Anna Kristina BückmannVon Anna Kristina Bückmann05.06.2024

Bitte ohne Werbung! Sammelklage gegen Amazon Prime

Lesezeit: 3 minSonstiges
sammelklage_prime_video_meinrecht©Robert Way - iStock

Seit Februar blendet Amazon Prime Video bei Filmen und Serien Werbung ein. Gegen die Änderung können sich Kund:innen einer Sammelklage gegen den Streaming-Dienst anschließen und Geld zurückerhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Sammelklage gegen Amazon Prime Video eingereicht.

  • Beteiligen an der Klage können sich alle Nutzer:innen, die bereits vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo nutzen.

  • Hat die Klage Erfolg, gibt es Geld für Kund:innen zurück.

Filme und Serien mit Werbung

Seit Februar hat sich in den Wohnzimmern vieler Deutscher etwas geändert: Der Streaming-Dienst des Onlineversandhandels Amazon "Prime Video" schaltet vor und während seinen Filmen und Serien Werbung. Die Werbeunterbrechungen dauern zwei bis drei Minuten und werden alle 60 Minuten eingeblendet. Zum Unmut vieler Kund:innen können die Unterbrechungen nicht weggeklickt oder vorgespult werden.

Amazon hat dies einseitig, das heißt, ohne die vorherige Zustimmung seiner Kundschaft getan. Vorher liefen auf Prime Video nur vor Film- und Serienbeginn manchmal Werbeclips, die Nutzer:innen jedoch mit einem einfachen Klick überspringen konnten.

Prime macht Angebot für werbefreies Weiterschauen

Der Streaming-Dienst hat seinen Kund:innen daraufhin angeboten, für 2,99 Euro (ein Prime-Video-Abo kostet monatlich 8,99 Euro und jährlich 89,90 Euro) wie gewohnt weiterzuschauen, also ohne Werbung.

Das Angebot nennt sich „Prime Video Ad Free“ und kostet hochgerechnet aufs Jahr rund 36 Euro. Diejenigen, die dem Angebot nicht zustimmten, müssen Filme und Serien seitdem mit der unerwünschten Werbeunterbrechung schauen.

Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die einseitige Änderung von Amazon Prime Video Klage eingereicht. Sie ist, ebenso wie der Bundesverband Verbraucherzentrale der Ansicht, dass die Änderung ohne vorherige Zustimmung der Kund:innen nicht rechtens gewesen ist. Zu wesentlichen Änderungen des Angebots hätte Amazon vorher die Zustimmung der Kund:innen einholen müssen.

Bei der Klage handelt es sich um eine sogenannte Sammelklage, genau genommen um eine Abhilfeklage. Hierbei können Verbraucher:innen gemeinsam ihre Rechte bei Unternehmen einklagen und bekommen am Ende – so weit die Klage erfolgreich ist – direkt Ihr Geld. Ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht nötig. Solche Klagen auch gegen andere Unternehmen sind im Verbandsklageregister auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eingetragen.

Was will die Verbraucherzentrale mit der Klage erreichen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen möchte mit der Klage zwei Dinge erreichen:

  • Denjenigen Nutzer:innen, die dem Angebot des werbefreien Weiterschauens für 2,99 Euro mehr im Monat zugestimmt haben, soll dieses Geld von dem Dienst zurückgezahlt werden.

  • Die anderen Nutzer:innen, die nicht zugestimmt haben und weiterhin die Werbung sehen, sollen Schadensersatz mindestens in Höhe der Hälfte der Abogebühren seit dem 5. Februar erhalten.

Die Verbraucherschützer:innen rechnen mit einem mehrjährigen Klageverfahren. Am Ende könnten für die Nutzer:innen also einige Hundert Euro zusammenkommen.

Wie kann ich mich an der Klage beteiligen?

Beteiligen kann sich jede und jeder an der Klage, die oder der ein Prime Video Abo bereits vor dem 5. Februar hat und für dieses zahlt. Für die Teilnahme müssen Sie sich in das Online-Formular auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eintragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft Ihnen dabei, den Antrag auszufüllen.

Die Klage ist anhängig beim Bayerischen Obersten Landesgericht (Az: 102 VKl 1/24 e).

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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