Bukarest oder Budapest? Was tun, wenn Sie am falschen Flughafen landen?

Frankfurt oder Frankfurt-Hahn? Wer ein Flugticket bucht, sollte ganz genau aufs Reiseziel achten – denn hier besteht manchmal Verwechslungsgefahr. MEINRECHT hat skurrile Fälle und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Das Wichtigste in Kürze:
Viele Städte und Flughäfen haben ähnliche Namen.
Bei „Fehlbuchungen“ sind Sie auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Bei Unachtsamkeit müssen Sie für die Verwechslung aufkommen.
Am falschen Flughafen gelandet: Mythos oder Fakt?
Online kursieren immer wieder Geschichten von Reisenden, die am falschen Flughafen oder in der falschen Stadt landen – ob sie wahr sind oder ein urbaner Mythos lässt sich nicht immer aufklären. Fakt ist: Die Namen mancher Städte klingen sehr ähnlich. Und einige Flughäfen stiften mit ihren Namen ebenfalls Verwirrung.
Verwechslungsgefahr: Frankfurt ist nicht gleich Frankfurt
So scheinen viele Touristen, die nach Frankfurt am Main fliegen wollen, im mehr als 120 Kilometer entfernten Hunsrück zu landen. Denn der dortige Flughafen heißt Frankfurt-Hahn und wird beispielsweise von Ryanair und Wizzair angeflogen.
Ähnlich sieht es in Düsseldorf aus: Neben dem Flughafen Düsseldorf gibt es noch den Airport Düsseldorf-Weeze – eine gute Autostunde von der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens entfernt. Wie Frankfurt-Hahn wird auch Düsseldorf-Weeze von Ryanair und anderen günstigen Airlines genutzt.
Gut zu wissen: Muss Ihr Flugzeug an einem anderen Flughafen landen, als ursprünglich vorgesehen, muss die Fluglinie eine Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder zu einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort organisieren. Gegebenenfalls kann der Reisepreis gemindert werden. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug ausfällt oder sich verspätet.
Flughafen-Verwechslung: Bukarest statt Budapest
Ein britisches Paar verwechselte bei der Reisebuchung zwei Städte: Statt im ungarischen Budapest landeten die beiden in Bukarest – der Hauptstadt von Rumänien. Ihren Irrtum bemerkten sie allerdings erst beim Abflug am Gate. Das Paar nahm es mit Humor und teilte Videos seines gelungenen Urlaubs auf Tiktok.
Wenn Porto wie Bordeaux klingt
Ein sprachliches Missverständnis bei der Reisebuchung schützt nicht vor Zahlung – das zeigt der Fall einer Dame, die im Reisebüro einen Flug nach Porto buchen wollte. Aufgrund ihres Dialekts sprach sie das „P“ aber sehr weich aus. Die Mitarbeiterin des Reisebüros verstand Bordeaux. Die Kundin weigert sich, die Reise zu bezahlen und wurde vom Reisebüro verklagt.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied zu Gunsten des Reisebüros (Az. 12 C 3263/11). Begründung: Die Erklärende trägt nach Auffassung des Amtsgerichts das Risiko, dass ihre Erklärung bei der Empfängerin verständlich ankommt. Dies gelte in diesem Fall umso mehr, da die Mitarbeiterin des Reisebüros zweimal die Reiseroute erläutert und dabei den von ihr verstandenen (aber von der Kundin nicht gewünschten) Zielort in gut verständlichem Hochdeutsch korrekt genannt habe. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung des Flugpreises in Höhe von 294 Euro.
Köln/Bonn oder Berlin? Hauptsache Deutschland …
Nicht nur Reisende können ihr Ziel verwechseln – auch Airlines und Flughäfen stehen manchmal auf dem Schlauch. So herrschte bei der Fluglinie Eurowings im Oktober 2024 am Flughafen von Málaga offensichtlich Verwirrung: Mit zwei Stunden Verspätung hob die Maschine nach Köln/Bonn ab – um ein Haar mit Passagieren, die nach Berlin wollten, an Bord.

Jetzt Reisemängel einklagen
Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Grund: Zwei Flugzeuge waren zunächst verwechselt worden. Das Bodenpersonal hatte die Passagiere, die nach Berlin wollten, versehentlich in den Flieger nach Köln/Bonn gesetzt. Dass beide Ziele rund 600 Kilometer auseinanderliegen, schien zunächst niemandem aufgefallen zu sein.
Fazit: Reisebuchungen sorgfältig prüfen
Selbst Fernreisen lassen sich heute mit nur wenigen Klicks auf dem Smartphone buchen. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen: Ist das Reiseziel korrekt? Haben Sie die richtigen Flughäfen ausgewählt? Kommt Ihnen an der Dauer der Flugzeit etwas seltsam vor? Prüfen Sie Eingaben sorgfältig, bevor Sie auf „buchen“ klicken. Denn in der Regel sind Sie bei falschen Buchungen auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Quellen:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Mein Flug endete am falschen Flughafen: Bekomme ich eine Entschädigung? (abgerufen: 03.07.2025)
Haufe, Bordeaux statt Porto (abgerufen: 03.07.2025)
Express, Eurowings-Flug nach Köln Verwechslung kurz vorm Start: Alle Reisenden müssen Flugzeug verlassen (abgerufen: 03.07.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.