Verbandsklage gegen Vodafone: Gegen die Preiserhöhung vorgehen

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 2 min15.07.2025
Foto: Das Logo von Vodafone, erscheint hinter einem Richterhammer. im Bezug auf eine Sammmelklage.©Ashi Sae Yang - iStock

5 Euro mehr pro Monat: Vodafone hatte 2023 seine Preise fürs Internet erhöht. Zu Unrecht, meint die Verbraucherzentrale Bundesverband. So können Sie sich der Sammelklage anschließen und Geld zurückerhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vodafone erhöhte 2023 die Preise fürs Internet.

  • Die Verbraucherzentrale sieht darin eine einseitige, unzulässige Preiserhöhung.

  • Noch können Sie sich der Sammelklage anschließen.

Sammelklage gegen Vodafone

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage gegen den Telekommunikationskonzern Vodafone eingereicht (Oberlandesgericht Hamm, AZ: I-12 VKl 1/23). Das Unternehmen soll im Jahr 2023 zu Unrecht die Preise fürs Internet erhöht haben. Es geht um fünf Euro pro Monat.

Vodafone habe die Preisanpassung für die Festnetz- und Kabelanschlüsse einseitig erhöht, ohne Rücksprache mit den Kund*innen, argumentieren die Verbraucherschützer*innen.

Preiserhöhung von Vodafone unzulässig?

Das Recht zur Erhöhung ergebe sich auch nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone. Das sieht Vodafone anders. Es sei zur Erhöhung durch die AGB berechtigt gewesen. Vodafone begründete die Preiserhöhung unter anderem mit gestiegenen Energiekosten.

Kund*innen mit Verträgen vor dem Jahr 2023 können sich der sogenannten Abhilfeklage der Verbraucherzentrale anschließen und erhalten – bei Erfolg – gleich zu viel gezahlte Beiträge zurück. Eine eigene Klage ist nicht nötig.

Wie schließen Sie sich der Klage gegen Vodafone an?

Um sich für die Sammelklage anzumelden, müssen Sie das auf der Seite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) hinterlegte Anmeldeformular ausfüllen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Post.

Anmelden können Sie sich noch bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Der erste Termin ist für den 3. Dezember angesetzt. Auf der Seite des BfJ können Sie sich über den Stand des Verfahrens informieren.

Mithilfe der Sammelklage sollen Verbraucher*innen ihre Rechte gegen Unternehmen besser durchzusetzen können. Weitere Klagen beispielsweise gegen X (ehemals Twitter), TikTok, Amazon Prime und Meta (Facebook) finden Sie im Verbandsklageregister.

Vertragsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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