Überweisungen: Banken prüfen ab Oktober Namen und IBAN

Von Frauke StammLesezeit: 3 min14.09.2025
Foto: Ein Mann sitzt mit seinem Laptop in einem Sessel. In einer Hand hält er seine Bankkarte für eine Überweisung.©Jacob Wackerhausen - iStock

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Sparkassen und Banken vor einer Überweisung prüfen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Ziel ist, Betrug sowie fehlerhafte Überweisungen durch Tippfehler zu verhindern. MEINRECHT zeigt auf, was sich ändert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Verfahren gilt EU-weit.

  • Der Abgleich erfolgt automatisch im Hintergrund.

  • Bei Überweisungen an Unternehmen übernehmen Sie am besten den Namen aus der Rechnung.

VoP: Neues Verfahren für mehr Sicherheit

Das neue Verfahren gilt EU-weit für Überweisungen in Euro, die per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung erfolgen. Diese Empfänger-Prüfung wird auch „Verification of Payee“ (VoP) genannt. Eine Ausnahme gibt es für Papierüberweisungen, die in einen Überweisungskasten eingeworfen werden. Sie fallen nicht unter die neue Regelung.

Bisher waren Banken nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob der Name des Empfängers oder der Empfängerin auf einer Überweisung mit der IBAN (International Bank Account Number) zusammenpasst. Im schlimmsten Fall konnte das Geld auf fremden oder gehackten Konten laden. Für die Betrugsopfer war es fast unmöglich, das Geld zurückzuerhalten. Das neue Verfahren soll für mehr Sicherheit sorgen.

Wie funktioniert der Abgleich?

Der Abgleich von Name und IBAN erfolgt automatisch: Ihre Bank schickt eine Anfrage an die Bank der Empfängerin oder des Empfängers und prüft innerhalb von Sekunden, ob die Daten zusammenpassen. Auch bei neuen Daueraufträgen und Terminüberweisungen überprüfen die Banken, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen.

Die Prüfung kann zu vier verschiedenen Ergebnissen führen:

  • Übereinstimmung: Die IBAN und der Name des Kontoinhabers bei der Empfängerbank stimmen vollständig überein.

  • Nahezu Übereinstimmung: Die IBAN und der Name der Empfängerin oder des Empfängers stimmen nahezu überein, es gibt kleinere Abweichungen. Der „richtige“ Name der Empfängerin oder des Empfängers, so wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist, wird Ihnen angezeigt.

  • Keine Übereinstimmung: IBAN und Empfängername stimmen nicht überein. Die Angaben in der Überweisung sind vollständig oder in weiten Teilen abweichend. In diesem Fall sollten Sie die Überweisung nicht freigeben. Kontaktieren Sie den Empfänger oder die Empfängerin der Zahlung über einen offiziellen Kanal. So können Sie ausschließen, dass es sich um Betrug handelt.

  • Prüfung nicht möglich: Eine Prüfung konnte nicht durchgeführt werden. Das kann beispielsweise passieren, wenn eine technische Störung vorliegt und die Empfängerbank kein Prüfungsergebnis übermittelt. Auch in diesem Fall sollten Sie die Überweisung nicht freigeben.

Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und im Fall eines Betrugs für die sich daraus ergebenen Konsequenzen. Gibt der Auftraggeber aber eine Zahlung frei, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das Haftungsrisiko ändert sich in diesem Fall also nicht.

Das bedeutet für Sie:

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen haften Sie.

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung haften Sie.

  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten, haften Sie.

Tipp: Empfängernamen direkt aus der Rechnung übernehmen

Gut zu wissen: Leichte Unterschiede in der Schreibweise wie etwa Groß- und Kleinschreibung oder doppelte Leerzeichen dürften nicht zum Abbruch führen. Um sicherzugehen, dass Ihre Überweisung keinen negativen Abgleich auslöst, sollten Sie den Empfängernamen – vor allem bei Unternehmen – am besten direkt aus der Rechnung übernehmen. So vermeiden Sie Tippfehler.

Empfängerprüfung auch bei Geldeingängen wichtig

Auch wenn Sie selbst Geldeingänge per Überweisung auf Ihr Konto erwarten, ist die Empfängerprüfung wichtig. Stellen Sie sicher, dass dem Auftraggeber Ihr korrekter Name und Ihre IBAN vorliegen. So vermeiden Sie, dass es zu einer Abweichung kommt und das Geld nicht an Sie überwiesen wird.

Quellen:

Verbraucherzentrale, Ab Oktober Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab (abgerufen am 8.9.2025)
Sparkasse Bielefeld, Neu ab Oktober 2025: Überweisung mit Empfängerüberprüfung (abgerufen am 8.9.2025)
DATEV, Verification of Payee (abgerufen am 11.9.2025)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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