Steuererklärung abgeben: Frist für 2024 endet bald
©Portra - iStockNicht vergessen: Bis zum 30. April müssen steuerlich Beratene ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben. Wir erklären Ihnen, wann auch die anderen Fristen enden – eine liegt gar nicht mehr so weit entfernt.
Das Wichtigste in Kürze:
Bei Abgabe mit einem Steuerberater gilt für die Steuererklärung 2024 der 30. April.
Wer die Steuererklärung 2024 selbst erstellt, für die oder den ist die Frist schon verstrichen.
Für die Steuererklärung 2025 haben Sie bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Sind Sie steuerlich beraten endet die Frist am 1. März 2027.
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Corona-Pandemie: Frist für beratene Fälle rutscht nach hinten
Am 31. Juli letzten Jahres endete die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige für das Jahr 2024, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wer sich professionelle Unterstützung beim Steuerberater, einer Steuerberaterin oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein geholt hat, muss die Steuerklärung für 2024 erst bis zum
30. April 2026
abgeben.
Wegen der Corona-Pandemie rutschte die Frist für Steuerpflichtige, die sich haben beraten lassen, auch für das Jahr 2024 noch nach hinten. Deshalb müssen die Unterlagen für 2024 auch erst am 30. April beim Finanzamt eingegangen sein.
Steuerjahr 2024 und 2025: Fristen auf einen Blick
30. April 2026: Abgabefrist für Steuererklärung 2024 in beratenen Fällen
1. Mai 2026: Verspätungszuschlag wird fällig
1. Juni 2026: Erstattungs-/Verzugszinsen werden fällig
Für die Steuererklärung 2025 gelten folgende Fristen:
31. Juli 2026: Abgabefrist in nicht beratenen Fällen (ohne Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfeverein)
1. März 2027: Steuerlich beraten
Einfach Elster
Für Rentner*innen und Pensionär*innen wird es einfacher, die Steuererklärung mit Elster abzugeben. Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor.
Diese Informationen müssen sie bei Einfach.Elster.de nicht eintragen. Sie müssen nur ein paar Fragen zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.
Auch die Registrierung im Portal ist einfacher geworden und braucht nur wenige Klicks. Abgefragt werden die steuerliche Identifikationsnummer, die auf Schreiben vom Finanzamt ersichtlich ist, und das Geburtsdatum. Die Zugangsnummer erhalten Sie per Post.
Fazit: Fristen im Blick behalten und Geld zurückholen
Die Steuererklärung ist lästig – aber sie lohnt sich: Als Angestellte erhalten Sie häufig Geld zurück. Achten Sie daher auf die Fristen. Für das Steuerjahr 2024 gilt für steuerlich Beratene der 30. April 2026. Für die Steuererklärung 2025 endet für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst machen, die Frist am 31. Juli 2026. Für steuerlich Beratene ist es der 1. März 2027. Vor allem dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind – beispielsweise als Selbstständige – ist es wichtig, die Fristen im Blick zu behalten. Sonst müssen Sie schlimmstenfalls einen Verspätungszuschlag oder gar Erstattungs- und Verzugszinsen zahlen. Für steuerlich Beratene fallen diese für das Steuerjahr 2024 am 1. Mai und am 1. Juni 2026 an.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



