Steuererklärung abgeben: Frist für 2025 endet bald
©Portra - iStockNicht vergessen: Bis zum 31. Juli 2026 müssen Sie die Steuererklärung für das Jahr 2025 abgeben. Sie haben sich steuerlich beraten lassen? Dann haben Sie noch mehr Zeit für die Abgabe.
Das Wichtigste in Kürze:
Für die Steuererklärung 2025 endet die Frist am 31. Juli 2026.
Bei Abgabe über einen Steuerberater verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2025 bis zum 1. März 2027.
Seit Juli 2026 ermöglicht Mein ELSTER+ die automatische Erstellung von Steuererklärungen.
Welche Fristen gelten bei der Steuererklärung 2025?
Am 31. Juli 2026 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige für das Jahr 2025, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wer sich professionelle Unterstützung beim Steuerberater, einer Steuerberaterin oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein geholt hat, muss die Steuererklärung für 2025 erst bis zum 1. März 2027 abgeben.
Steuerjahr 2025: Fristen auf einen Blick
31. Juli 2026: Abgabefrist für selbst erstellte Steuererklärung 2025
März 2027: Abgabefrist für Steuererklärung 2025 in beratenen Fällen
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen und diese zu spät oder gar nicht abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag vom Finanzamt rechnen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat (maximal 25.000 Euro).
Steuererklärung automatisch per App erstellen: MeinELSTER+
Seit dem 1. Juli 2026 kann die Steuererklärung 2025 über die App MeinELSTER+ abgegeben werden. Die App wird für Android-Geräte sowie iPhone und iPad zum Download bereitgestellt. Das Angebot richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner.
Wer die Funktion nutzen möchte, benötigt ein ELSTER-Konto und kann sich in der App freischalten lassen. Dann soll alles ganz einfach gehen: Registrierte Personen erhalten eine vorgefertigte Steuererklärung von ihrem Finanzamt sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid. Diese basiert auf den gespeicherten Daten für das Steuerjahr 2025.
EinfachELSTER für Rentner*innen
Für Rentnerinnen und Pensionärinnen ist es schon einfacher, die Steuererklärung mit ELSTER abzugeben. Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor.
Diese Informationen müssen Sie bei einfachElster.de nicht eintragen. Sie müssen nur ein paar Fragen zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.
Auch die Registrierung im Portal ist einfacher geworden und braucht nur wenige Klicks. Abgefragt werden die steuerliche Identifikationsnummer, die auf Schreiben vom Finanzamt ersichtlich ist, und das Geburtsdatum. Die Zugangsnummer erhalten Sie per Post.
Übrigens: Auch bei der Aktivrente, Hinzuverdienstgrenze und dem Rentenzuschlag können Sie Geld bei der Steuer sparen.
Fazit: Fristen im Blick behalten und Geld zurückholen
Die Steuererklärung ist lästig – aber sie lohnt sich: Als Angestellte erhalten Sie häufig Geld zurück. Achten Sie daher auf die Fristen. Für die Steuererklärung 2025 endet für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst machen, die Frist am 31. Juli 2026. Für steuerlich Beratene ist es der 1. März 2027. Vor allem dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind – beispielsweise als Selbstständige – ist es wichtig, die Fristen im Blick zu behalten. Sonst müssen Sie schlimmstenfalls einen Verspätungszuschlag oder gar Erstattungs- und Verzugszinsen zahlen.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



