Bitte ohne Werbung! Sammelklage gegen Amazon Prime
©Robert Way - iStockSeit Februar 2024 blendet Amazon Prime Video bei Filmen und Serien Werbung ein. Gegen die Änderung können sich Kund:innen einer Sammelklage gegen den Streaming-Dienst anschließen und Geld zurückerhalten. Ein erstes Urteil bestätigte nun, dass Amazons Änderung unzulässig war.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Sammelklage gegen Amazon Prime Video eingereicht.
Damit soll gegen die Vertragsänderung vorgegangen werden, dass Werbung in Filmen und Serien eingespielt wird.
Beteiligen an der Klage können sich alle Nutzer:innen, die bereits vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo nutzen.
Hat die Klage Erfolg, gibt es Geld für Kund:innen zurück.
Ein erstes Urteil bestätigte bereits: Das Einspielen von Werbung bei Prime Video war als einseitige Vertragsänderung unzulässig.
Filme und Serien mit Werbung
Seit Februar hat sich in den Wohnzimmern vieler Menschen in Deutschland etwas geändert: Der Streaming-Dienst des Onlineversandhandels Amazon "Prime Video" schaltet vor und während seinen Filmen und Serien Werbung. Die Werbeunterbrechungen dauern 2 bis 3 Minuten und werden alle 60 Minuten eingeblendet. Zum Unmut vieler Kund:innen können die Unterbrechungen nicht weggeklickt oder vorgespult werden.
Amazon hat dies einseitig geändert. Das heißt, ohne die vorherige Zustimmung seiner Kundschaft. Vorher liefen auf Prime Video nur vor Film- und Serienbeginn manchmal Werbeclips, die Nutzer:innen jedoch mit einem einfachen Klick überspringen konnten.
Prime macht Angebot für werbefreies Weiterschauen
Der Streaming-Dienst bot seinen Kund:innen daneben an, für 2,99 Euro wie gewohnt weiterzuschauen, also ohne Werbung. Zum Vergleich: Ein Prime-Video-Abo kostet monatlich 8,99 Euro und jährlich 89,90 Euro.
Das Angebot nennt sich „Prime Video Ad Free“ und kostet hochgerechnet aufs Jahr rund 36 Euro. Diejenigen, die dem Angebot nicht zustimmten, müssen Filme und Serien seitdem mit der unerwünschten Werbeunterbrechung schauen.
Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die einseitige Änderung von Amazon Prime Video Klage eingereicht. Sie ist der Ansicht, dass die Änderung ohne vorherige Zustimmung der Kund:innen nicht rechtens ist. Zu wesentlichen Änderungen des Angebots hätte Amazon vorher die Zustimmung der Kund:innen einholen müssen.
Bei der Klage handelt es sich um eine sogenannte Sammelklage, genau genommen um eine Abhilfeklage. Hierbei können Verbraucher:innen gemeinsam ihre Rechte bei Unternehmen einklagen und bekommen am Ende – so weit die Klage erfolgreich ist – direkt Ihr Geld. Ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht nötig.
Solche Klagen sind im Verbandsklageregister auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eingetragen. Darunter: Klagen gegen die soziale Plattform X (ehemals "Twitter") und Vodafone.
Was will die Verbraucherzentrale mit der Klage erreichen?
Die Verbraucherzentrale Sachsen möchte mit der Klage zwei Dinge erreichen:
Denjenigen Nutzer:innen, die dem Angebot des werbefreien Weiterschauens für 2,99 Euro mehr im Monat zugestimmt haben, soll dieses Geld von Amazon zurückgezahlt werden.
Die anderen Nutzer:innen, die nicht zugestimmt haben und weiterhin die Werbung sehen, sollen Schadensersatz mindestens in Höhe der Hälfte der Abogebühren seit dem 5. Februar erhalten.
Die Verbraucherschützer:innen rechnen mit einem mehrjährigen Klageverfahren. Am Ende könnten für die Nutzer:innen also einige Hundert Euro zusammenkommen.
Wie kann ich mich an der Klage beteiligen?
Beteiligen kann sich jede und jeder an der Klage, die oder der ein Prime Video Abo bereits vor dem 5. Februar hat und für dieses zahlt. Für die Teilnahme müssen Sie sich in das Online-Formular auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eintragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält auf ihrer Webseite ein FAQ und eine Ausfüllhilfe für die Sammelklage bereit.
Die Klage ist anhängig beim Bayerischen Obersten Landesgericht (Az: 102 VKl 1/24 e).
Erstes Urteil: Landgericht München I hält Werbeeinspielung für unzulässig
Das Landgericht München I urteilte am Dienstag (16.12.2025): Das Vorgehen von Amazon war unzulässig Az: 33 O 3266/24). Die einseitige Vertragsänderung hätte so nicht stattfinden dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 17.12.2025). Die Verbraucherschützer*innen gehen davon aus, dass das Urteil Signalwirkung für die Schadensersatz-Klage der Verbraucherzentrale Sachsen haben wird.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.



