Flugverspätung, Annullierung, Ausfall: Wann gibt es Entschädigung?

Ihr Flug fällt aus oder landet verspätet am Reiseziel? Als Fluggast haben Sie Rechte. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie an eine Entschädigung kommen.
Das Wichtigste in Kürze:
Ab drei Stunden Verspätung am Zielort steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Entschädigung einzuklagen.
Entweder Sie klagen selbst oder wählen einen Anbieter mit Erfolgsprovision.
Flugverspätung und Co: Diese Entschädigung steht Ihnen zu
Wird Ihr Flug storniert, ist er überbucht oder mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie als Fluggast verschiedene Rechte. Die Airline muss Ihnen – neben anderen Leistungen – eine Entschädigung zahlen. Wie viel Geld Sie bekommen, regelt die Europäische Fluggastrechte-Verordnung. Danach gilt:
ab einer Distanz bis 1.500 Kilometern (Kurzstrecke): 250 Euro
ab einer Distanz bis 3.500 Kilometern (Mittelstrecke): 400 Euro
ab einer Distanz ab 3.500 Kilometern (Langstrecke): 600 Euro
Die Verspätung wird anhand der Ankunftszeit am Zielort errechnet. Die Entschädigung gilt nur für Fluggäste, die in Europa reisen. Voraussetzung ist, dass die Airline nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Stornierung informiert hat.
Wichtig: Für Ihren Anspruch auf Entschädigung gilt eine Frist von drei Jahren. Danach können Sie keine Entschädigung mehr einklagen.
Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände
Bestimmte Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Airline. Dazu zählen:
schwere Unwetter,
Sperrung des Flugraums und
Vogelschlag.
Auch Streik zählt als sogenannter außergewöhnlicher Umstand, wenn das Flughafenpersonal die Arbeit niederlegt, nicht aber die Airline-Mitarbeitenden.
Liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Wenn die Airline keine Entschädigung zahlt
Zunächst einmal sollten Sie die Airline auffordern, die Entschädigung zu zahlen. Liegen die obigen Bedingungen vor, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Sie für Verspätung oder Ausfall zu entschädigen.
Geben Sie der Fluggesellschaft eine Frist von zwei Wochen, die Entschädigung zu zahlen. Sie können für die Entschädigung unser Musterformular nutzen. Sie sollten einen Nachweis darüber haben, dass die Airline die Zahlungsaufforderung erhalten hat. Sollte diese nicht zahlen, nutzt Ihnen die Zahlungsaufforderung in einem späteren Gerichtsprozess als Beweis.
Zahlt die Airline trotz Aufforderung nicht, gibt es verschiedene Wege, um an Ihre Entschädigung zu kommen.
Justizministerium hilft bei Entschädigungs-Prüfung
Ein neues, unabhängiges Portal des Bundesjustizministeriums hilft Ihnen dabei, Ihre Entschädigung zu prüfen und gegebenenfalls auch einzuklagen. Und zwar mit der Bereitstellung einer Klageschrift.
Für das Portal müssen Sie Buchungsnummer, Flugdatum, Abflug- und Zielflughafen und weitere Daten bereithalten. Diese finden Sie auf Ihrer Buchung.
Selbst Klage einreichen: Was ist zu tun?
Reichen Sie die Klage selbst ein, tragen Sie das Kostenrisiko. So wird ein Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114 Euro fällig. Denn müssen erst einmal Sie tragen. Sollten Sie gewinnen, erhalten Sie diesen Vorschuss zurück.
Daneben können weitere Kosten entstehen wie Anwaltskosten der Airline und zusätzliche Gerichtskosten beispielsweise für eine Zeugenvernehmung oder eine Übersetzung. Diese Kosten müssen Sie zahlen, sollten Sie mit Ihrer Klage keinen Erfolg haben.
Entschädigung einklagen über Holiday Sherpa
Eine andere Möglichkeit ist es, die Entschädigung über einen Dienstleister einzuklagen. MEINRECHT arbeitet mit Holiday Sherpa zusammen. Unser Partner für Reisemängel und Flugentschädigung prüft Ihren Anspruch und reicht dann Klage für Sie ein. Es entstehen Ihnen keine Kosten – allerdings behält der Dienstleister von der Entschädigung einen Teil ein als Provision, sollten Sie mit Ihrer Klage Erfolg haben.

Jetzt Reisemängel einklagen
Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Verlieren Sie, unterliegen Sie keinem Kostenrisiko. Sie müssen also nichts für den Service zahlen. Für manche Rechtsschutzversicherte lohnt sich der Service, da die Selbstbeteiligung mitunter höher sein kann als die Erfolgsprovision.
Fazit: Entschädigung einklagen – wie entscheiden Sie
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Entschädigung für stornierte, verspätete oder überbuchte Flüge einzuklagen. Entweder Sie wählen den Service des Justizministeriums, bei dem Sie das Kostenrisiko tragen und im Erfolgsfall die gesamte Entschädigungssumme behalten können. Oder Sie lassen die Entschädigung über unseren Partner Holiday Sherpa prüfen und einklagen, ohne Kostenrisiko, dafür aber mit Abzug einer Erfolgsprovision. Sie entscheiden, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.