WhatsApp-Gruppen an Schulen: Was ist zu beachten?

Der Messenger-Dienst ist aus dem Alltag kaum wegzudenken. Auch an Schulen wird er gerne genutzt, um einfach und schnell Informationen auszutauschen. Hier ist die Nutzung jedoch besonders riskant und oft verboten. Erfahren Sie hier, was Sie für einen sicheren Umgang beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
WhatsApp birgt Risiken beim Datenschutz.
Eine Einwilligung kann nicht immer ausreichen.
Sichere Messenger-Dienste bieten eine gute Alternative.
WhatsApp-Gruppen und Datenschutz
WhatsApp verarbeitet viele personenbezogene Daten – von Telefonnummern bis hin zu Profilbildern und Nachrichteninhalten. Besonders kritisch ist die Übermittlung von Daten in Drittstaaten.
WhatsApp synchronisiert automatisch Adressbücher und überträgt damit auch Daten von Personen, die selbst gar nicht in der Gruppe sind. Dies stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar.
Einwilligung oft nicht ausreichend
Man könnte denken, eine Einwilligung der Beteiligten löse das Problem. Doch gerade bei Minderjährigen müssen auch die Eltern zustimmen – und das lässt sich praktisch kaum kontrollieren.
Datenschutzbehörden warnen daher seit Jahren: WhatsApp gehört nicht in den schulischen Kontext.
Landesbeauftragte für Datenschutz: WhatsApp an Schulen meiden
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen sieht in der Nutzung von WhatsApp an Schulen ebenfalls ein Risiko. So ist in Niedersachsen geregelt, dass eine Datenverarbeitung im schulischen Kontext nur zur Erfüllung des Bildungsauftrags erfolgen darf.
Die Erleichterung des Schulalltags durch die Verwendung von WhatsApp-Gruppen reicht hierfür jedoch nicht aus.
WhatsApp-Schulgruppen: Das sagen die Länder
Schule ist Ländersache und wird daher in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Doch bei diesem Thema sind sie sich sehr einig: Schulische Kommunikation solle über Systeme laufen, die ein hohes Datenschutzniveau bieten.
Für Lehrkräfte gilt: Noten oder Gesundheitsdaten sollten nicht über WhatsApp ausgetauscht werden.
Diese offiziellen Messenger-Plattformen bieten eine gute Alternative:
Trotzdem WhatsApp-Gruppen?
Sollten Ihre Kinder dennoch in WhatsApp-Gruppen mit ihren Lehrer*innen gelandet sein, können Sie folgendes tun:
Sprechen Sie alternative Kommunikationsmöglichkeiten an und
Machen Sie auf die bestehenden Risiken aufmerksam
Es ist wichtig, hier Sensibilität sowohl bei Lehrer*innen als auch bei Ihren Kindern zu schaffen. So kann sicher schnell eine für alle sichere Alternative gefunden werden.
Fazit: Setzen Sie auf sichere Kommunikation
WhatsApp-Gruppen für schulische Zwecke sind rechtlich problematisch und risikoreich. Schulen, Lehrkräfte und Elternbeiräte sollten ausschließlich datenschutzkonforme Messenger nutzen. Wer sich an die offiziellen Kanäle hält, schützt nicht nur die Daten von Schüler*innen, sondern handelt auch rechtlich sicher.
Quellen
Grimm in Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 14. Auflage, Beschäftigungsdatenschutz und Social Media, Rn. 413 ff. (abgerufen am 21.8.2025)
Thomas Roeske. WhatsApp gehört nicht an Schulen (abgerufen am 21.8.2025)
Michael Meister, WhatsApp: DSGVO-Risiko in Schule & Beruf (abgerufen am 21.8.2025)

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.