Schnee auf dem Dach: Worauf Hauseigentümer bei Schneefall achten müssen

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 5 min07.01.2024
Blogartikel: Worauf Hauseigentümer bei Schneefall achten müssen ©Astrid860 - iStock

Klirrende Kälte, mehrere Zentimeter Neuschnee: In einigen Regionen Deutschlands hat der Winter begonnen. Woran müssen Hauseigentümer:innen jetzt denken? Wir haben Ihnen zusammen mit unseren Partnern der Versicherungskammer Bayern einige wichtige Fragen zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hauseigentümer:innen haben eine Verkehrssicherungspflicht.

  • Die Verkehrssicherungspflicht kann im Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen werden.

  • Wie viel Schnee ein Dach aushalten muss, hängt von der jeweiligen Schneelastzone der Region ab.

Wer haftet für Schäden durch Dachlawinen?

Nach massiven Schneefällen bringt milderes Wetter den Schnee auf Hausdächern gefährlich ins Rutschen. Stürzt eine Dachlawine herab, kann diese Fußgänger:innen und parkende Autos treffen. Doch wer wird im Ernstfall eigentlich zur Kasse gebeten?

Hauseigentümer:innen sind dafür verantwortlich, dass keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Das schließt Besucher:innen ebenso ein wie Passant*innen oder Briefträger:innen.

Dabei umfasst die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht nur das Schneeschippen im Winter auf dem eigenen Grundstück und den Gehwegen davor: Gefahr für andere kann auch von losen Dachziegeln, morschen Ästen, einer defekten Außenbeleuchtung oder Eiszapfen ausgehen.

Wie viel wiegt Schnee auf dem Dach?

Starke Schneefälle an mehreren Tagen führen zu einer gefährlichen Schneelast auf Dächern. Dabei ist nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht entscheidend: zehn Zentimeter frisch gefallener Pulverschnee wiegt etwa zehn Kilo pro Quadratmeter. Nassschnee ist etwa vier Mal so schwer. Die Statik eines Hauses kann also extremen Belastungen ausgesetzt sein; im schlimmsten Fall hält sie den Massen nicht mehr stand.

Wann muss Schnee vom Dach entfernt werden?

Wie viel Schnee ein Dach aushält, ist von Dach zu Dach unterschiedlich. In Deutschland richten sich die Grenzwerte nach den sogenannten Schneelastzonen. Diese fallen je nach Region unterschiedlich aus. Einige Regionen in Bayern liegen beispielsweise in Zone 3. Dort müssen Dächer eine Schneelast von mindestens mehr als 110 kg pro Quadratmeter tragen können. In Köln und Düsseldorf gilt Zone 2. Dächer müssen hier rund 87 kg pro Quadratmeter aushalten.

Spätestens dann, wenn die zulässige Schneelast fürs Dach erreicht wird, muss es vom Schnee geräumt werden. Hier kann ein Sachverständiger den Zustand des Dachtragwerks überprüfen. Können Sie den Schnee nicht selbst vom Dach räumen, sollten Sie ein Unternehmen beauftragen oder bei der Gemeinde nachfragen, wer solche Arbeiten durchführt.

Tipp: Den Schnee sollte man am besten mit einer Schaufel oder einem Gummibesen vom Dach entfernen. Achten Sie darauf, dass die Schneelast möglichst gleichmäßig verteilt wird, um nicht zu schwer zu werden. Tragen Sie sicheres Schuhwerk und gehen Sie nicht alleine aufs Dach.

Solarmodule sollten mit einem Gummibesen vom Schnee befreit werden.

Wann haften Sie für Schneeschäden?

Im Einzelfall kann anstelle der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers auch die oder der Mieter:in des Gebäudes verkehrssicherungspflichtig sein. Dafür muss diese Pflicht im Mietvertrag auf die oder den Mieter*in übertragen worden sein. Dies gilt zumindest bei der Vermietung von Häusern, entschied das Amtsgericht München (AZ: 433 C 19170/11). Bei Mietwohnungen dürfte die Übertragung nicht möglich sein, da die/der Mieter:in hier nur einen Teil des Gebäudes mietet.

Die oder der jeweilige Verkehrssicherungspflichtige hat die Kosten für Sach- und Personenschäden zu übernehmen, sofern sie oder er die Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat.

Die Verkehrssicherungspflicht wahren heißt: bei „Gefahr von oben“ bestimmte Maßnahmen zu ergreifen – abhängig von den örtlichen Verhältnissen. Allerdings wird der oder dem Hauseigentümer:in nicht abverlangt, das Dach freizuräumen. Maßnahmen können beispielsweise sein, Warnhinweise durch Schilder aufzustellen oder Stangen an der Hausfassade anzubringen, um den gefährdeten Teil eines Gehweges freizuhalten.

Sollten öfter Gefahrensituationen durch Dachlawinen auftreten, kann das Installieren von Schneefanggittern erforderlich sein. Eine solche Verpflichtung kann sich auch aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Kommunen ergeben.

Spaziergänger und Autofahrer sollten Warnschilder vor Schneelawinen beachten

Nicht nur Haus- und Grundstücksbesitzer:innen haben Pflichten. Auch von Spaziergänger:innen und Autofahrer:innen wird ein gewisses Maß an Eigenverantwortung gefordert. So führt beispielsweise ein – bei akuter Gefahr gut sichtbares – Schild mit dem Hinweis „Vorsicht Dachlawinen“ in vielen Fällen dazu, dass Fußgänger:innen oder Autofahrer:innen keinen Schadenersatz verlangen können, wenn tatsächlich eine Dachlawine abgeht. 

Kann ich mich gegen Schadenersatzansprüche versichern?

Hat man eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die entstandenen Kosten. Dies gilt für ein privates selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus. Bei Mehrparteienhäusern gilt es, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wird beispielsweise ein Auto von einer herunterstürzenden Dachlawine beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Autos ersetzt. Kommt eine Person zu Schaden, übernimmt der Haftpflichtversicherer die notwendigen Kosten, um die gesundheitliche Integrität des Geschädigten wiederherzustellen und zahlt das Schmerzensgeld.

Gibt es eine andere Versicherung, die Schäden am Auto übernimmt?

Wird ein Auto von einer Dachlawine beschädigt und die oder den Hauseigentümer:in
trifft keine Schuld, dann kommt es darauf an, wie das Fahrzeug
versichert ist. Eine Vollkaskoversicherung würde den am Auto entstandenen
Schaden übernehmen. Eine Teilkaskoversicherung reicht hier nicht aus.

Elementarschäden durch Schneedruck häufig nicht versichert

Extremwetterereignisse wie starke Schneefälle könnten in Zukunft weiter zunehmen und zu Schäden unter anderem an Gebäuden führen. Zunächst durch den Schneedruck, in der Folge durch schmelzende Schneemassen.

Oft ist Hausbesitzer:innen nicht bewusst, dass ihr Gebäude möglicherweise nicht gegen solche Naturgefahren versichert ist. Viele haben zwar für die Gefahren Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen. Nur rund 46 Prozent aller Privathäuser in Deutschland sind laut der Verbraucherzentrale gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Zu diesen sogenannten Elementarschäden zählen auch Schäden durch Sturm und Hagel, Erdbeben und Schneedruck.

Bin ich verpflichtet, Schäden am Haus durch Schneedruck zu vermeiden?

Grundsätzlich sind Gebäudeeigentümer:innen verpflichtet, für die erforderliche Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen. Hierzu gehört auch das vorsorgliche Räumen der Schneelast von Dächern. Handelt eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer nicht, kann dies zu ihren bzw. seinen Lasten gehen. Etwas anderes gilt, wenn der Schneedruckschaden unmittelbar bevorsteht und die oder der Gebäudeeigentümer:in aus Gründen, die ihr oder ihm nicht vorzuwerfen sind, nicht reagieren konnte.

Was passiert, wenn es trotz aller Vorsorge zu einem Schaden kommt?

Eine Wohngebäudeversicherung bietet einen Rundumschutz für jede Wetterlage. Sie greift im Kern bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie, wenn dieser Baustein eingeschlossen wurde, bei weiteren Elementargefahren wie etwa Überschwemmungsschäden durch Starkregen, Schneedruck und Lawinen.

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren