 2026: Abgabefrist in beratenen Fällen

  • 1. Mai 2026: Verspätungszuschlag wird fällig ab

  • 1. Juni 2026: Erstattungs-/Verzugszinsen werden fällig ab

Einfach Elster

Für Rentner:innen und Pensionär:innen wird es einfacher, die Steuererklärung mit Elster abzugeben. Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor.

Diese Informationen müssen sie bei Einfach.Elster.de nicht eintragen. Sie müssen nur ein paar Fragen zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.

Auch die Registrierung im Portal ist einfacher geworden und braucht nur wenige Klicks. Abgefragt werden die steuerliche Identifikationsnummer, die auf Schreiben vom Finanzamt ersichtlich ist, und das Geburtsdatum. Die Zugangsnummer erhalten Sie per Post.

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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